Neue Vorwürfe gegen Gemeinschaftsunterkunft in Wismar

Asylunterkunft in Haffburg, Wismar

Stand: 10.03.2026 • 15:05 Uhr

Ein Gutachten deckt Missstände in der Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Wismar auf: Es geht um Strafmaßnahmen, eine katastrophale Personalsituation und Verstöße gegen den Kinderschutz.

Von Simon Barfaut und Christoph Woest, NDR

Der Siebtklässler Ait hat einen Traum: Er möchte Arzt werden, um Menschen zu helfen. Doch ob er sein Ziel erreichen kann, ist ungewiss. Seit einem Jahr muss er mit seinen Eltern ein 18 Quadratmeter kleines Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft „Haffburg“ in Wismar teilen.

„Ich wünsche mir ein Privatleben“, erzählt Ait. In der Flüchtlingsunterkunft „Haffburg“ gäbe es das nicht. „Die Sozialarbeiter kommen rein, wenn sie wollen. Sie fragen noch nicht einmal.“ Dem NDR liegen mehrere Berichte von Bewohnerinnen und Bewohnern vor, dass Beschäftigte ohne Erlaubnis ihre Wohnräume betreten würden: Um Sauberkeit zu prüfen und nach Kakerlaken zu suchen. Es sei den Betreuern egal, ob sie angezogen sind oder nicht, kritisiert eine Bewohnerin.

Flüchtlingsrat gab Gutachten in Auftrag

Bereits im Sommer 2025 gab es Vorwürfe von Strafmaßnahmen in der Unterkunft, in der im Moment 282 Menschen leben: Bewohner wurden zur Strafe in eine Art Isolationsbereich untergebracht. Daraufhin hat der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. ein Gutachten über die Zustände in der Unterkunft bei Professorin Christine Krüger beauftragt. Sie leitet den Studiengang Soziale Arbeit an der Fachhochschule Neubrandenburg. Krüger hat Dokumente ausgewertet sowie Interviews mit Fachkräften und Bewohnerinnen und Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft geführt.

Ihr Gutachten kritisiert nicht nur Maßnahmen wie den Strafbereich und das unerlaubte Betreten von privaten Wohnräumen. Den Bewohnerinnen und Bewohnern würden auch Beratungsangebote verwehrt, Koch- und Waschmöglichkeiten eingeschränkt und die Nutzung des Spielzimmers limitiert werden. „Oft als Reaktion darauf, dass bestimmte Auflagen der Hausordnung nicht eingehalten wurden“, erklärt Krüger im Interview.

Maßnahme zur Durchsetzung der Hausordnung

Christian Stabingis, der zuständige Fachdienstleiter des Landkreises Nordwestmecklenburg, verurteilt unerlaubtes Betreten von Wohnräumen. Ihm würden jedoch keine konkreten Beschwerden vorliegen. Strafmaßnahmen würden in der „Haffburg“ jedoch nicht existieren: „Eine Strafmaßnahme setzt immer ein gesetzlich zu ahnendes Fehlverhalten voraus. Hier geht es um Verstöße gegen die Hausordnung.“

Die einzige Maßnahme, die sie genutzt hätten um die Hausordnung durchzusetzen, sei der „Übernachtungsbereich“ gewesen. Jene Bettenplätze, die als Strafbereich kritisiert wurden. Auch wenn seit Herbst diese Maßnahme nicht mehr angewendet würde, schließt Stabingis eine Wiedereinführung nicht aus.

Experte spricht von „Grundrechtseingriff“

Dem NDR liegt eine „Heimordnung“ der „Haffburg“ sowie die „Erstbelehrung“ vor – auf deutsch. Eine Sammlung von Stichpunkten, die von allen Geflüchteten bei Einzug unterschrieben werden muss. Darin stehen Wortgruppen wie „Reinigung der Gemeinschaftsräume, Konsequenzen bei Nichteinhaltung“. Eine ältere Version der Erstbelehrung verrät, welche Konsequenzen: „7 Tage Übernachtungsbereich und Reinigung bevor wieder zum zugewiesenen Bettenplatz“.

Aus Sicht des Rechtswissenschaftlers Professor Daniel Wolff von der Universität Greifswald ist die Hausordnung und Erstbelehrung in mehreren Punkten rechtswidrig. Der Übernachtungsbereich „stellt einen rechtfertigungsbedürftigen Grundrechtseingriff dar“. Die Regelung sei weder verhältnismäßig noch erforderlich.

Die Integrationsbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern Jana Michael (parteilos) fordert ein Ende von derartigen Strafmaßnahmen: „Als Integrationsbeauftragte bin ich dagegen, dass Menschen bestraft werden.“ Auch das Gutachten würde zeigen, an welche Grenzen solche Maßnahmen stoßen. „Und Strafmaßnahmen sind nicht notwendig, wenn ich eine gute Arbeit, soziale Arbeit leiste.“

Beschwerden hinsichtlich des Kinderschutzes

In ihren Gutachten dokumentiert Krüger auch Beschwerden hinsichtlich des Kinderschutzes. So seien auch Familien im „Strafbereich“ untergebracht worden. Es lägen „verdichtende Hinweise dafür vor, dass Bedrohungssituationen von Kindern in der Unterkunft in der Vergangenheit nicht ernst genommen wurden“. Zudem gäbe es kein pädagogisches Konzept und keine ausreichenden Möglichkeiten zum Spielen.

Vorwürfe, die der Landkreis zurückweist. Laut Fachdienstleiter Sabingis gäbe es „Betreuungszeiten für die Kinder, jeden Tag zwei Stunden“ und eine Stunde „Hausaufgabenleistungen“. Die Frage, ob es ein Kinderschutzkonzept für die „Haffburg“ gibt, konnte der Fachdienstleiter im Interview nicht beantworten. Auf schriftliche Nachfrage teilte die Pressestelle mit, das Kinderschutzkonzept sei „Teil des bestehenden Gewaltschutzkonzeptes“.

„Die rechtliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Inhalte und Ausrichtung von Gewaltschutz- und Kinderschutzkonzepten unterscheiden sich zunächst deutlich,“ kritisiert Professorin Krüger. „Damit ist zumindest erklärungsbedürftig, warum ein Kinderschutzkonzept Teil eines Gewaltschutzkonzeptes für eine Gemeinschaftsunterkunft ist und nicht gesondert vorliegt.“

Um auch Kindern, deren Eltern kein Deutsch sprechen, gleiche Bildungschancen zu geben soll es in Gemeinschaftsunterkünften Hausaufgabenhilfe geben. Dem Landkreis zu Folge gäbe es diese in der „Haffburg“ jeden Tag eine Stunde. Doch davon hat der Siebtklässler Ait noch nie etwas gehört. „Ich muss meine Hausaufgaben auf dem Bett machen, weil es so wenig Platz gibt.“

Source: tagesschau.de