Nach dem Angriff gen Iran: Was bleibt vom Völkerrecht?
analyse
Mit dem Angriff durch die USA und Israel auf Iran erlebt die Welt schon wieder eine klare Verletzung internationalen Rechts. Bedeuten die Kriege des 21. Jahrhunderts das Ende des klassischen Völkerrechts?
Nach Einschätzung der allermeisten Völkerrechtsexperten sind die Angriffe der USA und Israels auf Iran völkerrechtswidrig. Dieser Meinung ist auch Anne Peters, Direktorin des Max-Planck-Instituts für Völkerrecht in Heidelberg und Mitglied im völkerrechtswissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung.
Aber muss es nicht möglich sein, despotische Staaten wie Iran, dessen Regime schwerste Menschenrechtsverletzungen begeht, an solchen Verbrechen zu hindern, indem man ein Regime militärisch besiegt? Könnte eine humanitäre Intervention in Iran gerechtfertigt sein?
Geht es um eine humanitäre Intervention?
Die Idee der humanitären Intervention wird bereits seit Jahrzehnten im Völkerrecht diskutiert. Ein Fall, in dem sie als Rechtfertigung vorgebracht wurde, war der Einsatz der NATO im Kosovo 1999. Serbische Truppen hatten schwere Menschenrechtsverletzungen an der albanischen Zivilbevölkerung verübt. Die NATO flog ohne ein Mandat der Vereinten Nationen schwere Luftangriffe, an denen sich unter anderem auch Deutschland beteiligte.
Laut Peters sei diese Rechtsidee aber besonders missbrauchsanfällig und habe sich nach der stark umstrittenen Intervention im Kosovo auch nicht durchsetzen können. Vielmehr „hat sich die Rechtslage dahingehend entwickelt, dass man sagt, nein, das darf jedenfalls nicht einseitig gemacht werden, sondern eigentlich auch nur unter dem Schirm der Vereinten Nationen mit einer Sicherheitsrats-Autorisierung“.
Zudem hätten die USA oder Israel den Gedanken der humanitären Intervention auch nicht angeführt, als die iranische Regierung die Proteste blutig niederschlug, betont die Völkerrechtlerin. „Da hat dann Trump zwar gesagt, Hilfe sei unterwegs, aber jetzt, als es dann losging, ist überhaupt nicht mehr die Rede davon.“
Ein Grundproblem: Die Blockade des Sicherheitsrats
Grundsätzlich kann sich Peters aber vorstellen, dass sich das Völkerrecht weiterentwickelt – wie oft nach besonders schweren Krisen. So sei nach dem Völkermord in Ruanda 1994 die Idee der Schutzverantwortung entstanden. Hiernach wäre die internationale Gemeinschaft zum Einschreiten verpflichtet, wenn „wirklich schwerste Verbrechen drohen: Völkermord, Massaker, Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
Auch hier wäre für einen militärischen Einsatz aber ein Mandat des UN-Sicherheitsrates notwendig. Der Sicherheitsrat ist jedoch regelmäßig blockiert, wenn die großen Veto-Mächte USA, Russland und China unterschiedliche Interessen haben.
Auch im Fall von Iran bedauert Peters, dass diese „Blockade des Sicherheitsrates“ ein „Idealszenario“ verhindert habe. Der Sicherheitsrat hätte eigentlich „schon im Fall der Anhäufung von Massenvernichtungswaffen, auch wenn das noch kein direkt unmittelbar bevorstehender Angriff ist“, eine Friedensbedrohung sehen und auch einen militärischen Einsatz erlauben können.
Gewaltverbot bleibt trotz vieler Kriege wichtig
Die Hauptadressaten des Gewaltverbots sind die militärisch starken Großmächte. Auch wenn das Völkerrecht durch diese in den letzten Jahrzehnten immer wieder missachtet wurde, hätte es dennoch oft ein juristisches Nachspiel gegeben, sagt Peters – beispielsweise im Vereinigten Königreich nach dem völkerrechtswidrigen Irakkrieg 2003.
Das zeige, dass das Völkerrecht nicht unbedeutend sei. Insgesamt bleibe das Völkerrecht eine Utopie, „aber im Gegensatz zu komplett naiven Utopien sind realistische Utopien natürlich ganz, ganz wichtig“. Denn es sei gerade die Aufgabe des Rechts, gegen widrige Verhältnisse zu wirken und auf der Welt etwas zu verändern, meint Peters.
Die Gefahr der Doppelmoral
Ein Hauptproblem des Völkerrechts sei allerdings, dass es vor allem im globalen Süden als ein Projekt des Westens wahrgenommen werde. Die Probleme des Südens würden oft als zweitrangig behandelt.
Erst kürzlich habe eine UN-Expertenkommission festgestellt, dass im Sudan schwerste Menschenrechtsverletzungen begangen werden. „Aber da tut die internationale Gemeinschaft eben nichts“, so Peters. Daher komme der Vorwurf, dass das Völkerrecht oft nur einseitig angewendet werde.
Dass der Westen nur bei bestimmten Völkerrechtsverletzungen handle, führe laut Peters dazu, dass „die Staaten des globalen Südens sich über den Tisch gezogen fühlen und sagen, dass das ganze Völkerrecht letztlich den Staaten des Westens wesentlich mehr nützt als ihnen“. Dies sei zwar eine Übertreibung, aber „da ist auch was dran“, so Peters. Insbesondere auf die wirtschaftlichen Interessen der südlichen Staaten müsse eigentlich viel mehr Rücksicht genommen werden. Derzeit gehe es aber „einfach nur ganz knallhart um die Interessenabgrenzung der Großmächte. Das Thema globaler Süden ist aktuell völlig vom Tisch“.
Die Expertin blickt aber nicht nur pessimistisch auf das Völkerrecht. Tatsächlich habe sich das Recht immer bei richtigen Katastrophen weiterentwickelt, wie nach dem Zweiten Weltkrieg und dem Holocaust. Auch habe es einen Entwicklungsschub nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und dem Fall der Berliner Mauer gegeben.
Damals wurden viele neue internationale Organisationen gegründet, wie 1994 die Welthandelsorganisation oder 1998 der Internationale Strafgerichtshof. Laut Peters zeige die Erfahrung, „dass der Leidensdruck einfach wahnsinnig groß sein muss und dass dann leider erst danach etwas passiert“.
Source: tagesschau.de