Kölner Verwaltungsgericht: Eine Wende im AfD-Bild

Das Verwaltungsgericht in Köln hat einen Beschluss zur AfD gefasst, der in der Luft lag. Das Gutachten, das der Verfassungsschutz erstellt hatte, um zu beweisen, dass die Partei gesichert rechtsextremistisch sei, konnte nicht überzeugen. Es ist zwar dick, ganze elfhundert Seiten lang, aber das liegt daran, dass es in Wahrheit recht dünn ist.
Zwar ist der Beschluss des Gerichts noch keine Entscheidung in der Hauptsache. Doch es lässt sich jetzt schon sagen, dass das Verwaltungsgericht die Kernaussage des Gutachtens zerpflückt, dass sich nämlich der Verdacht, die AfD sei rechtsextremistisch, zur Gewissheit verdichtet habe. Daraus ergeben sich über die Arbeit des Verfassungsschutzes hinaus dramatische Folgen.
Nicht nur das Bundesamt, in dessen Gefolge mehrere Landesämter die AfD entsprechend hochstuften, hat an Glaubwürdigkeit verloren. Maßgeblich dazu beigetragen hatte Innenministerin Nancy Faeser, die am Tag vor ihrem Abschied noch einmal beweisen musste, wie wehrhaft die SPD vor dem „Tor zur Hölle“ ist.
Die Brandmauer steht auf tönernen Füßen
Indem Faeser den Verfassungsschutz zur politischen Waffe machte, haben nun auch der Bundestag, die Bundesregierung und alle Parteien der „demokratischen Mitte“ ein Glaubwürdigkeitsproblem. Sie hatten, in den Worten des Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther, die AfD wie Aussätzige „außerhalb der demokratischen Parteienlandschaft“ angesiedelt. Gerechtfertigt war diese Ausgrenzung nur, weil die Partei als gesichert rechtsextremistisch galt. Diese Sicherheit fällt nun wie ein Kartenhaus zusammen.
Damit droht auch die Grundlage für politische Konsequenzen wegzubrechen. Denn die „Brandmauer“ baute immer darauf, dass man es mit einer verfassungsfeindlichen Partei zu tun habe. Letztes Mittel dieser Mauer wäre das Verbot. Davon sind die Parteien links der Mitte, die ein Verbotsverfahren befürworten, nun weiter entfernt denn je. Wie sollte ein Verbot begründet werden können, wenn nicht einmal der Extremismus bewiesen ist? Wer dennoch daran festhält, setzt sich nun dem Verdacht aus, dass es ihm nicht etwa um wehrhafte Demokratie, sondern um Besitzstände, um Hegemonie, um kulturelle Hoheit geht.
Daran krankte das Brandmauer-Konzept schon vor dem Kölner Beschluss. Die Etikettierung der AfD als „Nazi-Partei“ gehorchte nicht den Tatsachen (schon gar nicht den historischen), sondern diente der Stigmatisierung, die verhindern sollte, dass sich die Parteienlandschaft für Mehrheiten rechts der Mitte öffnet.
Ist die liberale Demokratie nur nach links offen?
Diese Verschiebung muss einem nicht sympathisch sein, aber eine Demokratie, deren Veränderung zur „Faschisierung“ erklärt wird, nur weil die Mehrheiten nicht mehr Mitte-links liegen, trägt das Liberale nur noch im Namen. Wenn Wahlen wachsende rechte Mehrheiten ergeben, die Regierung aber nur für legitim erklärt wird, wenn sie sich links davon orientiert, hat diese Demokratie ein Problem. Sinn und Verstand hätte diese Einschränkung nur, wenn man es tatsächlich mit Rechtsextremisten zu tun hätte.
Die CDU/CSU ließ sich auf diese Strategie ein, weil sie nicht mit Verfassungsfeinden paktieren kann. Doch das steht nun auf tönernen Füßen. Teile der CDU, vornehmlich in Ostdeutschland, hatten ohnehin den Verdacht, es gehe ihren Konkurrenten mehr um die Angst vor dem Machtverlust als um die demokratische Hygiene. Auch gesetzgeberische Initiativen wie jetzt in Sachsen-Anhalt, die „Resilienz“ gegen „antidemokratische Maßnahmen“ (der AfD) schaffen sollen, sind von diesem Verdacht nicht frei.
Eine AfD, die nicht extremistisch ist, sondern sich integrieren ließe, würde bedeuten, dass Grüne, Linkspartei und SPD in Bund und Ländern nicht mehr viel zu melden hätten. Das lässt sich durch die Brandmauer nur noch so lange hinauszögern, wie die AfD tatsächlich eine Partei ist, die nicht in die Verfassungsordnung passt.
Die Wähler lassen sich davon nicht beeindrucken. Sie ließen sich schon nicht abschrecken, als die AfD für gesichert rechtsextrem erklärt wurde. Sie werden den Kölner Beschluss als Bestätigung dafür lesen, dass sie den richtigen Instinkt haben: „Remigration“ und ein ethnisch-abstammungsmäßiger Volksbegriff allein reichen nicht aus, um eine Partei zu verdammen. Entscheidend ist, welche Ziele daraus folgen und mit welchen Mitteln sie verfolgt werden sollen. Auch das Verwaltungsgericht in Köln sieht den „starken Verdacht“ bestätigt, dass sich einzelne Forderungen der AfD mit dem Grundgesetz nicht vertragen. Dazu gehört vor allem die Behandlung des Islams.
Der Versuch, sich mit solchen und anderen Inhalten der AfD auseinanderzusetzen, wurde zwar nach deren Wahlerfolgen – am Wochenende wird der nächste folgen – begrüßt, aber nie wirklich gebilligt. Die Partei durfte schließlich nicht wie jede andere behandelt werden. Die Kölner Richter haben alle Demokraten daran erinnert, dass sie es sich so einfach mit der AfD nicht machen dürfen.
Source: faz.net