Streit um Vergabereform: Bauprojekten drohen Wartezeiten

Alles soll schneller gehen. Die Politik will den Bau von Straßen, Brücken und Gebäuden entscheidend vorantreiben. Das Sondervermögen von 500 Milliarden Euro soll Rekordinvestitionen in die Infrastruktur möglich machen: für Schulen, Verkehrswege, Forschung, Digitalisierung und mehr. Damit der Bund, die Länder und die Kommunen Aufträge endlich schneller vergeben können, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz „zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge“ auf den Weg gebracht. Doch ob die bisherigen Vorschläge dafür ausreichen, darüber ist ein Streit in der Baubranche entstanden.
Für ungenügend halten die Pläne die Vertreter der Kommunen, an denen viele Investitionen hängen. Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Städtetages und ehemaliger Oberbürgermeister der Stadt Würzburg, fordert vereinfachte Verfahren. Das sei nötig, damit das Sondervermögen des Bundes vor Ort zügig wirken könne. Aber: „Die geplanten Regelungen sind im aktuellen Entwurf zu aufwendig und bauen neue Hürden auf. Das ist kontraproduktiv“, sagt er.
Konkret entzündet sich der Ärger an der geplanten Vorgabe, die Bauaufträge als Losvergabe in mehreren Einzelaufträgen zu vergeben. Den Kommunen wäre es lieber, wenn sie selbst festlegen könnten, ob sie Aufträge einzeln oder gesammelt vergeben. Daher fordert Schuchardt, dass Städte bei großen Bauvorhaben entscheiden, wann der Einsatz von Generalunternehmern sinnvoll ist. „Um große Projekte im kommunalen Wohnungsbau, für neue Schulen, den öffentlichen Nahverkehr oder für die Wärmewende in den Städten zu realisieren, müssen Planen und Bauen zusammengehen“, sagt er.
„Das wird nicht funktionieren“
Außerdem sollten effiziente Verfahren wie serielles und modulares Bauen und kooperative Projektabwicklung zum Einsatz kommen. „Ohne die Option, Generalunternehmer einzusetzen, wird das nicht funktionieren.“ Solche Projekte erfordern aus seiner Sicht im Einzelfall eine Gesamtvergabe, die aber nach dem Referentenentwurf ausgeschlossen sein soll. „Das muss sich ändern“, sagt er. „Sonst drohen dringend benötigte Investitionen in Straßen, Schienen und für Neubauprojekte ausgebremst zu werden, oder sie starten gar nicht erst.“
Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des Städte- und Gemeindebundes, verweist auf einen kommunalen Investitionsrückstand von annähernd 220 Milliarden Euro. Erleichterungen seien dringend nötig. „Die vorgesehene Neuregelung zum Losgrundsatz wird allerdings die Rahmenbedingungen der Vergabepraxis nicht verbessern, sondern wäre im Gegenteil ein Rückschritt“, sagt er.
Unterstützer für die neuen Vergabevorschriften finden sich nicht nur in der Bundesregierung, sondern auch in der Baubranche. Anhänger der Einzelvergabe ist Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe. Ein Kompromiss sei es im Gesetzentwurf schon, eine zusätzliche Ausnahme für Projekte aus dem Sondervermögen zu schaffen. „Wenn jetzt noch weitergehende Änderungen beschlossen werden, lässt die Bundesregierung den Mittelstand im Stich“, sagt er. „Wir erwarten, dass das Bekenntnis zur mittelstandsfreundlichen Vergabe im Koalitionsvertrag umgesetzt wird und keine Sonntagsrede ist.“
Auf dem Baugewerbetag im November hatte sich Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) dazu geäußert, das Vergaberecht zu modernisieren: „Wir werden darauf achten, dass dies mittelstandsfreundlich ausgestaltet wird, sodass auch der Mittelstand in Zukunft nicht leer ausgeht, wenn größere Aufträge zu vergeben sind.“ Noch ist der Gesetzentwurf aber nicht final durch den Bundestag gegangen, der die Änderungen verabschieden muss. Daher hoffen Kritiker auf Änderungen.
„Das kostet mehr“
Baugewerbe-Vertreter Pakleppa bezieht sich für die Einzelvergabe auf den Schutz kleinerer Unternehmen: 99 Prozent der Bauunternehmen in Deutschland hätten weniger als 100 Beschäftigte. „Wenn diese Betriebe systematisch von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden, verlieren Kommunen nicht nur Gewerbesteuereinnahmen, sondern auch regionale Wertschöpfung und Arbeitsplätze“, warnt er. Wer den Losgrundsatz weiter aushöhle, schiebe öffentliche Aufträge in Richtung großer Konzerne.
Im Gegensatz zu den kommunalen Vertretern sieht er keine Vorteile in der Gemeinschaftsvergabe. „Generalunternehmervergaben beschleunigen nichts und kosten nachweislich mehr“, sagt Pakleppa. Er verweist dazu darauf, dass laut Bundesrechnungshof Mehrkosten von im Durchschnitt zehn Prozent und teilweise mehr als zwanzig Prozent des Auftragsvolumens entstehen würden.
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, spricht hingegen davon, dass nach Studien jedes zweite kommunale Bauvorhaben teurer als geplant wird und auch länger dauert. „Die Ausschreibungsregeln sind zu kompliziert“, sagt er. So braucht es für den Neubau einer Schule manchmal zwischen 50 und 60 Fachlose. Dadurch seien Verwaltungen oft Monate, teilweise Jahre mit den Ausschreibungen und Angeboten beschäftigt. Die Gemeinden sollten selbst entscheiden, für welche Art der Vergabe sie sich entscheiden.
„Tod jeglicher Innovation“
Müller sieht eine Schwierigkeit allerdings darin, wenn die Verwaltung gut aufgestellt ist und detaillierte Leistungsverzeichnisse ausschreibt. „Das ist gleichzeitig der Tod jeglicher Innovation“, warnt er. Dann können Bauunternehmen ihr Wissen kaum einbringen und mitplanen, sondern setzen das um, was schon geplant ist. Andernfalls könnten Kosten gespart und Fehler vermieden werden.
Jan-Hendrik Goldbeck, Geschäftsführer und Gesellschafter des Bauunternehmens Goldbeck aus Bielefeld, rät ebenso dazu, die Vergabe den Gemeinden zu überlassen. „Die Ämter wollen häufig keine Einzelgewerkvergabe, weil sie deren Arbeitsaufwand verzehnfacht“, sagt er. „Trotzdem bleibt vor allem die CDU auf diesem Kurs.“
Grundsätzlich gehe es nicht darum, eine Vergabeart vorzuschreiben, sondern Bund, Ländern und Gemeinden die Wahlfreiheit zu lassen: Die Vergabeform sollte danach gewählt werden, was in der aktuellen Situation in Bezug auf Preis, Geschwindigkeit und Nachhaltigkeit am besten funktioniert. „Wenn die Koalition für weite Teile der öffentlichen Beschaffung kategorisch die Einzelgewerkvergabe vorschreibt, hält die Politik an allen Nachteilen von Bürokratie, Fragmentierung und Langsamkeit fest“, sagt er.
Als Geschäftsführer eines der größten Bauunternehmen in Deutschland kennt Goldbeck die Vorwürfe gegen die Gemeinschaftsvergabe. Er betont, dass sie als Generalunternehmer oft mit kleineren Betrieben aus der Region zusammenarbeiteten. „Die lokalen Handwerker sind schnell da, wenn auf der Baustelle was schiefgeht – deshalb werden sie schon aus Eigeninteresse in den meisten Fällen genutzt“, sagt er. „Kein Beamter muss dafür Einzelgewerke vergeben.“ Der Schutz des Mittelstands sei daher vorgeschoben, weil die meisten Handwerker ohnehin von großen Aufträgen als Nachunternehmer profitierten.
Das Bundeswirtschaftsministerium teilt auf Anfrage mit, dass die Losvergabe zur Sicherstellung der Beteiligung von Mittelstand und Handwerk an öffentlichen Aufträgen als Regelfall bestehen bleibt. Der Städtetag ruft die Regierung hingegen zu einem Kompromiss auf. Düsterdiek vom Städte- und Gemeindebund fordert eine Flexibilisierung nach dem Grundsatz, Aufträge sollten zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen.
Baugewerbe-Vertreter Pakleppa zielt noch auf weitere Punkte, um die Vergabe öffentlicher Aufträge voranzutreiben: „Wer schneller bauen will, braucht schlanke Verfahren, digitale Prozesse und leistungsfähige Verwaltungen“, sagt er. Zumindest dieser Weg dürfte für weniger Streit sorgen.