„Es ist Quatsch anzunehmen, dass die jedweder lügen und gekauft sind“

Kurz nach der Entführung der Block‑Kinder vom Wohnort ihres Vaters in Dänemark hat eine Mitarbeiterin des Hamburger Jugendamts bei einem Hausbesuch keine Hinweise auf eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Die 47‑jährige Sozialpädagogin schilderte vor der Strafkammer am Landgericht Hamburg ihren Besuch am 4. Januar 2024 im Haus der Mutter Christina Block: Sie habe den damals zehnjährigen Jungen und seine 13 Jahre alte Schwester beim Spielen angetroffen und sich dazugesellt. „Es war ein nettes Beisammensein“, sagte die Zeugin.

Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung habe sie nicht wahrgenommen. Ziel des Besuchs sei gewesen zu prüfen, „ob eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt“ – dafür seien etwa entsprechende Äußerungen der Kinder, fehlende Interaktion oder Verwahrlosung maßgeblich; „Nein“, so die Zeugin auf die Frage, ob derartiges festzustellen gewesen sei.

Der 37. Verhandlungstag war von der Aussage der Jugendamtsmitarbeiterin geprägt. Sie betreute die Familie von 2016 bis 2021. Das Verhältnis der Eltern sei „hochstrittig“ gewesen, sagte sie. Bei dem Besuch kurz nach der Entführung hätten die Kinder Mikado gespielt und von Schule und Wünschen berichtet. „Es spielte keine Rolle, wie die Kinder von A nach B gekommen sind. Es ging nur darum, die Kinder in Augenschein zu nehmen“, erklärte sie mit Blick auf den Hausbesuch. Zugleich verwies sie auf mögliche Wahrnehmungslagen von Minderjährigen in Konfliktsituationen: „Es kann sein, dass Kinder in einem Loyalitätskonflikt sind und Dinge schildern, die so nicht stattgefunden haben.“

Die Darstellung der Zeugin nahmen die Verfahrensbeteiligten unterschiedlich auf. Ingo Bott, Verteidiger der Mutter, erklärte: „Der Verbrechenstatbestand, der meiner Mandantin zur Last gelegt wird, ist damit entfallen.“ Er betonte zudem, die Kinder seien „fröhlich“ und der Mutter „zugewandt“ gewesen und kritisierte die Sichtweise der Gegenseite: „Offensichtlich kommt es in der Welt von Herrn Hensel nicht vor, dass man den Kindern auf Augenhöhe begegnet.“ Der Anwalt des Vaters, Philip von der Meden, widersprach: Auch nach einem traumatischen Erleben könne ein „vermeintlich normales Verhalten“ gezeigt werden; das sage nichts über mögliche seelische Nachwirkungen aus. „Das ist auf eine Weise naiv, die ich den Kollegen gar nicht zutraue“, so von der Meden.

Kontrovers verlief auch die Bewertung von Aussagen der Kinder in unterschiedlichen Kontexten. Der Anwalt des Israelis, Sascha Böttner, wies darauf hin: „Die Aussagen der Kinder in Dänemark weichen erheblich von den Aussagen ab, die sie laut Zeugen in Deutschland getätigt haben.“ Er regte an, das psychologische Gutachten zum Kindeswohl vorzuziehen. Eine Sachverständige erklärte am Nachmittag: „Ich habe die Untersuchung fertig.“ Sie habe zunächst nur die polizeilichen Aussagen der Kinder verwerten dürfen; „erst heute“ habe sie erfahren, dass auch ihre eigenen Erhebungsgespräche herangezogen werden dürfen – bislang hätten diese einem „Verwertungsverbot“ unterlegen.

Mandant habe nicht wissen können, dass Kinder gegen ihren Willen festgehalten werden

Die Verteidiger der Mitangeklagten betonten jeweils die Sicht ihrer Mandanten. So erklärte Gül Pinar, Anwältin eines Sicherheitsmannes, die Kinder hätten nicht zu verstehen gegeben, dass sie nicht im Haus der Mutter sein wollten; ihr Mandant habe daher nicht wissen können, dass Kinder gegen ihren Willen festgehalten worden seien. David Rieks, Anwalt eines weiteren Angeklagten, warnte bei der Bewertung kindlicher Aussagen vor Pauschalverdächtigungen: „Es ist Quatsch anzunehmen, dass die alle lügen und gekauft sind.“

Die Vorsitzende Richterin intervenierte mehrfach in der Befragung, rügte Wiederholungen und mahnte die Konzentration auf die Schuldfrage an. Mit Blick auf die nächsten Schritte deutete sie organisatorische Unsicherheiten an: „Möglicherweise muss ich das gesamte Zeugenprogramm umstellen.“ Wann israelische Zeugen einfliegen könnten, sei angesichts der weltpolitischen Lage unklar. Vor dem Hintergrund des Iran‑Israel‑Kriegs könnten Reisebeschränkungen und Flugausfälle den Terminplan des Gerichts beeinflussen.

Darum geht es in dem Prozess

Der Prozess war nach vierwöchiger Pause fortgesetzt worden. Christina Block und sechs weitere Angeklagte müssen sich verantworten, nachdem die beiden jüngsten der vier gemeinsamen Kinder von Block und ihrem Ex‑Mann Stephan Hensel in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam nach Süddeutschland verbracht worden sein sollen. Von dort habe die 52‑Jährige sie nach Hamburg geholt. Die Anklage legt Block zur Last, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung erteilt zu haben; sie bestreitet dies. Ein israelischer Mitangeklagter sitzt seit September 2024 in Untersuchungshaft und hat ein reuiges Geständnis abgelegt. Frau Block und die anderen Angeklagten haben die ihnen zu Last gelegten Vorwürfe stets vollumfänglich abgestritten.

Source: welt.de