Heizungsgesetz: Der neue Spaß am Klimaschutz
Es war der vielleicht bemerkenswerteste Satz der Woche, jedenfalls der bemerkenswerteste im Zusammenhang mit dem Heizungs-, pardon: Gebäudemodernisierungsgesetz.
„Klimaschutz muss Spaß machen“, sagte der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe zur Begründung, warum er gemeinsam mit den Koalitionspartnern von CDU und SPD gerade die Abschaffung jeglicher Wärmepumpen-Vorschriften vorgeschlagen hatte.
Den Refrain sangen in abgewandelter Form auch andere Politiker aus Regierung und Koalitionsfraktionen, vor Mikrofonen und in Hintergrundgesprächen: Das Haupthindernis für den Einbau von Wärmepumpen, so hieß es allenthalben, sei doch die bevorstehende Pflicht dazu gewesen.
Würden die Leute dazu nicht mehr gezwungen, dann nähme das elektrische Heizen erst so richtig Fahrt auf, weil es jetzt freiwillig sei. Mit Spaß eben.
Das ist ein interessantes Argument, weil es auf den ersten Blick auf einer wenig erwachsenen Emotion beruht: auf Trotz. Es ist auch deshalb interessant, weil sich erwünschtes Verhalten dann nicht bloß durchs Abschaffen von Verboten fördern ließe, sondern womöglich gar durch das Verbieten des Erwünschten.
Cannabiskonsum änderte sich kaum
In der Debatte um die Cannabis-Legalisierung spielte dieser Gedanke eine große Rolle. Ein Teil der Befürworter argumentierte, erst das bisherige Verbot mache das Genussmittel interessant. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene – Stichwort: Trotz – fänden es attraktiv, die von älteren Erwachsenen – Stichwort: Boomer – gesetzten Regeln zu überschreiten.
Der Empirie hielt diese Theorie allerdings nicht stand. Nach den Erhebungen eines eigens gegründeten Forschungsinstituts veränderte sich der Cannabiskonsum durch die neue Rechtslage zunächst überhaupt nicht. Allerdings nahm er auch nicht nennenswert zu, anders, als es Kritiker befürchtet hatten.
Erfolgreicher sind die Skandinavier mit dem Alkohol. Dass etwa die Schweden trotz winterlicher Dunkelheit so wenig Bier, Wein oder Schnaps trinken wie Italiener oder Griechen, hat allerdings nichts mit einem Verbot zu tun, sondern mit einer künstlich eingeschränkten Verfügbarkeit.
Gasnetze im Fokus
Die einschlägigen Monopolgeschäfte schließen in der Regel um 19 Uhr. Wen danach noch die Lust auf ein Gläschen überkommt, der muss entweder für noch mehr Geld eine Kneipe aufsuchen – oder es eben bleiben lassen.
Ein nächtliches Verkaufsverbot in Baden-Württemberg wurde hingegen wieder abgeschafft, das Verbot der sonntäglichen Autowäsche allerdings beibehalten. Die Anreizwirkungen in Bezug auf die Kfz-Pflege sind bislang nicht untersucht.
Aufs Heizen lässt sich das schwedisch-schwäbische Alkoholmodell allerdings schwer übertragen. Das würde ja bedeuten, den Leuten zeitweise den Gashahn abzudrehen oder in den ärgsten Wintermonaten die Belieferung mit Heizöl einzustellen – und genau das soll durch die neuen Regeln vermieden werden: Dass die Gasnetze jetzt länger betrieben werden könnten als zwischenzeitlich geplant, betonen Koalitionspolitiker allenthalben.
Und jetzt die Subventionen?
Auch ein Verbot von Wärmepumpen als ultimativer Anreiz, dem Staat ein Schnippchen zu schlagen und lustvollen Klimaschutz zu betreiben, wäre schwer umsetzbar.
Schließlich lässt sich eine Heizung nicht mal eben beim Dealer im Stadtpark erwerben, und ihr Betrieb hinterlässt mehr Spuren als nur ein paar Duftwolken auf dem Bürgersteig. Er findet sich hinterher auch schriftlich auf der Rechnung wieder.
Bleibt also, um auf den Landesgruppenchef zurückzukommen, die alte CSU-Idee des „betreuten Trinkens“.
Das Wort „betreut“ würde in diesem Zusammenhang wohl allzu sehr an den habeckschen Paternalismus erinnern, in der Sache dürfte das noch zu beschließende Förderprogramm allerdings darauf hinauslaufen: Was man mit Verboten oder deren Aufhebung nicht herbeiführen kann, das wird dann eben mit Subventionen erledigt.
Schließlich gilt das sogenannte Abzocken von Staatsknete hierzulande milieuübergreifend als ein Volkssport, der sogar noch mehr Spaß machen kann als der Klimaschutz.