„Die AfD ist ein Beobachtungsfall“, sagt Dobrindt
Das Verwaltungsgericht Köln untersagt dem Verfassungsschutz vorerst die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem. Innenminister Dobrindt betont dennoch: Der Geheimdienst wird die Partei weiter im Blick behalten.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält nach der Gerichtsentscheidung zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz an der Beobachtung der Partei durch den Inlandsgeheimdienst fest. Der Beschluss sage deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten, das sei aber nicht gesamtprägend für die Partei, sagte der CSU-Politiker bei WELT TV.
„Deswegen bleibt es dabei, die AfD ist ein Beobachtungsfall.“ Zur Frage, welche konkreten nachrichtendienstlichen Maßnahmen es gegen die AfD gebe, sagte Dobrindt, er könne dazu keine Aussagen machen, da nachrichtendienstliche Maßnahmen natürlich geheim seien.
AfD-Fraktionsvize fordert Ende „aller Maßnahmen“
AfD-Fraktionsvize Markus Frohnmaier hatte zuvor das Bundesinnenministerium bei WELT TV dazu aufgefordert, „sofort alle Maßnahmen gegen die AfD“ einzustellen. Die Entscheidung des Gerichts in Köln mache deutlich, dass seine Partei zu Unrecht verfolgt worden sei. „Ich glaube, dieses Urteil zeigt, dass wir hier wirklich reingewaschen worden sind.“
Die SPD hingegen hält ein AfD-Verbotsverfahren weiterhin für möglich. „Ein Parteiverbotsverfahren ist mit der Entscheidung nicht vom Tisch. So ein Verfahren braucht eine tragfähige, gerichtsfeste Grundlage. Das müssen wir weiterhin sorgfältig prüfen“, sagte Generalsekretär Tim Klüssendorf. Die Voraussetzungen müssten am Ende belastbar sein, fügte er hinzu.
Die Kölner Entscheidung im Eilverfahren sei vorläufig und ändere nichts am Befund: „Die AfD bleibt rechtsextremistischer Verdachtsfall. Von Entwarnung kann daher überhaupt keine Rede sein.“ Das Gericht habe festgestellt, dass es hinreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD gebe. „Wir reden hier über eine Partei, in der Kräfte daran arbeiten, unsere Demokratie auszuhöhlen und langfristig außer Kraft zu setzen. Der Staat muss sich gegen diejenigen wehren können, die ihn abschaffen wollen.“
Entscheidung in der Hauptsache steht aus
Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.
dpa/ceb/krö
Source: welt.de