„Dann muss man sich nicht wundern“ – Das Erste-Journalistin tadelt Verfassungsschutz nachher AfD-Entscheid
Die Medien in Deutschland reagieren gespalten auf die Kölner AfD-Entscheidung: Einige sehen ein Versagen des Verfassungsschutzes, andere einen Beleg für den Rechtsstaat. Die Pressestimmen zum Beschluss.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorläufig nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag entschieden. In den Medien wird der Beschluss kontrovers diskutiert. Die Tagesthemen kommentieren, man dürfe sich nicht wundern, wenn bei vielen der Eindruck entstehe, einen politischen Gegner aus dem Rennen nehmen zu wollen.
In den ARD-„Tagesthemen“ kommentierte Iris Sayram vom rbb: „Die Begründung der Kölner hat es in sich. Das Gericht hat mehr oder weniger klargemacht, dass das tausend Seiten lange Gutachten nichts weiter ist als bedrucktes Papier mit überschaubarer Aussagekraft. Und das, obwohl die AfD seit Jahren auch in einem gewissen Umfang nachrichtendienstlich behandelt werden kann. Grundlage ist genau das Gutachten, dass die damalige Noch-Ministerin der SPD Nancy Faeser quasi auf ihrem Weg nach draußen ihrem Nachfolger vor die Tür gelegt hat. Bekannt wurde es rein zufällig an einem ihrer letzten Amtstage.“
Kritik an dem Gutachten habe es früh gegeben. Der Verfassungsschutz habe darauf verwiesen, mehr Material sammeln zu wollen. Sayram sagt weiter: „Bitte stellen Sie sich hier kurz das Ziepen einer Grille in einer lauen Sommernacht vor. Genau so viel war von Ergebnissen zu hören. Man fragt sich, ob es vielleicht doch nicht mehr gibt. Ich werde an dieser Stelle nicht die Politik der AfD bewerten. Das müssen Sie als Wähler tun. Wenn aber eine Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, so vor Gericht agiert, dann muss man sich nicht wundern, dass bei vielen der Eindruck entsteht, es gehe hier nicht um die Partei, sondern darum, einen politischen Gegner aus dem Rennen zu nehmen. Und dieser Eindruck ist für das Vertrauen in den Staat und ihre Institutionen nicht gut.“
Für das juristische Fachportal „Legal Tribune Online“ (LTO) schreibt Markus Sehl: „Eine Partei, die schon nicht als gesichert extremistisch eingestuft werden darf, die wird man auch nicht als Partei vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich verbieten können. Jede Partei, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, wird die jedenfalls heute nicht mehr in ihr Parteiprogramm schreiben wie vormals die NPD. Bei der AfD wurde das VG Köln dennoch fündig – und gleichwohl halten die Richter die politischen Forderungen für nicht ausreichend prägend. Zwar erkennt das Gericht den ,starken Verdacht‘, dass die AfD – einmal in Regierungsverantwortung – ein Minarettverbot und ein Kopftuchverbot in öffentlichen Einrichtungen umsetzen wollen würde. So steht es neu in ihrem Wahlprogramm 2025. Diese Pläne hält das Gericht auch für verfassungswidrig, aber sieht darin nur ,einzelne‘ Forderungen, keine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei. Also aus Sicht der AfD eine wohldosierte Portion Verfassungsfeindlichkeit im Wahlprogramm, nicht weiter schädlich.
Die „Zeit“ schreibt von einer Entscheidung mit „bemerkenswerter Klarheit“. „Ein Rückschlag ist die Entscheidung für den Bundesverfassungsschutz. Bekommt die Behörde doch bescheinigt, dass sie an entscheidenden Stellen überzogen, ihre in der Öffentlichkeit und in sozialen Netzwerken über Jahre gesammelten Erkenntnisse über die Partei überinterpretiert hat.“
Die Gerichtsentscheidung komme nicht völlig überraschend. „Hatten doch Juristen wiederholt gewarnt, das Gutachten sei zu wenig fundiert, zu dünn, um die Partei in Gänze als extremistisch einzustufen.“ Zugleich blickt die Zeitung auf die kommenden Wahlen: „Unabhängig davon, wie das Hauptverfahren ausgeht – das Signal für die Wähler ist gesetzt: Vielleicht doch nicht alles so schlimm bei der AfD? Und das mitten in den Wahlkämpfen in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz.“
„AfD-Verbotsverfahren derzeit nur schwer vorstellbar“
Die „Südwest Presse“ aus Ulm schreibt, dass die Begründung des Gerichts aus politischer Sicht „bemerkenswert“ sei. „Sie liest sich vor allem wie ein Stoppschild für den Inlandsgeheimdienst im Umgang mit der derzeit größten Oppositionspartei im Bundestag. Die AfD wird das Urteil als schallende Ohrfeige für den Verfassungsschutz feiern – und es fällt schwer, ihr zu widersprechen. Zwar sehen die Richter durchaus gegen die Menschenwürde gerichtete Bestrebungen bei den Rechten. Aber diese seien nicht ausreichend, um im Gesamtbild eine verfassungsfeindliche Grundtendenz feststellen zu können. Das Urteil im Hauptverfahren steht zwar noch aus. Aber der Verfassungsschutz dürfte mächtig Überzeugungsarbeit leisten müssen, um die ganz offensichtlich sehr skeptischen Richter noch zu überzeugen. Ein AfD-Verbotsverfahren ist nach diesem Stoppschild aus Köln derzeit nur schwer vorstellbar.“
Das „Darmstädter Echo“ bezeichnet den Kölner Beschluss als „Sieg für die AfD“. „Zwar handelt es sich um eine Eilentscheidung, der ein Hauptverfahren folgen wird. Auch dürfte sich der Rechtsstreit noch durch höhere Instanzen fortsetzen. Dennoch: Die Beweisführung des Bundesamtes für Verfassungsschutz, der zufolge die AfD als gesichert rechtsextremistisch zu betrachten sei, hat starke Risse bekommen. Man könnte auch sagen: Das ganze Gebäude ist schwer einsturzgefährdet. Überlegungen, die AfD über ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu stoppen, haben sich damit erst einmal erledigt.“
Der „Kölner Stadtanzeiger“ schreibt: „Gegner eines AfD-Verbotsverfahrens haben stets betont, man müsse die Partei inhaltlich stellen. Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bleibt gar keine andere Wahl. Und es wird Zeit, dass es mit aller Entschlossenheit geschieht. An einem Punkt ist der Kölner Richterspruch hier sogar hilfreich: Er entzieht der AfD einen Teil ihres gern gepflegten Opfernarrativs. Dazu gehört die Klage über eine angeblich politische Justiz. Das VG Köln zeigt: Die Wirklichkeit ist, wie so oft bei der AfD, eine andere.“
„In mehreren Bundesländern ist die Partei gerichtsfest verfassungsfeindlich“
Die „taz“ sieht den Richterspruch für die AfD zur rechten Zeit kommend. Es lenke „praktischerweise von den hausgemachten Skandalen um ihre Vetternwirtschaft ab. Entsprechend groß ist das erwartbare Triumphgeheul der extrem Rechten über diese Entscheidung. Man sollte sich dennoch davon nicht zu sehr in die Irre führen lassen: Es besteht auch für das Gericht weiter ein starker Verdacht, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen entfalten wird, sobald sie an der Macht ist.“ Weiter schreibt die Zeitung: „Man sollte beim Triumphgeheul der AfD aber auch nicht vergessen: In mehreren Bundesländern ist die Partei gerichtsfest verfassungsfeindlich – und völkische Kräfte geben in der Partei auch auf Bundesebene seit Jahren den Ton an. Seriöse politische Beobachter und auch die Wissenschaft sind sich da weitgehend einig.“
Wie wehrhaft die Demokratie tatsächlich sei, entscheide sich am Ende daran, wie viele Menschen bereit seien, für ihren Erhalt auf die Straße zu gehen. „Um Druck aufzubauen und eine inhaltliche Brandmauer hochzuziehen und jetzt erst recht nicht das Feld zu räumen.“
Das „Handelsblatt“ kommentiert, die Gerichtsentscheidung sei kein „Persilschein“. „Die Richter halten ausdrücklich fest, dass die AfD Positionen vertritt, die mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes kollidieren. Forderungen nach Minarett- oder Kopftuchverboten werten sie als unzulässige Diskriminierung. Auch pauschale muslimfeindliche Aussagen werden klar benannt.“ Außerdem habe die Gerichtsentscheidung den Effekt, dass ihr „gängiges Opfernarrativ ziemlich ins Leere“ laufe. „Weil die Erzählung von einer politisch gelenkten Justiz nun in sich zusammenfällt. Das Gericht hat hohe Anforderungen formuliert und damit gezeigt, dass die wehrhafte Demokratie nicht mit schnellen Etiketten arbeitet, sondern nach strengen Maßstäben.“
Weiter heißt es: „Politisch jedoch dürfte die Entscheidung der AfD nützen. Das Stigma „rechtsextrem“ verliert vorerst an Wucht. In einem Wahljahr mit fünf Landtagswahlen und mehreren Kommunalwahlen kann das Stimmungen verschieben. Gerade weil die Partei zuletzt durch Vetternwirtschaftsvorwürfe unter Druck stand, kommt der Kölner Richterspruch für sie zur rechten Zeit.“
dpa/nw
Source: welt.de