Änderungen im März 2026: Kassenbeiträge zum Besten von Rentner steigen, weniger Ausweiskontrollen in Zügen

Im März treten für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland mehrere Änderungen in Kraft. So wird der Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland um ein weiteres Jahr verlängert, die Schufa soll transparenter und digitaler werden, für Kleinkrafträder gelten neue Versicherungskennzeichen und für Streicherbögen aus Fernambukholz kommen neue Vorgaben. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Krankenkassenzusatzbeiträge für Rentner steigen

Zum Jahreswechsel haben viele gesetzliche Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag erhöht. Dieser stieg nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums für 2026 im Schnitt auf rund 2,9 Prozent und liegt damit 0,4 Prozentpunkte höher als im vergangenen Jahr. Über die tatsächliche Höhe des jeweiligen Zusatzbeitrags entscheidet jede Krankenkasse selbst.

Die Auswirkungen der Beitragserhöhung bekamen zu Beginn des Jahres zuerst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu spüren. Aufgrund einer im Sozialgesetzbuch verankerten gesetzlichen Verzögerung von zwei Monaten sind Rentenbezieher erst im März das erste Mal von der Erhöhung der Zusatzbeiträge betroffen.

Über die Änderung des Krankenversicherungsbeitrags werden Rentnerinnen und Rentner auf dem Kontoauszug informiert. Ein entsprechender Hinweis ist auf der Überweisung der Rente für März 2026 verzeichnet.

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Schufa wird digitaler und nachvollziehbarer

Verbraucherinnen
und Verbraucher sollen voraussichtlich ab Ende März ihren Bonitätswert
kostenlos und digital einsehen können – entweder über die Schufa-App
oder online. Voraussetzung dafür ist eine einmalige Registrierung eines
Schufa-Accounts. Interessierte können sich dazu bereits in eine Warteliste eintragen. Die Accounts werden dann schrittweise freigeschaltet.

Die
Schufa wird dabei auch offenlegen, wie sich der Score für die
Kreditwürdigkeit zusammensetzt. Anhand von zwölf Bewertungskriterien,
die jeweils mit Punkten zwischen 100 und 999 gewichtet werden, lässt
sich die Bewertung künftig einfacher nachvollziehen: Je höher die
Gesamtpunktzahl, desto besser fällt der Score aus. Die Daten werden nach
Angaben des Unternehmens quartalsweise aktualisiert.

In der
Vergangenheit stand die Schufa als Deutschlands größte Auskunftei immer
wieder in der Kritik von Verbraucherschützern. Banken,
Telekommunikationsanbieter oder Vermieter nutzen den
Bonitätsscore, um zu entscheiden, ob sie Verträge mit potenziellen
Kunden abschließen. Wie genau dieser Score zustande kommt, war jedoch bislang nur begrenzt nachvollziehbar. Das Unternehmen speichert eigenen
Angaben zufolge Daten von fast allen volljährigen Einwohnerinnen und
Einwohnern.

Berechnen Sie schon jetzt Ihren Schufa-Score mit unserem interaktiven Rechner.

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Verlängerter Schutzstatus für Geflüchtete aus der Ukraine

Für ukrainische Staatsbürger, die aufgrund des russischen Angriffskriegs aus ihrem Land geflohen sind, wird der vorübergehende Schutzstatus in Deutschland automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Dies hat das Bundesinnenministerium bereits Ende Oktober durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Geltende Aufenthaltstitel und damit zusammenhängende Arbeitserlaubnisse und Wohnsitzauflagen sind somit bis zum 4. März 2027 gültig.

Nach Angaben des Ministeriums leben derzeit mehr als 1,1 Millionen Menschen aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus dem vom russischen Angriffskrieg erschütterten Land, die ursprünglich zum 1. Februar 2024 oder später abgelaufen wären, wurden bereits zweimal über diesen Weg automatisch verlängert: zunächst bis zum 4. März 2025 und anschließend bis zum 4. März 2026. Jetzt verlängern sich diese Aufenthaltstitel erneut um ein Jahr.

Auf ihrer Homepage teilte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration mit, dass Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit von der Regelung erneut ausgenommen seien. Ausnahmen gebe es weiterhin für Geflüchtete oder ihre Familienangehörigen, die vor Ausbruch des Krieges mit unbefristetem Aufenthalt oder einer Schutzanerkennung in der Ukraine gelebt haben. „Für diese Drittstaatsangehörigen gelten die allgemeinen Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts.“

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Ausweiskontrollen in Regionalbahnen entfallen weitestgehend

In den Regionalzügen der Deutschen Bahn liegt es ab dem 1. März im Ermessen des Zugbegleiters, ob er bei Reisenden nach dem Personalausweis fragt, um diesen zu kontrollieren. Bislang wurde die Identitätskontrolle vor allem in Verbindung mit dem Vorzeigen eines personalisierten Tickets, wie dem Deutschlandticket, durchgeführt.

Die Änderung wurde vor etwa zwei Wochen auf dem Sicherheitsgipfel der Bahn beschlossen. Grund dafür war ein tödlicher Angriff Anfang Februar. Der Zugbegleiter Serkan C. wurde auf der Regionalbahnstrecke zwischen Kaiserslautern und Saarbrücken bei der Fahrkartenkontrolle von einem Fahrgast ohne Ticket schwer verletzt und starb kurz danach. Der Fall hatte bundesweit Bestürzung ⁠ausgelöst.

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Neue Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder

Kleinkrafträder wie Mofas, Mopeds und E-Scooter müssen ab März mit einem neuen Versicherungskennzeichen ausgestattet sein. Das bisherige grüne Kennzeichen wird dann durch ein schwarzes ersetzt.

Das Kennzeichen ist der Nachweis für einen bestehenden Versicherungsschutz und sollte daher rechtzeitig gewechselt werden. Wer ab dem 1. März weiterhin die grüne Variante nutzt, macht sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe. Zudem besteht nur mit der schwarzen Version tatsächlich auch ein Versicherungsschutz. Die neuen Kennzeichen sind beispielsweise online beim Versicherer erhältlich.

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Neue Regelung bei Musikbögen aus Fernambuk

Der Deutsche Musikrat weist in einer Mitteilung auf Instagram auf eine bevorstehende Neuregelung im Rahmen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) hin, die die Holzart Fernambuk betrifft. Die Änderungen treten am 5. März 2026 in Kraft und könnten sich insbesondere auf den Handel mit hochwertigen Fernambuk-Musikbögen für Violinen, Bratschen, Celli und Kontrabässe innerhalb der EU auswirken.

Demnach bleibt der Privatbesitz von Fernambukbögen ohne Nachweispflicht weiterhin möglich. Beim Verkauf innerhalb der EU ist jedoch künftig ein Nachweis des legalen Erwerbs erforderlich. Der Musikrat sieht besonders in Fällen Handlungsbedarf, in denen ein Fernambukbogen vor dem 13. September 2007 außerhalb der EU hergestellt wurde und kein Beleg dafür vorliegt, dass er vor dem 5. März 2026 rechtmäßig in der EU in Besitz war. Betroffen sind den Angaben nach auch Bögen aus Großbritannien.

Als Möglichkeit zur Vorsorge nennt der Musikrat eine Anmeldung vor dem 5. März 2026 bei der jeweils zuständigen Unteren Naturschutzbehörde am Wohnort. Musikerinnen und Musiker werden aufgefordert, sich frühzeitig über die Regelungen zu informieren.

Dieses für Orchestermusikerinnen und Orchestermusiker so wichtige Holz kommt weltweit nur in der Mata Atlântica, dem Atlantikwald von Brasilien, vor. In den vergangenen 500 Jahren ist der Bestand des Fernambukbaums (Caesalpina echinata) durch die Abholzung des Regenwaldes stark zurückgegangen. Deshalb ist er bereits seit 2007 im Anhang II des Artenschutzabkommens gelistet. Dieser Anhang gibt an, dass eine Art derzeit nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht ist, sie jedoch in Gefahr geraten könnte, wenn der internationale Handel mit ihr nicht streng kontrolliert wird.

Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP

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