Migrationswende: Wie die Regierung Scheinvaterschaften bekämpfen will








Schwarz-Rot will mit einem neuen Gesetz gegen Scheinvaterschaften vorgehen. Löst die Koalition ein echtes Problem – oder lässt sie sich von der AfD treiben?

Das Thema wird abends verhandelt. Nur wenige Parlamentarier sind noch anwesend. Es ist Mittwoch dieser Woche. Kaum jemand dürfte die Bundestagsdebatte auf dem Schirm haben, aber es wird heftig gestritten.



Daniela Ludwig von der CSU spricht von „Schleuserei mit anderen Mitteln“. Die AfD drängt auf „Gentests“. Die Linke warnt vor einem „Bürokratiemonster“.

Worum es geht? Um Männer in Deutschland, die eine Vaterschaft vortäuschen, um Kindern aus dem Ausland einen deutschen Pass zu verschaffen. Es ist ein Problem im Schatten der großen Migrationsdebatte. Aber eines, das Emotionen weckt und rechtliche Grundsatzfragen aufruft. Jetzt will die Regierung neue Regeln einführen.


Als Sinnbild des Problems gilt Jonathan A., deutscher Staatsbürger mit nigerianischen Wurzeln, der die Vaterschaft für mindestens 24 ausländische Kinder anerkannt haben soll – und dafür tausende Euro kassierte. Er prahlte damit auf Social Media, nannte sich „Mr. Cash Money“ und schmiss mit Geld. Die AfD skandalisiert den Fall. Ermittelt wurde nicht, aber die „Bild“ nahm die Vorlage dankend an und fand heraus, dass 94 Personen, die durch Jonathan A. ein Bleiberecht und somit Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland erlangt haben sollen, den Staat jährlich 1,5 Millionen Euro kosteten.

2025 wurden weitere Fälle bekannt. Diesmal berichtete die „Zeit“. Im Umfeld der sogenannten vietnamesischen „Zigarettenmafia“ soll systematisch bei der Vaterschaftsanerkennung getrickst worden sein. Teilweise seien Obdachlose gegen Zahlung von drei- bis vierstelligen Summen zum Notar gekarrt worden, um die Vaterschaft von Kindern anzuerkennen, die sie vorher noch nie gesehen hatten. Die Mütter zahlten für ihre „Fahrkarte“ nach Deutschland teilweise über 10.000 Euro ans organisierte Verbrechen. 




Die Bundesregierung hat ein Gesetz vorgelegt, um solche Scheinvaterschaften zu bekämpfen. „Mit den neuen Regelungen können wir Missbrauch erkennen, entschieden unterbinden und effektiv verhindern“, begründete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU das Vorhaben. Am Mittwoch wurde das Gesetz zum ersten Mal im Bundestag behandelt.


Der Clou: Fortan soll die Ausländerbehörde entscheiden, ob es sich um eine legitime Vaterschaft handelt oder das Paar nur den Anschein erweckt, das Kind gemeinsam großzuziehen. Opposition und verschiedene Interessensvertretungen kritisieren die Neuregelung scharf, sprechen von Diskriminierung, Problemen mit der Verfassung und zusätzlicher Bürokratie.

Und tatsächlich muss sich die Bundesregierung fragen, ob sie ein echtes Problem löst oder sich von der AfD zu unüberlegten Verschärfungen in der Migrationspolitik treiben lässt. Denn so abenteuerlich die Fälle auch klingen und so groß der Handlungsbedarf auch wirken mag – die rechtlichen Hintergründe sind komplex.





Die Ausländerbehörde am Küchentisch

Thomas Oberhäuser vom Deutschen Anwaltsverein sieht jedenfalls keinen Änderungsbedarf. Den Staat gehe es nichts an, welche Art von Vater – ob gut, schlecht, anwesend oder abwesend – man sein möchte, sagt er. Das Bundesverfassungsgericht argumentierte ähnlich, kippte 2013 einen Gesetzesvorstoß mit der Begründung, dass „Belastungen von Familien durch die Ausforschung ihrer Lebensverhältnisse mit Verfassungsrecht unvereinbar sind“. 

In Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es, dass Kindern ein besonderer Schutz zuteilwird. Ein Schutz, der sich auch daraus ergibt, geregelte Familienverhältnisse zu schaffen. Mutter, Vater, Kind. Rechtlich ging die Politik jedoch mit der Zeit, weitete den Schutz auf neue Familienmodelle aus: Ehe, eingetragene Partnerschaft, gleichgeschlechtlich, mit und ohne „aufenthaltsrechtliches Gefälle“. Was ursprünglich eine Errungenschaft war, soll heute ein Problem sein. 

Als Teil der sogenannten Migrationswende soll die Ausländerbehörde bei jährlich schätzungsweise 65.000 binationalen Paaren künftig gewissermaßen mit am Küchentisch sitzen – Motto: ohne Einwilligung keine Vaterschaftsanerkennung. Der Staat will sicher sein, dass es sich auch wirklich um Lebens- und nicht um Geschäftspartner handelt. Die Grünen-Politikerin Filiz Polat macht sich Sorgen darum, dass etliche Paare unter Generalverdacht geraten könnten: „Sie haben nicht die gleiche Muttersprache? Verdacht! Sie wohnen nicht zusammen? Verdacht!“





Im Unterschied zu 2013 handelt es sich diesmal aber um eine Lösung, die zumindest nicht auf den ersten Blick verfassungswidrig ist. „Durch ihren präventiven Charakter ist die jetzige Konstruktion denkbar, die Idee ist grundsätzlich zulässig“, sagt Sebastian Korsch, Jurist an der Universität Konstanz.

Der Wissenschaftler sagt aber verfassungsrechtliche Folgeprobleme voraus, auch aus einem ganz praktischen Grund: Schon jetzt seien Ausländerbehörden massiv überlastet. Künftig sollen sie zusätzlich prüfen, ob die Partner sich sprachlich verständigen können, Hinweisen nachgehen, ob Geld geflossen ist, abgleichen, ob der anerkennende Mann bereits mehrere Vaterschaften für verschiedene ausländische Kinder hat. Das ist nicht nur aufwendig, sondern, weil es um Kinder und ihren Rechtsstatus geht, juristisch auch angreifbar.

Schon im November 2025 kritisierte der Deutsche Anwaltverein, dass sich so ein „riskanter Schwebezustand“ ergebe. Das Erbrecht, die Namensgebung, das Sorgerecht, das Kindergeld, der Unterhalt und viele andere Bereiche wären womöglich monatelang ungeklärt.





Scheinvaterschaft: Kollateralschaden Familie?

Was hätte man bei der Einführung des Gesetzes auf der Habenseite? Das Bundesjustizministerium zählte in vier Jahren 1769 gemeldete Verdachtsfälle. Bei 290 wurde ein tatsächlicher Missbrauch der Vaterschaftsanerkennung festgestellt. Geht man davon aus, dass Jonathan A. ein statistischer Ausreißer ist und es sich bei den meisten Fällen um ein Kind dreht, stünden jährlich etwa 75 Betrugsfälle 65.000 zu prüfenden Verdachtsfällen gegenüber. Ein „Bürokratiemonster“ würde man damit schaffen, meint Linken-Politiker Luke Hoß.

Obwohl die Gesetzesinitiative auch durch den Druck der AfD entstanden sein dürfte, kritisiert die Partei nun den Vorschlag von Schwarz-Rot. 

Aus Sicht des AfD-Bundestagsabgeordneten Stephan Brandner ist das Problem der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennungen einfach zu lösen: „Obligatorische Gentests!“, ruft er bei der Debatte am Mittwoch ins Plenum des Deutschen Bundestages. Dass bereits im Grundgesetz unter Artikel 6 „unehelichen Kindern (…) die gleichen Bedingungen“ eingeräumt werden, scheint ihn, wenn es um Migranten geht, wenig zu interessieren.

Source: stern.de