Urteil im Eilverfahren: AfD darf vorerst nicht denn gesichert rechtsextrem eingestuft werden
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass die Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abwarten muss. Auch die öffentliche Bekanntgabe einer solchen Einstufung ist dem Verfassungsschutz damit vorerst untersagt. Mit der Entscheidung gab das Gericht einem Eilantrag der AfD im Wesentlichen statt. Parteichefin Alice Weidel bezeichnete die Entscheidung in einem Onlinepost als „großen Sieg“ nicht nur für die AfD, „sondern auch für Demokratie und Rechtsstaat“.
In einer später veröffentlichten Mitteilung teilten Weidel und ihr Co-Parteichef Tino Chrupalla mit, dass „die beständig erhobenen Vorwürfe“, die AfD sei gesichert rechtsextrem, durch das Urteil widerlegt seien. „Es zeigt, dass unsere juristischen Anstrengungen begründet waren und das Gericht unseren Ansichten und Bewertungen gefolgt ist.“
Nach Auffassung des Gerichts liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde die Partei dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“. Das Gericht habe sich vor seiner Entscheidung durch 1,5 Terabyte an Verfassungsschutzakten durchgearbeitet.
Weiter sahen die Richter zwar „konkretere Belege“ dafür, dass die AfD das Ziel habe, „deutschen Staatsangehörigen islamischen Glaubens nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen“. Derartige Positionierungen reichten aber bislang nicht aus, um eine „verfassungsfeindliche Grundtendenz“ der Gesamtpartei festzustellen, begründete das Gericht seine Entscheidung. Auch aus „dem unklaren Begriff ‚Remigration‚“ folge noch „kein konkretes politisches Ziel im Sinn einer undifferenzierten Abschiebung“.
Linke und SPD wollen AfD-Verbotsverfahren vorantreiben
Die Linke bekräftigte nach der Eilentscheidung ihre Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren. Von der Partei gehe eine politische und gesellschaftliche Gefahr aus, sagte die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger der Nachrichtenagentur dpa.
Auch die SPD-Politikerin Carmen Wegge will trotz der Gerichtsentscheidung ihre Bemühungen für ein AfD-Verbotsverfahren vorantreiben. Die
Eilentscheidung sei „ein weiterer Ansporn, noch besser zu werden“, sagte
sie in Berlin. Sie sei weiter fest davon überzeugt, dass die AfD
verfassungsfeindlich und verfassungswidrig sei und vor dem
Bundesverfassungsgericht geprüft werden müsse.
Chrupalla gibt dagegen einem AfD-Verbotsverfahren keine Chance mehr: Solchen Bestrebungen sei nun ein
Riegel vorgeschoben, sagte er. „Sämtliche
Spekulationen, was eventuelle Parteienverbote angeht oder wie man
Oppositionsparteien in diesem Land verbieten kann“, seien jetzt ad
absurdum geführt und zu beenden.
Erst Einstufung, dann Stillhaltezusage
Anfang Mai 2025 hatte der Bundesverfassungsschutz bekannt gegeben, dass er die AfD aufgrund eines internen Gutachtens vom Verdachtsfall zu einer gesichert rechtsextremistischen Bestrebung hochgestuft habe. Der Entscheidung war eine mehrjährige Prüfung vorangegangen. Der Verfassungsschutz teilte damals mit, der Verdacht, dass die Partei Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.
Nachdem die AfD mit einem Eilantrag juristisch gegen diese Entscheidung vorgegangen war, gab das Bundesamt für Verfassungsschutz zunächst eine sogenannte Stillhaltezusage ab. Darin verpflichtete es sich, die AfD öffentlich zunächst nicht mehr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung zu beschreiben.
Das nun ergangene Urteil ist die Entscheidung in diesem Eilverfahren. Sie kann in der nächsthöheren Instanz
vor dem Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster
angefochten werden. Neben dem Eilverfahren gibt es zudem ein Verfahren in der Hauptsache.