Weitere Hängepartie?: Stuttgart 21 könnte erst 2030 eröffnet werden

Medienberichten zufolge droht dem Bahnprojekt Stuttgart 21 eine weitere jahrelange Hängepartie. Die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet, dass der neue Stuttgarter Bahnknoten nicht vor 2029 in Betrieb gehen soll. Der SWR beruft sich auf Insider des Projektes, wonach die komplette Inbetriebnahme nicht vor 2030 sein werde.
Demnach habe die Bahn deutschlandweit die Digitalisierung des Schienennetzes gestoppt. Dadurch sei sowohl bei der Bahn als auch bei dem Unternehmen Hitachi Personal abgebaut worden. Es gebe für die Unternehmen durch fehlende Folgeaufträge schlicht keinen Anreiz mehr, am Pilotprojekt Stuttgart 21 eine neue Digitale Zugtechnik zu entwickeln und einzubauen. Das sorge für Verzögerungen.
Hinzu komme, dass sowohl im Tiefbahnhof als auch entlang der Bahnstrecken Techniken und Installationen fehlerhaft verbaut wurden und jetzt wieder ausgebaut werden müssten. Der alte Kopfbahnhof werde demnach wohl noch bis 2030 in Betrieb bleiben müssen.
Die Deutsche Bahn wollte auf Anfrage der F.A.Z. kein genaues Datum für die Eröffnung nennen. „Es bleibt dabei, dass Mitte des Jahres ein konkreter Zeitplan vorgelegt wird“, sagte ein Sprecher. „Alles andere ist Spekulation.“
Nach dpa-Informationen wurden die von den Medienberichten genannten Daten in Projektkreisen diskutiert, ein konkretes Datum für die Eröffnung der verschiedenen Teile des milliardenschweren Projektes soll es aber bislang nicht geben.
Im November war bekanntgeworden, dass auch die für Ende 2026 geplante Teileröffnung des neuen Tiefbahnhofs in der baden-württembergischen Landeshauptstadt nicht zu halten sein wird. Als Grund für die erneute Verschiebung nannte Bahnchefin Evelyn Palla damals Probleme bei der Digitalisierung des Bahnknotens.
Mitte Dezember hatte es nach einer außerordentlichen Sitzung des Lenkungskreises für das 11,4 Milliarden Euro teure Bahnprojekt dann geheißen, man wolle bis Anfang Juli ein neues Konzept für die Inbetriebnahme vorlegen. Der Fahrplan für 2027 solle auf Grundlage der alten Gleisinfrastruktur geplant werden. „Eine Inbetriebnahme vor Ende 2027 kann ich mir schwer vorstellen“, sagte die neue Bahnchefin Evelyn Palla damals.
Der Eindruck des Projekts sei „zwiespältig“, eine gründliche Revision notwendig. Die „kritischen Pfade“ lägen bei der Realisierung der digitalen Steuerung, dafür gebe es „keine Blaupause“. Auch die Leistungen der Firma Hitachi würden geprüft. Das japanische Unternehmen plant und liefert die digitale Technik. Eine Teilinbetriebnahme Ende 2026 wäre nur möglich gewesen, wenn Testzeiten verkürzt und Streckensperrungen ausgeweitet worden wären. In Baden-Württemberg wird am 8. März ein neuer Landtag gewählt.
Gebaut wird schon seit 2010
Das Projekt Stuttgart 21 steht nicht nur für den Bau des neuen Hauptbahnhofs in der Landeshauptstadt, sondern für die komplette Neuordnung des Bahnknotens Stuttgart. Gebaut werden neue Bahnhöfe – etwa ein neuer Fernbahnhof am Flughafen -, Dutzende Kilometer Schienenwege und Tunnelröhren, Durchlässe sowie Brücken. Gebaut wird an dem Projekt bereits seit 2010. Bei Abschluss der Finanzierungsvereinbarung im Jahr 2009 war man von einer Eröffnung 2019 ausgegangen.
Das Bahnprojekt Stuttgart-Ulm schließt neben Stuttgart 21 auch den Neubau der bereits 2022 eröffneten Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm ein. Herzstück von Stuttgart 21 ist der neue unterirdische Hauptbahnhof, der im Gegensatz zum bisherigen Kopfbahnhof ein Durchgangsbahnhof sein wird.
Im Rahmen von Stuttgart 21 wird der Bahnknoten in Stuttgart zugleich als erster bundesweit komplett digitalisiert. Züge des Fern- und Regionalverkehrs sowie S-Bahnen sollen dann mit dem digitalen Zugsicherungssystem ETCS fahren – und zwar nur damit. Klassische Lichtsignale werden im Stuttgarter Bahnknoten nicht mehr verbaut. Die Arbeiten gestalten sich aber komplizierter als gedacht und waren auch ein Grund für die erneute Absage des letzten Starttermins.
Auch die Kosten für das Projekt haben sich über die Jahre steil nach oben entwickelt. In einem Finanzierungsvertrag aus dem Jahr 2009 ist nur die Verteilung von Kosten bis zu einer Höhe von gut 4,5 Milliarden Euro geregelt. Zuletzt bezifferte die Bahn die Kosten auf rund 11,3 Milliarden Euro. Die Mehrkosten muss die Bahn einem Gerichtsurteil zufolge alleine tragen.