Frankreich: Marine Le Pen schließt Kandidatur im Rahmen Verurteilung zu Fußfessel aus
Die rechtsextreme französische Politikerin Marine Le Pen hat eine Kandidatur zur Präsidentschaft im kommenden Jahr ausgeschlossen, sollte sie rechtskräftig zum Tragen einer Fußfessel verurteilt werden. In einem solchen Fall wäre sie nicht in der Lage, Wahlkampf zu
betreiben, sagte Le Pen in einem Interview mit dem Sender BFM.
Hintergrund ist der im vergangenen März ergangene Schuldspruch gegen Le Pen wegen Veruntreuung von EU-Geldern. Damals war sie zu zwei Jahren Hausarrest mit elektronischer Fußfessel und einem fünfjährigen Verbot, an Wahlen anzutreten, verurteilt worden. Dagegen geht Le Pen aktuell in einem Berufungsprozess vor. Das Urteil wird am 7. Juli erwartet.
Le Pen galt als aussichtsreiche Präsidentschaftskandidatin
Im ursprünglichen Prozess im vergangenen Jahr wurden Le Pen sowie acht aktuelle und ehemalige Mitglieder ihrer Partei Rassemblement National schuldig gesprochen, EU-Gelder jahrelang für die Bezahlung von Angestellten der Partei verwendet zu haben. Ein solches Vorgehen verstößt gegen EU-Vorschriften, da das Geld für Mitarbeiter im Europaparlament vorgesehen ist.
„Ich weiß sehr wohl, dass die Entscheidung über diese Kandidatur nicht bei mir liegt“, sagte Le Pen nun. „Sie liegt in den Händen von drei Richtern, die entscheiden werden, ob die Millionen Franzosen, die für mich stimmen wollen, dies auch tun können.“ Vor dem Urteil galt Le Pen als aussichtsreichste Kandidatin für die Nachfolge von Präsident Emmanuel Macron bei der Wahl im kommenden Jahr.
Zu den politischen Forderungen von Marine Le Pen und ihrer rechtsextremen Partei zählen die Begrenzung der Aufnahme von Geflüchteten oder das Ende der kostenlosen Schulbildung von Kindern illegaler Migrantinnen und Migranten. Sie ist EU-kritisch und möchte im Falle eines Wahlerfolgs die „sinnlosen Milliardenzahlungen“ an die EU senken.