„Bin alles andere als zufrieden“: Konservative trägt Tariftreuegesetz im Bundestag nur mit Zweifeln mit

„Bin alles andere als zufrieden“CDU trägt Tariftreuegesetz im Bundestag nur mit Zweifeln mit

26.02.2026, 11:30 Uhr

Bauarbeiter-arbeiten-vor-dem-Reichstagsgebaeude
Betroffen sind nur noch Bau- und Dienstleistungsaufträge des Bundes. (Foto: picture alliance/dpa)

Die einen halten es für einen wichtigen Schritt gegen Lohndumping und für die Tarifbindung in Deutschland, die anderen für unnötige Bürokratie: Union und SPD haben im Bundestag das Tariftreuegesetz beschlossen – beide Koalitionspartner mussten dabei Zugeständnisse machen.

Öffentliche Aufträge des Bundes am Bau und bei Dienstleistungen soll es künftig nur für Firmen geben, die Tarifverträge oder ähnlich gute Bedingungen für ihre Beschäftigten einhalten. Der Bundestag beschloss das sogenannte Tariftreuegesetz mit der Mehrheit von Union und SPD. Die Grünen stimmten mit dafür, die Linke enthielt sich. Die AfD votierte dagegen. Im März soll sich der Bundesrat damit befassen.

Die Koalitionsfraktionen waren sich erst diese Woche über die Details der Vorlage einig geworden. Der Kompromiss sieht vor, die Geltung des Gesetzes auf bestimmte Aufträge einzuschränken. Es soll ab einem Auftragsvolumen ab 50.000 Euro greifen, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie alle Aufträge der Bundeswehr sollen außen vor bleiben.

Das Gesetz war ein Anliegen der SPD, die dies bereits in den Koalitionsvertrag mit der Union hineinverhandelte. Die SPD-Abgeordnete Annika Klose sagte, damit werde ein einfaches Prinzip durchgesetzt: „Wer öffentliche Aufträge bekommt, muss auch ordentlich bezahlen.“ Mit Steuergeld dürfe kein Lohndumping gefördert werden.

SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt erinnerte an den Hintergrund: die milliardenschweren Investitionen aus dem sogenannten Sondervermögen für Infrastruktur. „Wir modernisieren unser Land“, sagte Schmidt. „Mit dem Tariftreuegesetz verbinden wir unsere Investitionen in die Zukunft mit guten Löhnen und guten Arbeitsbedingungen.“

Die SPD musste der Union Zugeständnisse machen: Mit der Streichung von Lieferaufträgen aus dem ursprünglichen Entwurf findet das Gesetz keine Anwendung auf den reinen Warenkauf des Bundes, etwa bei Büromaterial oder IT-Hardware. Erfasst sind nun noch Bau- und Dienstleistungsaufträge. Für Direktaufträge der Sicherheitsbehörden wurde der Schwellenwert auf 100.000 Euro verdoppelt.

Bei der Union blieben Zweifel

Die Union machte in der abschließenden Debatte deutlich, dass sie nur mit großen Zweifeln zustimmt. Die CDU-Abgeordnete Sandra Carstensen sagte, sie tue sich nicht leicht. Man teile das Ziel, die Tarifbindung in Deutschland zu steigern. Doch müsse man prüfen, ob das Gesetz dies wirklich leisten werde.

Der Union seien im Gesetzgebungsverfahren „substanzielle Verbesserungen“ gelungen, sagte Carstensen. Ein bedeutender Schritt sei, dass Lieferverträge herausgenommen worden seien. Zudem dürfe das SPD-geführte Sozialministerium die geforderten guten Bedingungen nicht alleine festlegen, sondern „im Benehmen“ mit dem CDU-geführten Wirtschaftsministerium. „Und dennoch bleiben Zweifel und dennoch bin ich alles andere als zufrieden mit diesem Gesetz“, sagte Carstensen.

Tarifbindung in Deutschland deutlich gesunken

Um die Einhaltung effizienter prüfen zu können, soll ein digitales Verfahren eingeführt werden. Die zuständige Prüfstelle soll Lohndaten direkt bei der Rentenversicherung abfragen können. Diese Schnittstelle soll allerdings erst zum 1. Januar 2028 in Kraft treten.

Grüne und Linke kritisierten weitreichende Ausnahmen im Rüstungsbereich. Die AfD als größte Oppositionspartei sprach von einem Eingriff in die Tarifautonomie und die Wirtschaft. Es gebe neue Nachweis-, Prüf- und Kontrollpflichten schon bei Aufträgen ab 50.000 Euro. Dies sei ein Nachteil für kleinere Unternehmen.

Früher waren drei von vier Arbeitsplätzen tarifgebunden. Heute ist es nicht einmal mehr jeder zweite Job. Unternehmen ohne Tarifvertrag können mit „Lohndumping“ – wie es die SPD nennt – günstigere Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen machen. Tarifgebundene Unternehmen haben dann das Nachsehen. Im Falle von Verstößen soll es künftig Vertragsstrafen geben, Aufträge storniert oder Firmen von Ausschreibungen ausgeschlossen werden.

Quelle: ntv.de, dsc/dpa/rts

Source: n-tv.de