Bundeswehr gegen Drohnen – Bundestag entscheidet übrig Luftsicherheitsgesetz

Eine Drohne fliegt vor einem startenden Flugzeug in der Nähe des Flughafens Leipzig/Halle.

Stand: 26.02.2026 • 08:35 Uhr

Immer wieder kommt es zu Vorfällen mit Drohnen rund um Flughäfen. Heute will der Bundestag neue Regeln zur Drohnenabwehr beschließen. Der Gesetzentwurf sieht mehr Befugnisse für die Bundeswehr vor – und strengere Strafen.

Schon eine einzelne Drohne über dem Rollfeld kann ausreichen, um einen Flughafen lahmzulegen. Landende Maschinen müssen umgeleitet werden, Starts werden gestoppt. Was wie ein Szenario aus einem Thriller klingt, ist längst Teil der realen Sicherheitslage. „Es geht um Sabotage und Spionage“, warnte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt im vergangenen Herbst. Er sprach von einer „ständigen hybriden Bedrohung“.

Drohnen können ausspähen, gezielt stören oder den Luftverkehr blockieren. Flughäfen zählen zur kritischen Infrastruktur. Fallen diese aus, betrifft das nicht nur Reisende, sondern auch die Wirtschaft und internationale Lieferketten. Vorfälle mit Drohnen über Flughäfen, Industrieanlagen und anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen sowie Protestaktionen auf Flughafengeländen haben die Debatte über die Sicherheit im Luftverkehr verschärft.

Mit einer Novelle des Luftsicherheitsgesetzes will die Bundesregierung auf diese veränderte Gefahrenlage reagieren und die staatlichen Abwehrmöglichkeiten ausbauen. Heute berät der Bundestag abschließend darüber.

Drohnenabschuss in Ausnahmefällen

Kern der geplanten Reform ist eine neue Rechtsgrundlage für die Drohnenabwehr. Künftig sollen die Länder die Bundeswehr im Wege der Amtshilfe um Unterstützung bitten können. Das Verfahren für einen möglichen Einsatz soll vereinfacht und beschleunigt ablaufen. Konkret ist vorgesehen, dass das Verteidigungsministerium allein über den Einsatz entscheidet. Bislang ist dafür eine Abstimmung mit dem Innenministerium erforderlich.

In extremen Ausnahmefällen sollen Soldatinnen und Soldaten eine Drohne auch abschießen dürfen – allerdings nur, wenn sich dadurch ein besonders schwerer Unglücksfall abwenden lässt. Die Bundesregierung betont, dass dies das äußerste Mittel bleiben soll. Grundsätzlich liegt die Gefahrenabwehr im Inland weiterhin bei den Polizeibehörden.

Neuer Straftatbestand für Eindringen in Sicherheitsbereiche

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf einen neuen Straftatbestand vor: Wer vorsätzlich und unbefugt in den Sicherheitsbereich eines Flughafens eindringt und dadurch den zivilen Luftverkehr gefährdet, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen müssen.

Die Regelung reagiert auch auf Protestaktionen, bei denen Klima-Aktivisten – etwa aus dem Umfeld der Gruppe „Letzte Generation“ – auf Rollfelder gelangten und Starts sowie Landungen stoppten. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Strafandrohung eine abschreckende Wirkung entfalten.

Vertreter von Polizeigewerkschaften sowie der Flughafenverband ADV begrüßten die geplante Verschärfung Ende Januar bei einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestages. Sie werten sie als klares Signal zum Schutz des Luftverkehrs. Der Jurist Simon Gauseweg von der Europa-Universität Viadrina Frankfurt äußerte dagegen verfassungsrechtliche Zweifel. Er hält die vorgesehene Strafandrohung für insgesamt bedenklich und unverhältnismäßig.

Streit über Rolle der Bundeswehr

Umstritten bleibt im politischen Raum die Rolle der Bundeswehr im Inland. Die Grünen fordern klare Grenzen und verweisen auf das Grundgesetz. Es erlaubt den Einsatz der Streitkräfte im Innern nur unter engen Voraussetzungen. Die Linke warnt vor einer Militarisierung der Sicherheitspolitik. Die AfD hingegen unterstützt eine harte Linie gegen Drohnen und fordert teilweise weitergehende Befugnisse.

Fachverbände bewerten die Reform ebenfalls unterschiedlich. Der Deutsche Bundeswehrverband begrüßt kürzere Entscheidungswege und mehr Klarheit bei Zuständigkeiten. Vertreter der Gewerkschaft der Polizei warnen vor einer Absenkung der verfassungsrechtlichen Hürden. Sie sehen die Polizei in der Hauptverantwortung.

Bundesrat fordert Ausweiskontrollen

Der Bundesrat würde in der Frage der Sicherheit rund um Flughäfen gern noch einen Schritt weiter gehen. Er forderte in einer Stellungnahme vom Dezember letzten Jahres verpflichtende Ausweiskontrollen beim Boarding. Fluggesellschaften sollen die Ausweisdaten mit den Buchungsdaten abgleichen.

Nach Ansicht der Länder besteht eine Informationslücke. Personen könnten unter falscher Identität fliegen, wenn niemand die Angaben prüft. Die Bundesregierung hat zu diesem Vorschlag noch keine abschließende Position beschlossen.

Source: tagesschau.de