Karlsruhe prüft Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz

Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts, mit dem Schriftzug "Bundesverfassungsgericht".

Stand: 26.02.2026 • 07:12 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt heute über das Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition. Es geht um die Frage: Hat das schnelle Gesetzgebungsverfahren die Rechte der Abgeordneten verletzt? Das Urteil dürfte Maßstäbe setzen.

Es war schon ziemlich sportlich, was die frühere Ampel-Koalition vor drei Jahren, im Sommer 2023, den Bundestagsabgeordneten zumutete: Monatelang hatten die Koalitionspartner von SPD, Grünen und FDP um das sogenannte Heizungsgesetz gerungen.

Konkret ging es dabei um Änderungen im Gebäudeenergiegesetz. Die sollten für klimafreundlichere Heizungen sorgen. Am Ende stand ein Kompromiss, dann sollte alles auf einmal ganz schnell gehen: Die Ampel-Regierung wollte das große Streitthema Heizungsgesetz, das monatelang die Schlagzeilen dominierte, endlich vom Tisch haben. Die hart errungene Einigung sollte deshalb in einem beschleunigen Gesetzgebungsverfahren den Bundestag durchlaufen.

Gesetzgebungsverfahren im Eiltempo

Nach der ersten Beratung im Gesamtparlament landete der Gesetzentwurf im zuständigen Fachausschuss: dem Bundestagsausschuss für Klima und Energie. Experten wurden angehört. Kurz darauf legte das Bundeswirtschaftsministerium dem Ausschuss eine Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf vor. Sie bestand aus einem 94 Seiten starken Papier an Änderungsvorschlägen, sowie einem 14-seitigen Begründungsteil.

Die Opposition kritisierte das Vorgehen der Ampel-Regierung scharf, so auch der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. „Die Beratungszeit ist zu kurz. Ich bin Mitglied im Ausschuss für Klima und Energie. Und ich habe de facto keine Möglichkeit, auch nur einen Vorschlag zu machen und zu begründen, was man denn besser machen könnte.“

Nur eine Woche später sollte der gesamte Bundestag abschließend über das geänderte Heizungsgesetz beraten und abstimmen. Kurz zuvor reichte Thomas Heilmann von der CDU eine Organklage in Karlsruhe ein. Begründung: Er und die anderen Abgeordneten hätten viel zu wenig Zeit gehabt, sich mit den komplexen Änderungen zu beschäftigen. Heilmann verband seine Klage mit einem Eilantrag, das Gesetzgebungsverfahren vorläufig zu stoppen.

Paukenschlag: Karlsruhe stoppt Gesetzgebungsverfahren

Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag statt. Der Bundestag musste die abschließenden Beratungen samt Abstimmung verschieben: ein Paukenschlag. Noch nie war es vorgekommen, dass sich Karlsruhe so massiv in ein laufendes Gesetzgebungsverfahren eingemischt hatte.

Der damalige Oppositionsführer, CDU-Fraktionschef Friedrich Merz, begrüßte die Eilentscheidung und hob die Stellung des Bundestags hervor. „Dies ist die wichtigste Verfassungsinstitution unseres Landes. Mit der kann man nicht so umgehen, wie es die Koalition in den letzten 18 Monaten gemacht hat. Und die Entscheidung ist eine Chance, das im Sinne unserer Demokratie zu korrigieren.“

Der Pulverdampf von damals hat sich längst verzogen. Nun wird sich das Verfassungsgericht während der mündlichen Verhandlung ausführlich mit der Klage des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann befassen.

Um den Inhalt des Heizungsgesetzes wird es dabei nicht gehen, sondern im Kern um die Frage: Wieviel Zeit muss der Bundestag seinen Abgeordneten einräumen, damit sie sich sorgfältig in Gesetzentwürfe einarbeiten können? Welche Maßstäbe sollen gelten, wenn bestimmte Gesetze besonders schnell verabschiedet werden müssen, wie etwa bei der Euro- oder Bankenrettung vor einigen Jahren?

Konkrete zeitliche Vorgaben nicht zu erwarten

Das Bundesverfassungsgericht wird dem Bundestag sicher keine genauen, zeitlichen Vorgaben machen, wie lange ein Gesetzgebungsverfahren zu dauern hat. Schon in seiner Eilentscheidung vor drei Jahren hat das Gericht betont: Der Gesetzgeber, der Bundestag, habe bei der Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens einen weiten Gestaltungsspielraum.

Zugleich betonte das Gericht, dass der Bundestag auch die Rechte der einzelnen Abgeordneten zu berücksichtigen habe, deren Rechte in Artikel 38 Grundgesetz geschützt würden. Insoweit ist eher davon auszugehen, dass das Gericht am Ende gewisse Vorgaben machen wird, die der Bundestag künftig beachten muss, damit die Abgeordneten genug Zeit haben, sich in Gesetzentwürfe einzuarbeiten. Mit einem Urteil ist frühestens in ein paar Monaten zu rechnen.

Aktenzeichen: 2 BvE 4/23

Source: tagesschau.de