Einigung von schwarz-rot: Was tun im Heizungskeller?
Worauf müssen sich Verbraucher mit Gasheizung jetzt einstellen?
Sie werden demnächst mit einem kleinen Anteil grüner Gase heizen. Denn die Koalition will die Versorger dazu zwingen, ihrem Erdgas ab 2028 zunächst „bis zu ein Prozent“, später mehr grüne Gase beizumischen. Dazu zählen Union und SPD Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivate sowie synthetisches Methan. Ziel ist es, auch den Betrieb von bestehenden Heizungen ergrünen zu lassen, nicht nur neue Heizungen. Details sollen bis zum Sommer stehen.
Welche Optionen haben Verbraucher, wenn ihre Heizung kaputtgeht?
Bislang gilt: Wenn die kommunale Wärmeplanung vor Ort abgeschlossen ist – was in Großstädten bis zum 30. Juni geschehen sein muss, andernorts zwei Jahre später –, müssen neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das zielte vor allem auf die Nutzung von Wärmepumpen und Fernwärme. Holzpelletheizungen oder Hybridheizungen, die Wärmepumpe und Gaskessel kombinieren, waren nur unter Auflagen erlaubt. Die entsprechenden Paragraphen 71 und 72 aus dem Gebäudeenergiegesetz sollen nun ersatzlos gestrichen werden. „Die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt“, betonen Union und SPD. Kommunen sollen jedoch weiter an ihren Wärmeplänen arbeiten.
Zudem müssen Eigentümer, die eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen, künftig einen gewissen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Ab Januar 2029 soll dieser Anteil zunächst „mindestens“ zehn Prozent betragen und danach bis 2040 in drei Schritten steigen („Bio-Treppe“). „Damit leisten auch Eigentümer, die diese Technologien wählen, ihren Beitrag zum Klimaschutz“, heißt es in dem Papier. Die Kontrolle sollen auch weiterhin die Schornsteinfeger im Rahmen der ohnehin vorgeschriebenen Abgasprüfung übernehmen. Wie hoch der Bio-Anteil 2040 sein muss, sagen Union und SPD noch nicht. Das dürfte sich erst mit dem Gesetzentwurf klären, der bis Ostern kommen soll.
Wo bekomme ich dieses Biogas her, und wie teuer ist es?
Viele Versorger bieten schon heute Biogastarife an; das Vergleichsportal Verivox zählt 164 Angebote von 124 Anbietern. Biogas kann in jeder Gasheizung genutzt werden, ist Verivox zufolge mit 12,4 Cent je Kilowattstunde allerdings rund 25 Prozent teurer als herkömmliches Erdgas. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden entspricht das Mehrkosten von knapp 500 Euro im Jahr. Außerdem erwarten viele Fachleute steigende CO₂-Preise sowie Netzentgelte, die sowohl Biogas als auch herkömmliches Gas verteuern dürften. „Die Behauptung, es werde teurer, halte ich für eine Verhetzungskampagne“, widersprach hingegen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) am Mittwoch im „Deutschlandfunk“.
Gibt es genügend Biogas, um die Nachfrage zu decken?
Viele Energiefachleute bezweifeln das. Schon ein Prozent Biomethan, wie von Union und SPD vorgesehen, entspreche rund einem Viertel der heutigen deutschen Produktion, warnte der Vorstandsvorsitzende des Energieversorgers MVV Energie, Gabriël Clemens, am Mittwoch. Vorstellbar ist, mehr zu importieren, etwa aus der Ukraine. Ob das reichen wird, ist unklar. Der Bundesverband der Deutschen Industrie forderte, die geplante Grüngasquote auf den Gebäudesektor zu begrenzen, um „den notwendigen Wasserstoffhochlauf in der Industrie nicht zu beeinträchtigen“.
Werden die Gasnetze jetzt später stillgelegt?
Die meisten Betreiber halten sich zur Zukunft ihrer Gasnetze bedeckt; zu groß war in der Vergangenheit die mediale Aufregung nach Berichten über eine Stilllegung in einzelnen Städten. Ein Sprecher der Stadtwerke Augsburg wollte die Auswirkungen der Berliner Pläne auf sein Gasnetz am Mittwoch auf Anfrage nicht kommentieren, ließ aber durchblicken, es werde sich wenig ändern. Die Menschen würden weiterhin versorgt, auch wenn die Preise mutmaßlich deutlich steigen würden. Deutlicher wurde MVV-Chef Clemens aus Mannheim: „Die Nutzung fossiler Brennstoffe hat keine Zukunft. Wer heute noch in neue Gasheizungen investiert, muss wissen, dass große Teile des Gasnetzes in absehbarer Zeit transformiert werden.“
Ist Wasserstoff eine Lösung?
Theoretisch können die Unternehmen ihrem Gas ab 2028 statt Biomethan auch Wasserstoff beimischen, der per Elektrolyse aus Ökostrom (grün), per Dampfreformierung und CCS aus Erdgas (blau), aus Biomasse (orange) oder per Pyrolyse aus Erdgas (türkis) hergestellt werden kann. Jedoch ist auch Wasserstoff knapp und teuer, muss meist importiert werden und wird auch von Gaskraftwerken und Industrie zur Dekarbonisierung benötigt. Hinzu kommt, dass Gasnetzen aus technischen Gründen nur 10 bis 20 Prozent Wasserstoff beigemischt werden können. Danach müsste das Netz vollständig umgestellt werden.
Erlebt Heizöl nun sein Comeback?
Eher nicht. Union und SPD betonen zwar die Technologieoffenheit ihrer Vorschläge und erwähnen „Bioöl“ in ihrem Papier. Damit sind vermutlich Rapsöl oder altes Speisefett gemeint, die Heizöl beigemischt werden können und sich als „B10“ im Handel finden. In der Praxis dürften sie jedoch kaum eine Rolle spielen. In den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres wurden gerade einmal 19.000 Ölheizungen verkauft, ein Anteil von 3,5 Prozent am Gesamtmarkt.
Was können Mieter tun?
Union und SPD wollen Mieter vor „überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ schützen. Wie das konkret geschehen soll und wie das zum Ziel Bürokratieabbau passt, konnten die Verhandler am Mittwoch auf Nachfrage noch nicht sagen. Die Federführung für eine gesetzliche Regelung dürfte beim SPD-geführten Justizministerium liegen. Hintergrund ist, dass Gasheizungen in der Anschaffung deutlich günstiger sind als etwa Wärmepumpen, trotz Förderung. Für den Betrieb gilt das nicht unbedingt. Diese Kosten müssen aber die Mieter zahlen. Den CO₂-Preis, der auf fossile Brennstoffe wie Gas und Öl erhoben wird, teilen sich je nach Energieeffizienz des Hauses Eigentümer und Mieter auf. Der Mieterbund fordert darüber hinaus, die umlagefähigen Heizkosten zu begrenzen.
Was ändert sich für Verbraucher, die unter hohen Fernwärmepreisen leiden?
Auch aus Sicht von Schwarz-Rot sind Wärmenetze ein zentraler Pfeiler der künftigen Versorgung. Um die Verbraucher von hohen Preisen der monopolistisch agierenden Versorger zu entlasten, sollen die Fördermittel für den Ausbau aufgestockt werden. Auch sollen Fernwärmeanbieter ihre Preise künftig verpflichtend auf einer zentralen Plattform bekannt machen, um mehr Transparenz im Markt zu schaffen.
Wie geht es mit der Förderung weiter?
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag angekündigt, die Förderung für den Heizungstausch grundlegend zu überarbeiten. Aktuell sieht das Förderkonzept bis zu 70 Prozent Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung vor. Vor allem die Unionsseite hatte den Eindruck erweckt, es ließen sich Milliardenbeträge in der Wärmepumpenförderung sparen. Nun betonten beide Seiten, die Förderung sei bis mindestens 2029 – dem Ende der Legislaturperiode – sichergestellt. Ein neues Fördersystem mit Änderungen bei den Einkommensgrenzen ist in Arbeit; zu Details und zum weiteren Zeitplan hüllten sich Union und SPD indes in Schweigen. Nur einen Punkt stellte SPD-Fraktionsvize Armand Zorn am Mittwoch auf wiederholte Nachfrage klar: Für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen wird es auch künftig keine Förderung geben.
Gibt die Bundesregierung die Klimaziele jetzt auf?
Auf dem Papier bekennt sich die Bundesregierung weiterhin zu ihnen. Geht es nach Unionsfraktionsvize Sepp Müller, lassen sie sich mit den neuen Heizungsregeln sogar übererfüllen. Wie genau das gehen soll, blieb jedoch offen. Schon in der Vergangenheit gehörte der Gebäudesektor zu den Bereichen, die ihre Einsparziele verfehlten. Union und SPD verschieben die Sache also in die Zukunft. „Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor sein Ziel verfehlt, wird nachgesteuert“, heißt es im Eckpunktepapier. Heißt: Dann könnte es auch wieder strengere Heizungsvorgaben geben. Das Datum ist geschickt gewählt; 2030 regieren womöglich andere Politiker als heute das Land.
Denkbar ist, dass etwa Umweltverbände gegen das neue Gebäudemodernisierungsgesetz klagen, wenn es beschlossen ist. Sie verweisen auf die Ansage des Bundesverfassungsgerichts, wonach man Klimaschutz nicht immer weiter in die Zukunft verschieben dürfe.