Molkereiunternehmer Theo Müller scheitert mit Antrag gegen AfD-Vorwurf
Molkereiunternehmer Theo Müller wehrt sich gegen den Vorwurf, er unterstütze die AfD. Das Hamburger Landgericht lehnt seinen Eilantrag allerdings ab. Eine wesentliche Rolle spielt dabei, wie das Gericht den Begriff der Unterstützung versteht.
Molkereiunternehmer Theo Müller ist mit einem Eilantrag gescheitert, der Organisation Campact gerichtlich zu untersagen, ihn als Unterstützer der AfD zu bezeichnen. Das teilte das Hamburger Landgericht mit. Die Entscheidung des Gerichts ist bislang zwar nicht rechtskräftig. Müller teilte aber mit, er wolle keine weiteren rechtlichen Schritte ergreifen.
Gegenstand des Streits war die von Campact auf Plakaten verbreitete Äußerung: „Konzerngründer Theo Müller unterstützt die rechtsextreme AfD.“ Der Slogan verletze den Antragsteller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht, entschied das Gericht. Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung. Die Entscheidung fiel ohne mündliche Verhandlung.
Eine wesentliche Rolle spielte demnach, wie das Gericht den Begriff der Unterstützung verstand. Der von Müller und seinem Anwalt vertretene Ansatz, dass Unterstützung Geldspenden oder andere „tatsächliche Handlungen“ zugunsten der AfD voraussetze, greife juristisch zu kurz. Es sei ausreichend, dass ein als Unterstützer einer Partei bezeichneter Mensch ihr gegenüber „eine nicht ablehnende innere Haltung“ aufweise, teilte das Gericht in seinem Beschluss mit.
Diese gelte umso mehr, wenn er seine Positionierung auch öffentlich kundtue, hieß es in dem Beschluss. Das Gericht verwies dabei auf ein Interview Müllers, in dem dieser erklärt hatte, er lehne „einige Punkte“ des AfD-Parteiprogramms ab. Zudem antwortete er darin auf die Frage, ob er interessierter Beobachter oder Sympathisant der AfD sei, mit „irgendwas dazwischen“. Es finde eben gerade keine „durchgreifende Distanzierung von der AfD statt“, betonte die zuständige Zivilkammer. Das Interview war 2024 in der „NZZ“ erschienen. Darin hatte Müller auch betont, seit 30 Jahren CSU-Mitglied zu sein.
Für eine Meinungsäußerung sprach laut Gericht auch der Gesamtkontext der strittigen Äußerung, die „Teil einer satirischen Kritik“ an dem Unternehmer sei. Dazu gehöre, dass Campact auf bekannte Werbeslogans von Müllers Unternehmen etwa in Form von „Alles AfD oder was?“ setze.
Müller will Entscheidung respektieren
Müllers Anwalt sagte, man halte es für falsch, dass das Gericht von einer Meinungsäußerung ausgegangen sei. Müller habe in der Vergangenheit erklärt, kein AfD-Mitglied zu sein – und dies auch nicht anzustreben. Müller habe sich zur CSU bekannt, der er seit vielen Jahren angehöre. „Weiterhin haben wir glaubhaft gemacht, dass Herr Müller niemals an die AfD gespendet hat, noch sonst wie irgendwelche finanziellen Zuwendungen der Partei hat zukommen lassen“, teilte der Anwalt mit.
Müller sagte in einer Stellungnahme: „Wir leben in einem Rechtsstaat (Gott sei Dank) und haben diesen Spruch zu akzeptieren.“ Er wolle sich wieder voll auf das Geschäft konzentrieren.
Campact teilte nach der Entscheidung mit: „Das Gericht hat Müllers Versuch, zivilgesellschaftliche Stimmen mit Klagen mundtot zu machen, damit abgeschmettert.“
Die Molkereigruppe Theo Müller beschäftigt laut Website 35.000 Beschäftigte und erzielte 2025 einen vorläufigen Umsatz von 10,4 Milliarden Euro. Der Sitz der Holding liegt in Luxemburg. Zu der Gruppe, die ihre Ursprünge nahe Augsburg hat, gehören bekannte Marken wie Weihenstephan und Landliebe.
dpa/AFP/ll
Source: welt.de