Arbeit nachdem drei Monaten: Was steckt wirklich hinter Dobrindts neuem Asyl-Plan?

Eine Arbeitserlaubnis schon nach drei statt erst nach sechs Monaten: Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kündigte in einem Interview mit der Bild am Sonntag an, Asylbewerber künftig früher in den Arbeitsmarkt zu lassen – unabhängig vom Stand ihres Verfahrens. Das klingt nach überfälliger Integration, nach einer selten sinnvollen asylpolitischen Maßnahme der schwarz-roten Bundesregierung. Schließlich sind tatsächlich sehr viele Asylsuchende frustriert, so lange nicht arbeiten zu dürfen. Doch geht es dabei wirklich um mehr gesellschaftliche Teilhabe – oder vor allem um Einsparungen?

Bisher müssen Asylsuchende, die verpflichtet sind, in Aufnahmeeinrichtungen zu wohnen, im Regelfall sechs Monate auf eine Arbeitserlaubnis warten. Das will Dobrindt mit seinem „Sofort-in-Arbeit-Plan“ ändern. Das Gesetz soll im Rahmen der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) verabschiedet werden, die demnächst zur Abstimmung in den Bundestag kommen wird. Durch die Lockerung der Beschäftigungsverbote wolle man „Teilhabe durch Tätigkeit“ ermöglichen, sagte der CSU-Politiker.

Überraschende Worte von einem Innenminister, der erst Mitte Februar angekündigt hatte, Mittel für die Integrationskurse von Asylsuchenden kürzen zu wollen. Für Asylsuchende aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten sollen solche Kurse in Zukunft nicht mehr finanziert werden. Dass Dobrindt die Beschäftigungsverbote jetzt lockern will, um für „Teilhabe“ zu sorgen, scheint daher zu überraschen. Stattdessen geht es dem Innenminister wohl vor allem ums Sparen.

Der Tagesschau sagte Dobrindt, mit dem Schritt sei die Erwartungshaltung verbunden, dass Asylsuchende „deutlich mehr zum eigenen Lebensunterhalt beitragen“. Der Gedanke: Sobald Geflüchtete ihr eigenes Geld verdienen, werden sie weniger staatliche Unterstützung benötigen.

Wenn sich die Asylpolitik an der Wirtschaft orientiert

So ist Dobrindts Plan Ausdruck einer Asylpolitik, die sich zunehmend an wirtschaftlichen Bedürfnissen orientiert – und weniger an humanitären Maßstäben. Seit Amtsantritt vor knapp einem Jahr hat die Bundesregierung eine ganze Kaskade restriktivster asylpolitischer Maßnahmen beschlossen. Weder vor der Abweisung Asylsuchender an der deutschen Grenze, noch vor der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigteoder Abschiebungen in Länder wie Syrien und Afghanistan schreckte Migrations-Hardliner Dobrindt bisher zurück.

Und während Asylsuchende so zunehmend zum Sicherheitsrisiko und Kostenfaktor erklärt werden, schielt die schwarz-rote Bundesregierung sehnsüchtig darauf, die Arbeitskraft schutzsuchender Menschen noch effektiver auszunutzen. So nehmen sich SPD und Union im Koalitionsvertrag unter dem Punkt „Arbeits- und Fachkräftesicherung“ vor, die „schnelle und nachhaltige“ Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt voranzubringen. Dass Asylsuchende nach Deutschland kommen, weil sie Schutz vor Krieg und Verfolgung suchen, gerät dabei in Vergessenheit.

Neu ist diese Marktlogik im Umgang mit Asylsuchenden nicht. So führte die GroKo unter Angela Merkel 2016 zum Beispiel die sogenannte Ausbildungsduldung ein, in deren Rahmen Menschen mit Duldung sich einen sichereren Aufenthaltsstatus gewissermaßen erarbeiten können. Für die Zeit einer Berufsausbildung und zwei anschließende Jahre der Beschäftigung, versprach man diesen Menschen, eine Abschiebung auszuschließen.

Auch das 2022 von der Ampel-Regierung eingeführte Chancen-Aufenthaltsrecht bedient sich einer ähnlichen Logik. Geduldete konnten in diesem Rahmen arbeiten und bekamen die Chance auf einen regulären Aufenthaltsstatus – vorausgesetzt, sie erfüllten die Voraussetzungen. Die schwarz-rote Bundesregierung will hier eine Folgeregelung schaffen, bei der die Anforderungen an Geduldete noch höher sind. Wer verwertbar ist, darf bleiben, wer nicht, muss gehen – so der Tenor dieser Gesetze.

Warum die Lockerung des Beschäftigungsverbots für Asylsuchende richtig ist – aber die Wirkung unklar

Obwohl es auch Dobrindt wohl eher darum geht, den Fachkräftemangel zu bekämpfen und Sozialausgaben zu senken, als das Leben Asylsuchender angenehmer zu gestalten, ist die Begrenzung von Beschäftigungsverboten an sich längst überfällig. Denn dass Politiker:innen regelmäßig klagen, Asylsuchende würden nicht genug arbeiten, während sie ihnen selbiges verbieten, ist an Zynismus und Absurdität kaum zu übertreffen.

Und kaum etwas unterstützt das Ankommen Asylsuchender in Deutschland so effektiv, wie das Knüpfen sozialer Kontakte und das Lernen der Sprache direkt am Arbeitsplatz. Wie viele Asylsuchende durch die Lockerung von Arbeitsverboten tatsächlich einen Job finden werden, ist allerdings fraglich.

Zum einen, weil nicht klar ist, für wen genau die neue Regelung gelten soll. Im Interview mit der Bild am Sonntag sagte Dobrindt, abgelehnte Asylbewerber und Menschen, die während des Asylverfahrens Falschaussagen über ihre Identität gemacht hätten, sollten nicht profitieren.

Unklar ist dagegen, wie es bei sogenannten Dublin-Fällen aussieht, also bei Menschen, für deren Asylverfahren laut Dublin-Verordnung der EU-Staat zuständig wäre, den sie zuerst betreten haben. Im Koalitionsvertrag hatten SPD und Union vereinbart, dass Beschäftigungsverbote für diese Gruppe nicht gelockert werden sollen. Weil ein sehr großer Teil der Asylsuchenden in Deutschland über einen anderen EU-Staat eingereist ist, könnten von der Regelung möglicherweise nur einige wenige Menschen profitieren.

Gesundheitsversorgung für Geflüchtete ist ein Problem

Außerdem versperren zusätzlich zahlreiche strukturelle Hürden den Weg in den Arbeitsmarkt: Dazu gehören etwa Wohnsitzauflagen, die Geflüchtete dazu verpflichten, jahrelang in bestimmten Regionen zu wohnen. Dies hemmt die Arbeitsaufnahme und erschwert die Integration.

Ebenfalls problematisch ist, dass Schutzsuchenden während ihres Asylverfahrens kaum Gesundheitsversorgung zusteht – sie dürfen nur im Notfall zur Ärztin. Das wirkt sich nicht nur negativ auf die psychische und körperliche Gesundheit Geflüchteter aus, sondern lässt langfristig auch die Sozialausgaben steigen, weil der Einstieg in den Arbeitsmarkt verlangsamt wird, wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung warnt.

Kontraproduktiv dürfte auch sein, dass Beschäftigungsverbote nicht ganz aufgehoben, sondern lediglich auf drei Monate begrenzt werden. Bleibt es bei der isolierten Maßnahme, wird der Weg für Asylsuchende in den Arbeitsmarkt ein steiniger bleiben.

Dobrindts „Sofort-in-Arbeit-Plan“ kommt letztlich zu spät, greift zu kurz und erfolgt aus den falschen Motiven. Auch wenn die Lockerung des Beschäftigungsverbots überfällig und somit zu begrüßen ist, hinterlässt der Vorstoß damit einen bitteren Nachgeschmack. Denn eines hat der CSU-Bundesinnenminister in dem knappen Jahr im Amt bewiesen: An der Teilhabe Asylsuchender ist ihm herzlich wenig gelegen.