Welthandel: Trumps Zollchaos geht weiter

Am Dienstag wird der ameri­kanische Präsident Donald Trump einen wichtigen Termin im Kongress wahrnehmen: Dann steht die jährliche Grundsatzrede zur Lage der Nation vor dem US-Par­lament an, üblicherweise ein Auftritt, den Trump mit allerlei Pomp absolviert. Auch diesmal ist nicht zu erwarten, dass er mit allzu viel Demut auftreten wird, obwohl ihn das höchste amerikanische Gericht gerade zurück in seine exekutive Rolle gedrängt hat. Für Zölle, so erklärte am Ende vergangener Woche der Oberste Gerichtshof, sind in den Vereinigten Staaten an­dere zuständig: jene Parlamentarier, die am kommenden Dienstag in die Rolle des Zuhörers wechseln müssen.

Dem Richterrüffel zum Trotz hält Trump an seiner Zollpolitik fest: Einen Pauschalzoll erst von 10, dann von 15 Prozent kündigte er am Wochenende über sein soziales Netzwerk Truth Social an, dazu noch weitere Zölle in den kommenden Monaten. Dabei sind die Scherben der bisherigen Zollpolitik nicht aufgeräumt. Global erhobene Zölle, bei denen sich das Weiße Haus auf ein selten angewandtes Notstandsgesetz berief, sind nach dem Urteil der Richter von Ende vergangener Woche verfassungswidrig; Zölle auf Autos und Stahl dagegen bleiben bestehen.

Ansprüche zügig prüfen, rät ein Anwalt

Das Urteil stellt zudem Handelsabkommen mit vielen Ländern und der Euro­päischen Union infrage und beseitigt eine wichtige Einnahmequelle der hoch verschuldeten amerikanischen Regierung. Etliche juristische Fragen stellen sich zur Rückzahlung, denn bis Mitte Dezember hatte die Regierung aus den nun für rechtswidrig erklärten Zöllen rund 140 Milliarden Dollar von etwa 300.000 Importeuren eingenommen. Wer in den USA als „importer of record“ auftrete und damit die Zölle entrichtet habe, solle seine Ansprüche zügig prüfen, sagt der Brüsseler Anwalt Tobias Zuber von der Kanzlei Noerr. „Im US-Zollrecht können versäumte Fristen über Millionen entschei­den.“

Die rechtlichen Auseinandersetzungen dürften sich über Jahre hinziehen. Mehr als 1000 Firmen haben die Trump-Regierung schon verklagt. Sie verlangen Rückerstattungen, darunter große Unternehmen wie Costco, Lyft, Peloton, Heineken, Dole, Revlon und Goodyear Tires. Einige kleinere Unternehmen haben ihre Ansprüche mit Abschlag an Hedgefonds verkauft, die fortan um die Auszahlung kämpfen. Weitere Unternehmen dürften nun den Rechtsweg beschreiten.

Trump beschimpft Richter

Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass Zölle eine Form von Steuern sind, für deren Erhebung nach der amerikanischen Verfassung der Kongress zuständig ist, nicht der Präsident. Das Notstandsgesetz IEEPA von 1977 erlaube es zwar, Im- und Exporte auf verschiedene Weise zu „regulieren“. Das Gericht stellte jedoch klar: „Importe regulieren“ sei keine versteckte Ermächtigung, Steuern zu erheben. Trump reagierte auf die Entscheidung, die auch mit Stimmen von konservativen Richtern zustande gekommen war, mit Beschimpfungen. Die Richter nannte er „Dummköpfe und Schoßhunde“. Die Zollentscheidung sei „lächerlich, schlecht geschrieben und außerordentlich antiamerikanisch“.

In der nächsten Runde der Zollpolitik schlägt Trump einen anderen Weg ein, den Juristen ebenfalls für verfassungswidrig halten. Jetzt stützt das Weiße Haus sich auf Abschnitt 122 des „Trade Act“ von 1974. Diese Vorschrift setzt voraus, dass die USA ein andauerndes Zahlungsbilanzdefizit haben. Das haben die Vereinigten Staaten – anders als ein Handelsbilanz­defizit – nicht. Die Gültigkeit dieser neuen Zollkategorie ist auf 150 Tage begrenzt, sofern der Kongress keine Verlängerung billigt. Trump will in wenigen Monaten offenbar auf andere, rechtssicherere Ins­trumente umsteigen. Dafür kämen Zölle nach Abschnitt 301 des „Trade Act“ in Frage, der auf vermeintliches Fehlverhalten ausländischer Regierungen fokussiert. Diese Vorschrift würde dauerhaftere Zölle ermöglichen, setzt aber zunächst monatelange Untersuchungen voraus.

Neue Unsicherheit ist größtes Ärgernis

Für den Vorsitzenden des Handelsausschusses im Europäischen Parlament Bernd Lange (SPD) ist klar, dass die USA mit den neuen Ankündigungen das im Juli ausgehandelte Abkommen mit der EU brechen. Selbst mit dem zunächst angekündigten zusätzlichen Zoll von 10 Prozent hätten viele Agrarprodukte sowie Schuhe bereits die vereinbarten 15 Prozent überschritten. Mit zusätzlichen 15 Prozent gelte dies für fast alle Produkte. „Das Abkommen wird von unserer Seite aus auf Eis gelegt, bis die USA klarstellen, dass sie ihren Verpflichtungen vollständig nachkommen werden“, sagte Lange.

Die Europäische Kommission verlangte volle Transparenz über die weiteren Schritte der Vereinigten Staaten. „Ein Deal ist ein Deal“, hieß es am Sonntag in einer Pressemitteilung. Die EU verlangt, dass die USA die Handelszusagen, die sie im Sommer gemacht habe, einhalte.

Die neue Unsicherheit war am Wochenende das größte Ärgernis für Unternehmen, Verbände und Politik. Auch die für Deutschland wichtigen Automobilunternehmen sind getroffen, selbst wenn sie in den USA produzieren. Während branchenspezifische Zölle auf Autos weiter gelten, gilt für die Einfuhr von manchen Autozulieferteilen nun etwas anderes. „Für ein wirkliches Aufatmen besteht kein Anlass. Die Autoindustrie braucht verlässliche Rahmenbedingungen für ihre langfristig angelegten Investitionsentscheidungen“, sagte Stefan Bratzel, Direktor des Center of Automotive Management in Bergisch Gladbach. Belastbare Planungen für milliardenschwere Investitionsentscheidungen seien nun schwierig, sagte Simon Schnurrer von der Unternehmensberatung Oliver Wyman.

Von den neuen vorübergehenden Zöllen von 15 Prozent für Einfuhren aus aller Welt blieben Autozulieferteile aus Mexiko und Kanada weiterhin ausgenommen, wie schon früher in einem Abkommen für Nordamerika festgelegt, berichtet der Fachinformationsdienst „Automotive News“. Doch seien Einfuhren der Autobranche von den nun für illegal erklärten Zöllen betroffen gewesen. Bis Oktober seien so 8,6 Milliarden Dollar eingesammelt worden, die nun zurückgefordert werden können.

Für China dürfte das Zollurteil vorteilhaft sein. Die USA erhoben nach Angaben von Ökonomen der Universität Yale zuletzt Zölle in Höhe von 20 Prozent auf chinesische Waren. Einige Warengruppen wa­ren ausgenommen, auf andere wurden höhere Zölle fällig. Mit der jetzigen Entwicklung sänke der Zollsatz für die meisten chinesischen Waren um fünf Prozentpunkte. China deutete an, seinerseits die Zölle auf Einfuhren aus den USA zu senken. Sollten die USA die Zollsätze reduzieren, schließe China eine Anpassung der eigenen Maßnahmen nicht aus, hieß es in einer Nachricht des chinesischen Staatsfernsehens auf dem Soziale-Medien-Konto Yuyuantantian. Dort wurde Bezug genommen auf einen Ökonomen, der das Pekinger Handelsministerium berät.