„Opfer jener Sparkasse“ – Gelsenkirchener Bank verlangt offenbar Zinsen von Geschädigter
Ein Opfer des Sparkassen-Einbruchs von Gelsenkirchen soll bei derselben Bank sieben Prozent Zinsen für einen Überbrückungskredit bezahlen. Die Sparkasse äußert sich nicht und verweist auf das Bankgeheimnis.
Nach dem spektakulären Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen verlangt die Bank von einer geschädigten Kundin nach Angaben der Frau mehr als sieben Prozent Zinsen für einen Überbrückungskredit. „Ich hätte erwartet, wenn die Sparkasse von Unterstützung redet, dass man dieses Darlehen zinsfrei bekommt“, sagte die 57-jährige Astrid Kaiser einem dpa-Reporter.
„Ich kann’s ja auch zurückzahlen, wenn die Versicherung der Sparkasse das mir zustehende Geld überweist“, sagte sie. Sie sehe sich jetzt „noch mehr als Opfer der Sparkasse“, sagte die Kundin, denn die Sparkasse verdiene jetzt auch noch an ihr Geld. Der Kredit sei nötig, weil sie mit Teilen des aus ihrem Schließfach gestohlenen Goldes eine bereits gebuchte Kreuzfahrt bezahlen wollte. Die Schließfächer sind mit maximal 10.300 Euro versichert.
Keine Aussagen zu Verträgen einzelner Kunden
Die Sparkasse erklärte auf Anfrage schriftlich, dass ihre Berater „stets ein offenes Ohr“ für die Probleme der Kundschaft hätten. „Uns ist kein Fall bekannt, dass betroffene Kundinnen und Kunden aufgrund des Diebstahls in akute finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.“ Zu Verträgen einzelner Kunden könne die Sparkasse aufgrund des Bankgeheimnisses und des Datenschutzes keine Angaben machen. Zuvor berichtete der WDR.
Bei dem Einbruch hatten Unbekannte Ende Dezember mehr als 3000 Schließfächer – darunter das von Astrid Kaiser – im Tresorraum aufgebrochen. Zuvor hatten sie ein Loch in eine dicke Betonwand gebohrt. Die Einbrecher flohen mit Gold, Bargeld und anderen Wertsachen in möglicherweise zwei- oder sogar dreistelliger Millionenhöhe.
Gegen die Sparkasse laufen Klagen, in denen ihr mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vorgeworfen werden. Diesen Klagen hat sich auch Astrid Kaiser angeschlossen, wie sie sagte. „Wir haben nichts mehr zu verlieren, wir haben schon alles verloren.“
Unter den Klägern ist einem Anwalt zufolge ein Rentner, der nach dem Verkauf einer Wohnung Bargeld in Höhe von fast 400.000 Euro in seinem Schließfach gelagert hatte. Ein weiterer Kläger ist der Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens, der Bargeld, Schmuck und eine Rolex-Uhr im Wert von rund 120.000 Euro deponiert hatte.
dpa/nw
Source: welt.de