Nach Zoll-Urteil: Die Unsicherheit in jener EU bleibt

Flaggen der Europäischen Union wehen nach einer Sitzung der EU-Kommission zur EU-Erweiterung vor dem EU-Hauptquartier.

Stand: 21.02.2026 • 01:30 Uhr

Das Zoll-Urteil des Supreme Court sorgt in der EU für neue Unsicherheiten – sowohl bei Unternehmen, als auch bei den Brüsseler Handelspolitikern. Die Fragezeichen sind zahlreich, die Herausforderungen ebenso.

Die europäischen Wirtschaftsverbände begrüßten die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, die von Präsident Donald Trump unter dem Notstandsgesetz verhängten Zölle für unrechtmäßig zu erklären. Für Oliver Richtberg vom Außenwirtschaftsverband VDMA, der 3.500 deutsche und europäische Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus vertritt, „ein wichtiges Signal für regelbasierten Handel und Rechtssicherheit.“

Trotzdem bleibt die Unsicherheit für europäische Unternehmen bestehen. Trump verfüge über „alternative Rechtsgrundlagen, um globale Zölle zu verhängen“, so Richtberg. Die praktischen Auswirkungen der Entscheidung seien noch nicht absehbar, das trage zur anhaltenden Unsicherheit der Unternehmen bei.

Auf verlässliche Exportregeln angewiesen

Der Maschinen- und Anlagenbau ist unter den Investitionsgüter-Industrien der größte Arbeitgeber, sowohl in der EU-27 als auch in Deutschland. Auf verlässliche Regeln für Exporte in die USA ist man hier angewiesen. Die stehen nun wieder in Frage. Deshalb herrschte auch keine Wochenendstimmung in der Brüsseler EU-Kommission, die für Handelsabkommen zuständig ist.

Eigentlich sollte mit den Amerikanern alles klar sein – dachte man. Das komplizierte Zoll-Mobile war fein austariert und nach langem Hin und Her eingetütet. Dann kam das Urteil des Supreme Court. In der EU-Kommission sorgte das fast schon für Schockstarre: Zwar hatte man die gleichen rechtlichen Zweifel – aber einen Deal mit Trump, der nun nichts mehr wert sein könnte.

Was kommt jetzt?

Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks seien auf Stabilität und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen, erklärte ein Sprecher der EU-Kommission. Die Brüsseler Stimmung – ambivalent: Einerseits Genugtuung, dass ein US-Gericht aussprach, was in Brüssel viele dachten. Anderseits: neue Fragen – was kommt jetzt?

Für den Chef des Handelsausschusses im EU-Parlament, Bernd Lange, SPD, stehen die Brüsseler Zoll-Unterhändler nun vor neuen Herausforderungen: „Das Ganze ist eine Klatsche für Trumps willkürliche One-Man-Show-Zollpolitik“.

Eigentlich wollte der Handelsausschuss im EU-Parlament nächste Woche über die Umsetzung des Handelsabkommens zwischen EU und USA beschließen. Die nun für illegal erklärten „Globalzölle“, also auch die US-Zölle auf Importe aus der EU, waren ein Teil des „Turnberry-Deals“. Ausgehandelt wurde er im Juli 2025 in Schottland, im luxuriösen „Trump Turnberry Resort“ an der Küste von Ayrshire. Die grüne EU-Handelspolitikerin Anna Cavarion erklärte jetzt gegenüber dem ARD-Hörfunk: „In dieser Lage können wir das Abkommen auf keinen Fall beschließen.“

Mehr auf dem Spiel als nur die Zölle

Das bedeutet: Es steht weit mehr zur Disposition als nur die Zölle. Die EU hatte sich verpflichtet, bis 2028 US-Energie im Wert von 750 Milliarden Dollar zu kaufen, Neu-Investitionen über 600 Milliarden Dollar in den USA zu tätigen und US-Rüstungsgüter zu kaufen. Aber vor allem hinter die Zölle für US-Einfuhren nach Europa dürften Fragezeichen gesetzt werden. Während die EU die Zölle auf alle US-Industriegüter vollständig abschaffen wollte, erhoben die USA bisher weiterhin einen Basis-Zollsatz von 15 Prozent auf die meisten europäischen Exporte. Ganz zu Schweigen vom erweiterten Marktzugang der USA für Agrarprodukte: Hummer und Fleisch sollten praktisch zollfrei auf den EU-Binnenmarkt kommen.

Treffen am Montag soll EU-Vorgehen klären

Ob die Abstimmung wie geplant am kommenden Dienstag stattfindet, ist offen. Der Ratifizierungsprozess könnte „ausgesetzt oder angepasst“ werden, erklärten Mitglieder es Handelsausschusses im EU-Parlament. Sie wollen sich am Montag treffen, um zu klären, wie es weiter gehen soll. Dass das Abkommen noch durchkommt, erwartet niemand mehr.

Was passiert aber jetzt mit den Zöllen? Und mit welchen Maßnahmen soll die EU reagieren, wenn Trump nachlegt und Zusatzzölle verhängt, die juristisch weniger angreifbaren Begründungen unterliegen? Wer zahlt Entschädigungen und wer leistet Rückzahlungen?

Klar ist nur: Illegal sind die sogenannten reziproken Zölle. Trump begründete sie mit angeblichen Ungleichgewichten für die USA im internationalen Handel. Darunter fällt auch der Zollsatz von 15 Prozent für die meisten europäischen Importe in die USA. Dieser Zollsatz steht jetzt zur Disposition.

Auch Zölle abseits des Notstandsgesetzes belasten EU

Nicht entschieden hat das Oberste Gericht der USA über Zölle, die nicht aufgrund eines umstrittenen Notstandsgesetzes, sondern auf juristisch besseren Grundlagen eingeführt wurden. Diese Zölle belasten die EU wohl weiterhin – Zölle auf Stahl, Aluminium und Autos.

Das US-Gericht nannte auch keine Frist zur Umsetzung des Urteils. Wie und wie schnell die Regierung die Zölle zurücknehmen muss, ist nicht geregelt. Ebenso wenig die praktische Umsetzung – also wie Tarife angepasst, abgegolten oder zu viel gezahlte Zölle zurückerstattet werden. Weitere juristische Auseinandersetzungen sind wahrscheinlich.

Für die EU-Kommission und die Brüsseler Handelspolitiker steht bisher nur eines fest: Verbraucher Unternehmen und Märkte stehen vor neuen Unsicherheiten in den transatlantischen Handelsbeziehungen.

Source: tagesschau.de