AfD-Chefin Weidel will Beschäftigung von Angehörigen klarer reglementieren

In der AfD-Verwandtenaffäre spricht sich Parteichefin Alice Weidel für eine Gesetzesnovelle aus, um die Beschäftigung von Familienangehörigen klarer zu regulieren. Bundestagspräsidentin Klöckner mahnt unterdessen „politischen Anstand“ an.

In der Affäre um die Anstellung von Familienangehörigen bei AfD-Abgeordneten hat sich Parteichefin Alice Weidel für eine Gesetzesnovelle zur Präzisierung der bestehenden Regelungen ausgesprochen. Weidel sagte dem Nachrichtenportal „The Pioneer“ am Freitag, „selbstverständlich“ sei ihre Fraktion durch die aktuelle Debatte „für dieses Thema sensibilisiert“. Ihre Fraktion sei bereit, eine Gesetzesnovelle zu erarbeiten, die auch die Beschäftigung von Verwandten in Ministerien und Behörden umfassen müsse.

In den vergangenen Wochen waren in verschiedenen Bundesländern immer mehr Fälle bekannt geworden, in denen AfD-Abgeordnete Familienangehörige beschäftigten. So sind Berichten zufolge etwa mehrere Familienmitglieder von AfD-Landespolitikern aus Sachsen-Anhalt in Bundestagsbüros von AfD-Abgeordneten angestellt.

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Weidel sagte dazu, auch wenn nach ihrer Kenntnis „keine rechtswidrigen Vorgänge festzustellen“ seien, sei „auch unsere Fraktion bereit, gemeinsam und in Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen eine Gesetzesnovelle zu erarbeiten, mit welcher die Regelungen zur Beschäftigung von Familienangehörigen präziser und transparenter gestaltet werden können“.

Nach Weidels Worten muss „angesichts der Vielzahl zuletzt bekannt gewordener Fälle dringend auch die Beschäftigung von Verwandten und nahestehenden Personen in Ministerien, Ämtern und Verwaltung sowie deren mögliche Begünstigung bei der Besetzung hoher politischer Ämter und leitender Behördenpositionen schärfer geregelt werden“. Gerade in diesem Bereich sei „das Missbrauchspotential noch ungleich größer“.

Klöckner fordert „politischen Anstand“

Zuvor hatte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die AfD im Zusammenhang mit den Vorwürfen zur Vetternwirtschaft deutlich kritisiert. Dem „Tagesspiegel“ hatte sie gesagt: „Wir Abgeordnete können deshalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, weil der Souverän, weil die Steuerzahler das ermöglichen und es für die Arbeitsfähigkeit eines Parlamentes notwendig ist.“ Deshalb gebiete es allein schon der politische Anstand, ordentlich damit umzugehen.

„Das schließt sowohl Vetternwirtschaft, Selbstbedienung und anrüchige Anstellungskonstrukte aus“, sagte Klöckner. Außerdem sollten keine Mitarbeiter weiterbezahlt werden, denen ihr Hausausweis verwehrt wurde. Diese Forderung hatte die Bundestagspräsidentin schon kurz vor Weihnachten in einem Schreiben an die ersten Parlamentarischen Geschäftsführer gerichtet. „Ich begrüße es deshalb, dass sich die Fraktionen mit Blick auf mögliche Änderungen des Abgeordnetengesetzes damit beschäftigen.“

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Union und SPD haben eine Verschärfung des Abgeordnetengesetzes gefordert, in dem die Anforderungen an über Steuermittel finanzierte Beschäftigte definiert sind. Im Abgeordnetengesetz ist festgelegt, dass Parlamentarier keine eigenen Verwandten, Partner oder Ex-Partner auf Kosten der Steuerzahler anstellen dürfen. Die Beschäftigung solcher Personen in anderen Abgeordnetenbüros ist nicht geregelt.

Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte in einem Interview strengere gesetzliche Regeln in Aussicht gestellt. Der „Rheinpfalz“ sagte er: „Ich würde uns eine gesetzliche Regelung gerne ersparen. Angesichts des Ausmaßes des Missbrauchs werden wir aber möglicherweise nicht darum herumkommen.“

AFP/nw

Source: welt.de