Seine Freundin erfror am Großglockner – Gericht spricht Bergsteiger schuldig

Nach dem Erfrierungstod einer jungen Frau auf dem Großglockner in Österreich ist ihr Freund und Kletterpartner wegen grob fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Richter am Landesgericht Innsbruck verhängte eine fünfmonatige Bewährungsstrafe.

Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen.

Der Angeklagte hatte während der Verhandlung auf „nicht schuldig“ plädiert und dem Richter beteuert, es täte ihm „unendlich leid“ und er habe seine Freundin „geliebt“. Zudem betonte der Angeklagte mehrfach, über „keinerlei Alpin-Ausbildung“ zu verfügen und somit keinesfalls in der Rolle des Bergführers gewesen zu sein.

Die beiden waren nach seinen Angaben in eine „Ausnahmesituation“ geraten. Er habe in Absprache mit ihr den Abstieg auf die Adlersruhe gewagt. Als er noch einmal umkehren wollte, habe sie ihn weggeschickt und damit sein Leben gerettet.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, er habe seine Partnerin in der Nacht „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ knapp unterhalb des Gipfels zurückgelassen.

Eine Gerichtsmedizinerin bestätigte, dass die am Berg zurückgelassene 33-Jährige an Unterkühlung starb. Zudem soll sie an einer Lungenentzündung gelitten haben.

Staatsanwalt Johann Frischmann erklärte weiter, der Mann hätte „gar nie in die Situation kommen dürfen, die Frau zurückzulassen“, und prangerte „eine Vielzahl an Fehlern“ an. Die Verteidigung argumentierte, die 33-Jährige sei nicht unerfahren gewesen und habe „gewusst, worauf sie sich einlässt“.

Wurde auch am Großglockner alleine gelassen, sagt die Ex-Freundin

Eine Ex-Freundin des Angeklagten hatte während des Prozesses ausgesagt, dass er sie einmal auf einer anderen Route auf dem Großglockner alleingelassen habe, weil sie zu langsam vorangekommen sei und weil sich die beiden über die Route gestritten hätten. „Dann war er auf einmal weg“, sagte sie. „Es war mitten in der Nacht, meine Stirnlampe ist ausgegangen, ich war am Ende meiner Kräfte“, schilderte die Zeugin.

Der 37-Jährige verfügte über große Erfahrung mit anspruchsvollen alpinen Bergtouren. Sein Wissen hat er sich allerdings nicht in Kursen angeeignet, sondern direkt am Berg und durch Online-Videos. Seine Freundin war ebenfalls viel in den Bergen unterwegs, doch sie hatte kaum Erfahrung mit hochalpinen Touren im Winter, wie der Richter betonte.

Source: welt.de