Baden-Württemberg: Gericht verbietet Sellner-Auftritt im Zusammenhang AfD-Veranstaltung in Ettlingen
Die Stadt Ettlingen in Baden-Württemberg muss der AfD für eine Wahlkampfveranstaltung zur Landtagswahl einen Saal zur Verfügung stellen. Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe, das jedoch zugleich ein Auftrittsverbot für den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner verhängte. Im Vorfeld war über einen möglichen Auftritt von Sellner bei dem als Bürgerdialog geplanten Termin unter dem Titel „Remigration Theorie und Praxis“ spekuliert worden.
Die Stadt war zuvor vom Mietvertrag für die Räume zurückgetreten. Zur Begründung verwies sie auf das Veranstaltungsthema und auf die Einladung der brandenburgischen AfD-Abgeordneten Lena Kotré, die im Januar in Brandenburg an einer Veranstaltung mit Sellner teilgenommen hatte.
Ein AfD-Mitglied aus dem Ettlinger Gemeinderat beantragte daraufhin per Eilverfahren gerichtlichen Rechtsschutz. Das Gericht gab dem Antrag insoweit statt, als die Veranstaltung in den städtischen Räumen stattfinden darf. Konkrete Anhaltspunkte dafür, dass Straftaten zu erwarten seien, gebe es nicht, hieß es. Die Stadt habe zudem keine konkret befürchtete strafbare Äußerung von Kotré benannt; das Thema der Veranstaltung allein reiche nicht aus.
Weil der Antragsteller vor Gericht allerdings nicht verbindlich zusicherte, dass Sellner fernbleibt, untersagte das Gericht dessen Teilnahme ausdrücklich. Im Fall von Sellners Anwesenheit sei mit rassistischen Äußerungen zu rechnen, die gegen die Menschenwürde verstießen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründeten, so die Begründung des Verwaltungsgerichts. Gegen
den Eilbeschluss kann jedoch noch vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim
vorgegangen werden.
AfD-Bundesvorstand untersagte Veranstaltungen mit Martin Sellner
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft Sellner als Leitfigur der rechtsextremen Identitären Bewegung im gesamten deutschsprachigen Raum ein – und als
Aktivist für Themen wie „Remigration“ oder „Großer Austausch“. Der Österreicher verfüge „aufgrund seiner breiten Vernetzung in der neurechten Szene über
vielfältige alternative Möglichkeiten, um seine rechtsextremistischen
Ideen und Theorien zu propagieren“, schreibt der Verfassungsschutz in
einer Analyse.
Erst vor wenigen Tagen hatte der AfD-Bundesvorstand dazu aufgefordert, auf Veranstaltungen mit Sellner zu verzichten.
Die in rechtsextremen Kreisen populäre Vorstellung von „Remigration“ läuft
auf die Schaffung von homogenen Bevölkerungen und die Ausweisung aller
Menschen hinaus, die als nicht dem Volk zugehörig empfunden werden. Der
AfD-Bundesvorstand hatte sich von dem Konzept zwar distanziert,
allerdings nahm ein AfD-Bundesparteitag vor einem Jahr die Forderung
nach Remigration offiziell ins Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025
auf.
Sellner selbst äußerte sich Anfang Februar zurückhaltend zum Beschluss des AfD-Bundesvorstands. Er sei „überzeugt davon, dass wir im Jahr 2026 zu einer respektvollen Koexistenz zwischen patriotischen NGOs und patriotischen Parteien finden werden“, sagte Sellner der Welt. Man arbeite an einem „gemeinsamen Ziel“.