vor Verfassungsgericht: BSW klagt in Karlsruhe gegen Wahlergebnis

Das BSW hat seine Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dies bestätigte ein Sprecher der Partei am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Das BSW beantragt in der 177 Seiten umfassenden Klageschrift, dass das Karlsruher Gericht das Ergebnis der Bundestagswahl für ungültig erklärt und eine Neuauszählung anordnet. „Nur eine Neuauszählung kann Vertrauen in die Demokratie sichern“, sagte Ko-Parteichef Fabio de Masi dem „Stern“.
Für den Einzug in den Bundestag fehlten der Partei rund 9500 Stimmen. Sie macht dafür Fehler bei der Auszählung verantwortlich und pocht auf eine Neuauszählung. Bislang hatte das BSW mit dieser Forderung aber keinen Erfolg – der Gang zum Bundesverfassungsgericht ist die letzte Option.
Das BSW schaffte es im Gründungsjahr 2024 aus dem Stand in das Europaparlament, mehrere Landesparlamente und zwei Landesregierungen. Bei der Bundestagswahl im Februar 2025 endete der Höhenflug allerdings: Die Partei verpasste den Einzug ins Parlament äußerst knapp. Mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen scheiterte das Bündnis an der Fünfprozenthürde, es fehlten lediglich 9529 Stimmen.
Verlust von Geld, Einfluss und Aufmerksamkeit
Da es den Einzug in den Bundestag verpasste, verlor das BSW nicht nur seine Einflussmöglichkeiten auf bundespolitischer Ebene, Finanzen und Ressourcen, sondern auch die Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Medien. Das zeigt sich in den Umfragen: Die Partei wird auf Bundesebene nur noch bei drei bis vier Prozent gesehen.
Schon direkt nach der Bundestagswahl machte das BSW Auszählungsfehler für das knappe Ergebnis verantwortlich und forderte eine Neuauszählung. Wenig später reichte die Partei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und dem hessischen Verwaltungsgericht ein – allerdings ohne Erfolg: Die Gerichte erachteten sich nicht für zuständig. Sie verwiesen stattdessen auf den Wahlprüfungsausschuss des Bundestages, der gemäß Artikel 41 des Grundgesetzes für die Prüfung der Bundestagswahl zuständig ist.
Ende April vergangenen Jahres legte die Partei dort Einspruch ein. Es seien Stimmen vertauscht und anderen Parteien zugeschlagen worden, führte das BSW an. Zudem habe es Übertragungs- und Auszählungsfehler gegeben. Die Partei kritisierte zugleich das Prüfungsverfahren scharf. Denn im Ausschuss entscheiden andere Abgeordnete über den Einspruch – das BSW sah hier einen Interessenkonflikt.
Abgeordnete sehen keine Verstöße
Im Dezember gab das Gremium dann seine Entscheidung bekannt: Es empfahl, die Einsprüche der Partei abzulehnen, da sie unbegründet seien. Es könne kein mandatsrelevanter – also mit Einfluss auf die Sitzverteilung im Parlament – Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden, hieß es zur Begründung. Das Bundestagsplenum folgte am 18. Dezember der Empfehlung und lehnte die Wahleinsprüche final ab. Die Partei sprach von „einem Skandal“.
„Wir sind es unseren Wählern schuldig, das durchzuklagen, auch in Karlsruhe“, sagte BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht im Dezember. Vor dem dortigen Bundesverfassungsgericht klagt die Partei nun gegen die Ablehnung ihrer Wahleinsprüche. Dies ist im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde möglich.
Konkret beantragt die Partei, dass das Karlsruher Gericht das Ergebnis der Bundestagswahl für ungültig erklärt und eine Neuauszählung anordnet. „In den vergangenen Wochen hatten wir Einsicht in die Akten des Bundestages“, sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali AFP vor Einreichung der Beschwerde. „Es sind weitere Auffälligkeiten, Widersprüche sowie falsche Darstellungen durch Abgeordnete zutage getreten.“
Zuständig für die Prüfung der Beschwerde sind in Karlsruhe die acht Richterinnen und Richter des zweiten Senats. Sie prüfen, ob gegen gesetzliche Regelungen wie das Wahlgesetz verstoßen wurde. Eine Frist, bis sie fertig sein müssen, gibt es dabei nicht.
Source: faz.net