„Coronatestzentren 2.0“: Der große Schwindel mit den KI-Weiterbildungen

In nur fünf Wochen sollen die Teilnehmer des Weiterbildungskurses eigentlich zu KI-Experten werden – und das auch noch zu 100 Prozent staatlich gefördert, bis zu 75 Prozent Lohnkostenerstattung inklusive. So versprach es jedenfalls der Anbieter auf seiner Website. Für viele Arbeitgeber dürfte das verlockend geklungen haben. Schließlich gilt die Künstliche Intelligenz als die Schlüsseltechnologie der Zukunft, die zahlreiche Jobprofile verändern und den Arbeitsmarkt auf den Kopf stellen könnte. Und der Anbieter warb mit der Zertifizierung durch eine externe Prüfstelle.

Doch von einem Tag auf den anderen, so zeigen es der F.A.Z. vorliegende Dokumente, endet der Kurs vorzeitig und abrupt. Wie es weitergeht, bleibt für die Kursteilnehmer erst einmal im Unklaren, Ansprechpartner sind nicht erreichbar. Später stellt sich heraus, dass der Anbieter selbst überhaupt keine eigene Zertifizierung besitzt, sondern nur als Standortpartner für ein Unternehmen aus Sachsen-Anhalt agiert. Dieses Unternehmen wurde wiederum offenbar von einer ermittelnden Staatsanwaltschaft angewiesen, alle laufenden Maßnahmen sofort zu beenden. Der Vorwurf: Fördermittelbetrug. So legen es mehrere E-Mails nahe, welche die F.A.Z. einsehen konnte.

Praxisbezug fehlt oft

Solche Vorkommnisse sind auf dem hochgradig fragmentierten und schwer zu überblickenden Markt für KI-Weiterbildungen kein Einzelfall, berichten mehrere Marktteilnehmer der F.A.Z. Nicht immer geht es um Betrug. Es gebe ein riesiges Angebot, und viele Kurse klängen toll, sagt die Geschäftsführerin des KI-Bundesverbandes, Vanessa Just. „Aber die inhaltliche Tiefe und der Praxisbezug lassen meist leider zu wünschen übrig.“ Der Verband hat sogar eine eigene GmbH ausgegründet, um in Zukunft selbst Kurse anzubieten. Die Expertise sitze ja in den Mitgliedsunternehmen, sagt Just.

Das große Geld wolle der Verband damit nicht machen, sondern ein „vernünftiges Angebot“ schaffen. Viele bestehende Kurse erklärten hauptsächlich, wie man ChatGPT gut bediene. Das gehe mitunter „am Bedarf der Wirtschaft völlig vorbei“. Es gehe auch um den Umgang mit Daten, die Bewertung von Modellen und vor allem die Integration in Unternehmenslandschaften. Der Bezug zur Praxis im Beruf komme oft zu kurz, sodass etwaige Lerneffekte verpufften.

Anbieter nutzen Lücken im System

„Wir sehen sehr klar, was gute KI-Weiterbildung leisten kann“, sagt etwa Tristan Post, Gründer des AI Strategy Institute. Post war Dozent an der TU München und berät heute zum Beispiel das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen zu KI. Umso frustrierender sei die Diskrepanz zu dem, was „manche Fördersystemanbieter“ gerade täten. „Sie nutzen das politische Momentum der KI, die Förderlogik der Bundesagentur für Arbeit und die strukturellen Lücken im Qualifizierungschancengesetz, um Programme zu verkaufen, die in Teilen weder qualitätsgesichert noch rechtlich sauber oder inhaltlich seriös sind.“

In der Branche sei deshalb gar von „Coronatestzentren 2.0“ die Rede. Ein eigentlich dringend benötigtes Förderinstrument mit großem Potential werde „zunehmend von Akteuren genutzt, die Qualität, Inhalt und rechtliche Grundlagen maximal ausreizen oder schlicht missbrauchen“. Und weil die Nachfrage nach KI-Fortbildungen hoch sei und die Kontrollstrukturen an einigen Stellen noch nicht auf die neue Welle vorbereitet seien, habe sich „in kurzer Zeit ein Marktsegment entwickelt, das in Teilen völlig entkoppelt ist von dem, was KI-Weiterbildung eigentlich leisten soll“.

Das weckt Erinnerungen an die Coronapandemie. 1,2 Milliarden Euro haben Betrüger nach Schätzungen des Bundeskriminalamtes mit falsch abgerechneten Tests kassiert. Solche Dimensionen erreichen die Vorkommnisse auf dem KI-Weiterbildungsmarkt nicht. Für die Förderung beruflicher Weiterbildung nach dem Dritten Sozialgesetzbuch gab die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Jahr 2024 insgesamt rund 1,66 Milliarden Euro aus. In welche Arten von Weiterbildungen das Geld genau fließt, weist die BA auch auf Anfrage nicht aus. Knapp 59.000 Menschen nahmen laut den neuesten verfügbaren Zahlen aus dem September 2025 an der sogenannten Beschäftigtenqualifizierung teil. Fast die Hälfte der Teilnehmer interessiert sich aber für Pflegeberufe. Der IT-Bereich spielt mit fünf Prozent noch eine eher untergeordnete Rolle, dürfte aber in Zukunft wichtiger werden.

Eigentlich gelten strenge Regeln für Förderung

Auch deshalb sind unseriöse KI-Weiterbildungen nicht nur für die betroffenen Teilnehmer ärgerlich, sondern auch für deutsche Steuerzahler. Die deutsche Bundesregierung hat mit dem Qualifizierungschancengesetz schon 2019 einen Rahmen geschaffen, in dem Beschäftigte zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten bezahlt bekommen. „Die Arbeitswelt wandelt sich grundlegend. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) soll diesen Wandel aktiv gestalten“, schreibt das Bundesarbeitsministerium dazu. Alle Arbeitnehmer können von einer solchen Weiterbildungsförderung profitieren, unabhängig von Qualifikationen, Lebensalter oder der Größe des Betriebs. Die einzige Voraussetzung: Sie müssen vom digitalen Strukturwandel oder dem Strukturwandel allgemein betroffen sein oder in einem Beruf mit Fachkräftemangel arbeiten.

Das QCG halten in der Wirtschaft, unter Weiterbildungsanbietern und in der Politik die allermeisten für ein dringend notwendiges Instrument, um den Strukturwandel zu begleiten. Und eigentlich gibt es strenge Kriterien für Anbieter, die für solche Weiterbildungen Geld vom Staat erhalten. Will ein Arbeitgeber eine Weiterbildung nach dem QCG gefördert bekommen, muss er einen Antrag bei der BA stellen. Die prüft dann, ob das Unternehmen oder der jeweilige Beschäftigte förderfähig sind – und ob der Bildungsanbieter über eine Zertifizierung nach der sogenannten Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) verfügt, einem komplexen Anforderungskatalog an organisatorischen Strukturen, Dozentenqualifikationen und Verfahren zur Teilnehmerbetreuung.

Die Zulassung erhalten Bildungsanbieter von „fachkundigen Stellen“, also etwa von TÜV, Dekra oder zahlreichen anderen Zertifizierungsanbietern. Neben dieser „Trägerzertifizierung“ muss auch jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme zertifiziert werden. Die Prüfer sollen sich dafür auch Kurse vor Ort anschauen und mit Teilnehmern sprechen, also nicht nur basierend auf Papierbögen bewerten. Die Zertifizierer werden wiederum von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) geprüft, die in Deutschland anstelle des Staates alle Akkreditierungen für Inspektions- und Zertifizierungsstellen übernimmt. Auch die BA lässt Maßnahmen durch ihren Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen stichprobenartig oder bei Hinweisen auf qualitative Mängel kontrollieren.

Es fehlen KI-Fachleute, die Kursinhalte bewerten können

Das klingt nach einem halbwegs wasserdichten System. Doch in der Praxis gibt es Lücken, berichten Kenner des Systems. Da ist zum einen das „enge Korsett“ der AZAV, das teils formale Kriterien über inhaltliche Qualität gewichte. Ein Marktbeobachter berichtet von einem besonders absurden Fall eines reinen Onlineweiterbildungsanbieters, bei dem Prüfer im Büro die Brandschutzmelder kontrollierten, obwohl nie ein Kursteilnehmer jemals die Räumlichkeiten betreten würde. Die Zeit könne man auch in die inhaltliche Qualitätssicherung investieren. Vanessa Just vom KI-Bundesverband kritisiert, dass die Dozenten der KI-Kurse hauptsächlich Nachweise erbringen müssten, dass sie didaktisch erfahren sind und wissenschaftlich arbeiten können. „Technologisch auf dem neuesten Stand zu sein, gehört nicht zu den Anforderungen.“

Aber selbst wenn der Fokus der Zertifizierungen stärker auf den Inhalten liegen würde, bräuchte es immer noch Prüfer, die tief genug in der Materie sind, um die Lehrpläne fachlich zu beurteilen. Die ganze Wirtschaft sucht händeringend nach KI-Fachleuten – die Zertifizierungsstellen sind da keine Ausnahme. Um die inhaltliche Qualität von Maßnahmen in der Praxis zu beurteilen, sind die Auditoren auf Beschwerden von Teilnehmern angewiesen – die oft ohne großes Vorwissen in die Kurse kommen und die Qualität nicht immer beurteilen können. Zur Wahrheit gehört aber auch: In der Branche ist es ein offenes Geheimnis, dass einige wenige einschlägige Auditoren die Maßnahmen – nicht wie eigentlich vorgesehen – vor Ort prüfen und lieber rein aus dem Homeoffice arbeiten.

Inhalt hängt nicht am Format

Die BA hat das Problem grundlegend auf dem Schirm. Dort seien „im Laufe des Jahres 2025 Hinweise auf Qualitätsmängel und möglicherweise fragwürdige Geschäftspraktiken einzelner Bildungsträger eingegangen“, heißt es auf Anfrage. Dabei gehe es insbesondere um Onlinemaßnahmen. In diesem Zuge habe man unter anderem Warnhinweise für Kunden und Arbeitgeber veröffentlicht, um „auf die unseriöse und teilweise aggressive Werbung einzelner Bildungsträger aufmerksam zu machen“.

Den Vorwurf, dass vor allem Onlineanbieter unseriös arbeiten, will der Digitalverband Bitkom nicht auf sich sitzen lassen. „Wer sich begleitend zum Beruf fortbilden möchte, ist häufig auf digitale und zeitlich flexible Weiterbildungen angewiesen“, heißt es vom Bitkom, der auch Anbieter von Onlineweiterbildungen vertritt. Ohne Onlineweiterbildungen sei eine flächendeckende Qualifizierung von Arbeitskräften in KI-Kompetenzen kaum möglich. „Für schlechte inhaltliche Erfahrungen das digitale Format verantwortlich zu machen, greift zu kurz.“

„Brandschutz ist Brandschutz, aber KI ist nicht gleich KI“

Das sieht auch Leo Marose so, Mitgründer des KI-Bildungsanbieters Stackfuel. Stackfuel bietet zwar inzwischen auch über das QCG geförderte Kurse an, arbeitet aber hauptsächlich direkt mit großen Unternehmen. „Wenn wir bei einem unserer Dax-Kunden schlechte KI-Schulungen machen, fliegen wir raus“, sagt Marose. Doch bei geförderten Weiterbildungen gebe es eine solche Marktkorrektur nicht, weil es kaum Feedbackstrukturen gebe, die bei den Entscheidungsträgern ankommen. Die einzelnen Sachbearbeiter der vielen lokalen Arbeitsagenturen könnten die Fülle an Angeboten kaum beurteilen. Marose verweist auf Großbritannien, das über ein ähnliches Förderinstrument zur Weiterbildung verfüge. „Dort gibt es eine zen­trale Stelle, einen einheitlichen Prozess“, sagt er. So sei der Prozess für alle Beteiligten transparenter und unbürokratischer. „Letztendlich kann auch so die Qualitätskontrolle wieder in den Fokus rücken.“

Die Probleme mit der AZAV betreffen bei Weitem nicht nur KI-Weiterbildungen; unseriöse Anbieter oder inhaltlich schwache Angebote gibt es auch in anderen Bereichen. Schon zu Beginn der Nullerjahre legte der sogenannte Bildungsgutscheinskandal die Schwächen des Fördersystems offen, was unter anderem in der AZAV mündete. Aber im Bereich KI treten die Probleme aktuell prominent zutage – auch weil es in den meisten anderen Feldern breit akzeptierte Ausbildungsstandards gibt. Die seien im Falle von KI nicht vorhanden, berichtet ein Kenner des Systems. „Brandschutz ist Brandschutz, aber KI ist nicht gleich KI.“

Und weil vor allem kleine Unternehmen selbst nicht so recht wüssten, welche KI-Kompetenzen ihre Mitarbeiter denn nun genau erwerben sollen, steckten womöglich viele Arbeitnehmer in Maßnahmen, die eigentlich gar nicht zu den Anforderungen ihres beruflichen Alltags passten. Es fehle eine Verbindungsstelle zwischen dem Anforderungsprofil des Teilnehmers und den Zielen der jeweiligen Maßnahme. Manche Kurse seien womöglich für KI-Anfänger durchaus ausreichend, für technologieerfahrene Arbeitnehmer aber viel zu oberflächlich. „Das richtige Produkt wird oft nicht beim richtigen Kunden eingesetzt.“

Auch die BA selbst sieht Reformbedarf: Das Akkreditierungs- und Zulassungssystem für Träger und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen benötige eine grundlegende Modernisierung, teilt die Behörde mit. Es bedürfe einer Aktualisierung der rechtlichen und fachlichen Grundlagen sowie einer Schärfung der Rollen und Aufgaben der beteiligten Akteure. Tatsächlich hat sich die schwarz-rote Bundesregierung eine Aktualisierung der AZAV in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. „Derzeit erfolgt eine umfassende Prüfung des Systems der Akkreditierung und Zertifizierung von Trägern und Maßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch“, teilt das zuständige Bundesarbeitsministerium mit. Da es sich um ein komplexes Thema handele, sei eine „umfangreiche und längere Prüfung“ erforderlich.

Mitarbeit: Nicolas Kurzawa