Jugendkriminalität: Bundesjustizministerin lehnt strengeres Jugendstrafrecht ab

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt eine Senkung des Mindestalters für eine strafrechtliche Verfolgung ab. „Kinder gehören nicht ins Gefängnis und nicht vors Strafgericht“, sagte Hubig der Rheinischen Post. „Beim Jugendstrafrecht bin ich klar dagegen, die Strafmündigkeit ab 14 Jahren noch weiter abzusenken“, bekräftigte sie.

Die Debatte um eine Senkung der Strafmündigkeit für Jugendliche war aufgekommen, nachdem ein Zwölfjähriger in Dormagen mutmaßlich einen 14-jährigen Mitschüler erstochen hatte. In Deutschland können Jugendliche erst ab einem Alter von 14 Jahren strafrechtlich belangt werden.

„Es ist furchtbar und erschütternd, was da passiert ist. Aber das Strafrecht ist kein Allheilmittel“, sagte Hubig zu der Tat. Es sei eine Illusion, dass sich potenzielle Täter allein durch schärfere Strafen abschrecken ließen.  

Wenn Kinder und Jugendliche eine schwere Straftat begingen, seien in erster Linie Jugendhilfe und Familiengerichte gefragt. „Es muss darum gehen, das Kind zu unterstützen und zu erziehen, um es auf die richtige Bahn zu lenken. Im Gefängnis ist es fehl am Platz.“

Der nordrheinwestfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) forderte hingegen vor Kurzem erneut, über eine Absenkung der Strafmündigkeit nachzudenken. „Man muss die Fakten zusammentragen, und dann bin ich auch selbst gespannt, wie man damit umgeht und das löst. Und ob die vorhandenen Möglichkeiten, die wir haben reichen, um eine Antwort zu geben, die alle zufriedenstellt“, sagte der CDU-Politiker.