Kommission gibt nachdem: Es kommt Bewegung in den Streit um „Made in EU“

Die Debatte über den Schutz europäischer Unternehmen durch „Made-in-EU“-Auflagen hat die EU-Chefs auch auf dem Sondergipfel in Alden Biesen beschäftigt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will auch Handelspartnern Zugang zum Markt verschaffen, der französische Präsident Emmanuel Macron eher nicht. Die EU-Kommission versucht eine Brücke zwischen den beiden Positionen zu schlagen und auf die Bedenken Berlins einzugehen.
Die EU-Behörde will die Tür für Unternehmen aus Drittstaaten zumindest etwas weiter aufstoßen. Sie sollen wie heimische Unternehmen eingestuft werden, wenn das einen „Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit, Widerstandsfähigkeit und wirtschaftlichen Sicherheit der Union“ leisten kann. Das geht aus einem neuen Entwurf zum „Industrie-Beschleuniger-Gesetz“ hervor, das die Kommission vor dem nächsten EU-Gipfel im März vorlegen will. Der Entwurf liegt der F.A.Z. vor.
Europäische Unternehmen sollen Steuervorteile erhalten
Die gezielte Bevorzugung europäischer Unternehmen soll für öffentliche Ausschreibungen und staatliche Prämien oder Steuervergünstigungen gelten. Die Kommission hat dabei drei Felder im Blick: energieintensive Produkte, Schlüsseltechnologien wie Solaranlagen oder Elektrolyseure sowie Elektrofahrzeuge.
Welche Staaten bei solchen Ausschreibungen und Prämien wie EU-Unternehmen behandelt werden, soll die Kommission nach dem Entwurf in separaten Rechtsakten vorschlagen. Das Kriterium lässt sich auf alle Partner anwenden, mit denen die EU Handelsverträge abgeschlossen hat. Die EU-Mitgliedstaaten müssten der Einstufung als „Made in EU“ aber Fall für Fall zustimmen. Von dem von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geforderten „Made-with-EU“-Ansatz ist es weit entfernt. Der würde die Handelspartner automatisch mit einbeziehen.
Anders sieht das bei einem wichtigen Aspekt des Gesetzes aus: den Auflagen für die Beteiligung ausländischer Investoren an Projekten in strategischen Feldern. Für diese will die EU nach dem Vorbild Chinas eine Pflicht zur Gründung von Gemeinschaftsunternehmen einführen. Bei Investitionen von mehr als 100 Millionen Euro soll deren Anteil auf 49 Prozent begrenzt werden, mindestens die Hälfte der Arbeitnehmer soll aus der EU kommen. Hier sieht der Entwurf klar vor, dass diese hauptsächlich gegen China gerichteten Auflagen nicht für Länder gelten, mit denen schon Handelsverträge bestehen.
Neu ist zudem die Einbeziehung der geplanten Überarbeitung der CO2-Flottengrenzwerte für Autos. Das Industrie-Beschleuniger-Gesetz regelt, dass die Autohersteller Gutschriften für die Nutzung von grünem Stahl und Kleinstelektrowagen aus der EU bekommen. Der Gesetzestext dürfte sich bis zur Veröffentlichung sehr wahrscheinlich noch ändern.