Diskriminierung aufwärts dem Wohnungsmarkt: Wohnungssuchende sind jener Willkür ausgeliefert

Wer bei der Wohnungssuche diskriminiert wird, muss sich das
nicht gefallen lassen. Wenn ein Makler eine Person wegen ihrer vermeintlichen Herkunft benachteiligt, haftet er
dafür. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Betroffene können demnach
Schadensersatz bekommen. 

Das war es aber auch schon mit den guten Nachrichten. Die 3.000
Euro, die der Makler in diesem Fall zahlen muss, können den Rassismus, den Menschen
wie die Klägerin in Deutschland erfahren, kaum aufwiegen. So abscheulich die
Sache ist: Die Diskriminierung und Ausgrenzung von Wohnungssuchenden wegen
ihres Namens oder anderer Merkmale ist eine bittere Realität. Das BGH-Urteil dürfte daran wenig ändern. Zu tief sitzt der Rassismus in der
deutschen Gesellschaft, zu kaputt ist der Wohnungsmarkt.