Höchstrichterliches Urteil: Bundesgerichtshof untersagt Untervermietung mit Gewinn

Höchstrichterliches Urteil :

Bundesgerichtshof untersagt Untervermietung mit Gewinn

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Vom Untermieter mehr verlangen, als man selbst zahlt? Das ist laut BGH nicht rechtmäßig.  Zweck einer Untervermietung sei es nicht, die Möglichkeit zu schaffen, Gewinn zu erzielen.