Recht hinaus Teilzeit: „Mit Lifestyle hat dasjenige gar nichts zu tun“
Seit Wochen poltert die Union gegen Arbeitnehmer, die sich vermeintlich zu oft krankmelden, zu wenig arbeiten oder überhaupt nicht arbeiten gehen wollen. Nun hat der Wirtschaftsflügel der CDU ein neues Thema entdeckt. Keinen Rechtsanspruch auf „Lifestyle-Teilzeit“ soll es künftig mehr geben, ließ die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) Gitta Connemann wissen. Denn ein wesentlicher Anteil von Teilzeitarbeit diene „dem Ausbau der Work-Life-Balance“. Deshalb soll es künftig kein Recht auf Teilzeit mehr geben.
Bei Ökonomen, Oppositionspolitikern und Teilen der eigenen Partei stieß Connemann mit ihrem radikalen Vorschlag auf Kritik. Und auch die Gewerkschaften machen ihrem Unmut Luft. So wie Alexander Fischer, Leiter der Fachabteilung Arbeitsmarktpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Der Freitag: Das Recht auf Teilzeit wurde zur Jahrtausendwende eingeführt und 2019 ausgeweitet. Was war der Hintergrund?
Alexander Fischer: Zum einen ging es um das Recht von Arbeitnehmern, ihre individuelle wöchentliche Arbeitszeit freier zu gestalten. Aber man wollte auch die Erwerbsbeteiligung erhöhen – insbesondere bei Frauen. Denn da gab und gibt es einen großen Abstand zu den Männern, weil Frauen mehr unbezahlte Arbeit leisten wie Kindererziehung, Haushalt und Pflege.
Mit weniger Arbeit mehr Leute in Arbeit bringen, ist das nicht paradox?
Nein, das ist ganz und gar nicht paradox. Je mehr Freiheit es gibt, seine Arbeitszeit zu gestalten, desto höher sind die Anreize, überhaupt ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Es gehört zum Leben dazu, dass sich die Lebenssituation auch mal verändert.
Der Mittelstands-Flügel der CDU malt ein Bild, das mit der Realität nichts zu tun hat.
Wie sieht das Recht auf Teilzeit in der Praxis aus? Es ist wirklich so einfach, die Wochenarbeitszeit zu reduzieren?
Das ist unterschiedlich. In großen Unternehmen ist es einfacher, seinen Anspruch geltend zu machen, als in kleinen Unternehmen. Arbeitgeber können schon jetzt mit Verweis auf betriebliche Gründe den Antrag ablehnen. Der Anspruch gilt ja überhaupt erst für Unternehmen ab 15 Beschäftigten. Bei befristeter Teilzeit liegt der Schwellenwert sogar bei 45 Beschäftigten, damit sind schon 40 Prozent der Beschäftigten ausgeschlossen. Der Mittelstands-Flügel der CDU malt hier ein Bild, das mit der Realität nichts zu tun hat.
Seit 2019 haben Arbeitnehmer auch ein Recht darauf, nach vorübergehender Teilzeit ihre Arbeitszeit wieder aufzustocken. Beschlossen wurde die Reform unter der schwarz-roten Regierung von Angela Merkel. Warum kommen jetzt ausgerechnet aus Merkels Partei Stimmen, die das Recht auf Teilzeit wieder einschränken wollen?
Damit die ganze Republik darüber redet – inhaltliche Gründe kann ich nicht erkennen. In dem Papier der Mittelstands- und Wirtschaftsunion wird ja der Fachkräftemangel als Argument für die vorgeschlagenen Einschränkungen angeführt. Aber es gibt statistisch keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass man dieses Problem lösen würde, indem man das Recht auf Teilzeitarbeit beschränkt. Das sagen auch Ökonomen. Aber die Sprachwahl ist sicherlich kein Zufall. Wenn man von „Lifestyle-Teilzeit“ spricht, unterstellt man, dass Leute zu faul sind, mehr zu arbeiten – oder aus Gründen der Selbstverwirklichung ihre Arbeitszeit reduzieren.
Aber in der Tat gibt es ja Arbeitnehmer, die genau aus diesem Grund kürzertreten.
Wir fragen mit dem DGB-Index „Gute Arbeit“ die Beschäftigten regelmäßig – unter anderem, warum sie weniger Stunden als von ihnen gewünscht arbeiten. Und da gaben 51 Prozent an, dass aufgrund betrieblicher Arbeitsabläufe keine Aufstockung möglich sei. 36 Prozent sagten, dass der Vorgesetzte eine Aufstockung abgelehnt hat und 31 Prozent, dass sie keine passende Stelle gefunden haben. Viele, die in Teilzeit arbeiten, haben gar nicht mit einer Vollzeitstelle begonnen und ihre Arbeitszeit dann irgendwann im Laufe der Zeit reduziert. Stattdessen gibt es Branchen, in denen fast nur Teilzeitverträge angeboten werden. Mit Lifestyle hat das gar nichts zu tun. Das ist eine reine Ablenkungsdebatte.
Ablenkung wovon?
Von den eigentlichen Problemen. Es sind vor allem Frauen, die in Teilzeit arbeiten – und häufig unfreiwillig. Sie betreuen Kinder oder pflegen Angehörige. Und leiden vielerorts darunter, dass Betreuungs- und Pflegeangebote nicht ausreichen. Kinder- und Jugendhilfe, Pflege – es heißt immer, das sei alles zu teuer. Aber das sind genau die Infrastrukturangebote, die dafür sorgen, dass Menschen nicht unfreiwillig in Teilzeit arbeiten müssen. Menschen, die sich nicht über ihren Lifestyle Gedanken machen. Sie brauchen jeden Euro, um es bis zum Ende des Monats zu schaffen.
Was wären denn dann die richtigen Lösungen? Worüber müsste man eigentlich reden?
Über die soziale Infrastruktur. Wenn man Vollzeit erwerbstätig sein will, reicht es nicht, wenn die Kita um 16 Uhr zumacht. Außerdem brauchen wir mehr Ganztags-Schulbetreuung, eine bessere Pflegeinfrastruktur und bessere Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung.
Die Mittelstandsunion fordert auch, dass ergänzende und aufstockende Sozialleistungen wie Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld unter „Vollzeit-Vorbehalt“ stehen. „Die Kombination von Teilzeit und Sozialleistungen wird nur bei Vorliegen besonderer Gründe möglich sein“. Welche Folgen hätte diese Einschränkung?
Die Auswirkungen wären drastisch. Stellen Sie sich eine alleinerziehende Verkäuferin im Einzelhandel vor. Dort werden fast nur Teilzeitverträge angeboten. Wenn diese Frau nur ein sehr geringes Einkommen erzielt, hätte sie – je nach Höhe ihres Einkommens – heute Anspruch auf Kinderzuschlag oder ergänzende Grundsicherungsleistungen. Diese Ansprüche würden dann künftig wegfallen.
Ich gehe davon aus, dass deutlich über eine Million Menschen ihren Anspruch auf Sozialleistungen verlieren würden
Wie viele Menschen könnte das betreffen?
Ich gehe davon aus, dass deutlich über eine Million Menschen ihren Anspruch auf Sozialleistungen verlieren würden mit einer derartigen Regelung. Es gibt rund 826.000 Bürgergeld-Aufstocker, also Menschen, die erwerbstätig sind, aber deren Lohn so niedrig ist, dass sie gleichzeitig Grundsicherungsleistungen beziehen müssen. Davon sind nur 10 Prozent Vollzeit erwerbstätig. Alle anderen wären betroffen. Dazu kommen Menschen, die Wohngeld- und Kinderzuschlag-beziehen. Auch darunter sind viele Menschen mit niedrigen Erwerbseinkommen, die zusätzliche Hilfen bekommen und ebenfalls oft in Teilzeit arbeiten.
Das wäre ein drastischer sozialstaatlicher Einschnitt. Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass die Bundesregierung dieser Forderung nachkommt?
Dass der CDU-Mittelstandsflügel solche Träume hat, kann ich mir gut vorstellen. Bei der CDU im Ganzen glaube ich das nicht. Der rheinland-pfälzische CDU-Vorsitzende Gordon Schnieder, der ja auch eine Wahl gewinnen will, hat bereits von einer Schnapsidee gesprochen. Und das ist es auch.
Placeholder image-1
Alexander Fischer leitet die Fachabteilung Arbeitsmarkt beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Von 2016 bis 2023 war er Staatssekretär in der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales.