Abschaffen statt verschärfen: Die Erbschaftsteuer erfüllt ihren Zweck nicht

Die SPD will die Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen erweitern. Stattdessen sollte Deutschland die Lebensendbesteuerung lieber abschaffen. Das Vermögen, das vom Fiskus taxiert wird, wenn das Leben der Eigentümerinnen und Eigentümer endet, besteht aus gespartem Geld und Gut.

Ihre Einkommen mussten die Menschen versteuern, teils sogar mehrfach, bevor sie den Rest sparen konnten. Das gilt in ähnlicher Form für die Gewinne von vererbten Unternehmen. Der Gesetzgeber ist sich dessen offenbar bewusst. Das zeigen die vielen Ausnahmen und Freibeträge, mit denen das Erbschaftsteuergesetz nur so gespickt ist.

Der Paragraph 13a ist einer der kompliziertesten im Erbschaftsteuergesetz

Der Erbschaftsteuerstaat hat Gewissensbisse und verschont das selbstbewohnte Eigenheim ebenso wie einen großen Teil des Betriebsvermögens, sofern die Erben die Arbeitsplätze erhalten. Der Paragraph 13a, der die komplizierte Verschonung von Betrieben regelt, ist einer der längsten des Erbschaftsteuergesetzes. Darüber jubeln nur Berater, die Unternehmern happige Stundensätze für Gutachten und Gestaltungen in Rechnung stellen können.

Während lokale Familienunternehmen schauen müssen, wie sie mit der Generation für Generation fälligen Erbschaftsteuer klarkommen, jetten die echten Superreichen von Steueroase zu Steueroase und lassen ihre Megayachten hinterherschippern. Die Oligarchen-Archen hissen vorzugsweise Flaggen von Ländern mit günstigen Steuerregeln und laxem Arbeitsschutz für Seeleute.

Mit einer nationalen Erbschaftsteuer wird sich die internationale Vermögenskonzentration angesichts der Flexibilität des Großkapitals kaum mildern lassen. Die Chancen von Kindern einkommensschwacher Familien steigen auch nicht dadurch, das Erben ihre Unternehmen oder Teile davon verkaufen müssen, um die Steuer zu zahlen. Sie steigen durch Innovationen und Bildung. Um die zu finanzieren, gibt es Steuerarten, die weniger Probleme verursachen als die Erbschaftsteuer.