Tarifautonomie: Wie jener Staat die Sozialpartnerschaft ruiniert

Nahezu alle Bundesregierungen jedweder Couleur haben sich die Stärkung der Tarifbindung auf die Fahnen geschrieben. Meist folgen sie dabei dem gewerkschaftlichen Framing, man wolle dadurch eine faire Entlohnung sichern, die „Flucht“ aus den Tarifverträgen stoppen und angebliches „Lohndumping“ beenden.
Entsprechend sehen die Gesetzesinitiativen aus, die von Bund und Ländern auf den Weg gebracht werden sollen: Mal ist es ein Tariftreuegesetz, mal sind es Vergabemindestlöhne, die die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Einhaltung tariflicher Mindestbedingungen knüpfen.
Dass diese Vorhaben verfassungswidrig sind, weil sie der im Grundgesetz garantierten negativen Koalitionsfreiheit widersprechen; dass diese Vorhaben nicht faireren, sondern geringeren Wettbewerb und damit höhere Kosten für die Bürger zur Folge haben werden; dass diese Vorhaben einseitig sind, weil sie den viel deutlicheren Rückgang der Gewerkschaftsbindung nicht in den Blick nehmen; und dass sich die Politik damit zum Steigbügelhalter der Gewerkschaften macht, die es häufig versäumen, durch attraktivere Leistungen für mehr Mitglieder zu sorgen – alles schon gesagt und daher geschenkt.
Modell für Wachstum und Wohlstand
Bedrohlicher sind Gesetze und Vorhaben, die unter anderem Rubrum laufen, aber die Arbeit der Tarifvertragsparteien dauerhaft beschädigen und die viel gepriesene Sozialpartnerschaft eliminieren könnten. Um zu verstehen, um was es geht, sei daran erinnert, warum Arbeitgeber sich in Verbänden engagieren: weil sie die Arbeitsbeziehungen eigenverantwortlich und praxisnah gestalten und nicht Politikern überantworten wollen, die teils nie in einem privaten Unternehmen gearbeitet haben. Weil sie die Lohnfindung an kollektive Organisationen delegieren möchten, um Konflikte aus ihren Unternehmen herauszuhalten. Weil sie für eine Branche möglichst einheitliche Rahmenbedingungen sichern wollen – im Sinne eines bürokratiearmen, fairen Wettbewerbs. Dieses Modell der Sozialpartnerschaft hat Deutschland Jahrzehnte Wachstum und Wohlstand beschert und sich gerade in Krisen als stabilisierender Faktor bewährt.
Wie aber sieht die schöne neue Regierungswelt aus? Der Gesetzgeber maßt sich eine Regelungshoheit über immer mehr Sachverhalte an: Er bestimmt eine Lohnuntergrenze in Form eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns – und entwertet damit alle Tarifverträge, in denen sich Arbeitgeber und Gewerkschaften aus freien Stücken auf niedrigere Entgelte geeinigt haben, weil sie die Marktlage und den Wettbewerb besser einschätzen können. Er stellt mit der Umsetzung der Entgelttransparenz-Richtlinie alle mühsam ausgetüftelten Vergütungssysteme zur Disposition, obschon Arbeitgeber und Gewerkschaften über Jahrzehnte an diskriminierungsfreien, geschlechterneutralen Entgeltsystemen gearbeitet und Betriebsräte an der Eingruppierung in die Entgeltgruppen mitgewirkt haben. Dafür scheut er eine Kodifizierung des Arbeitskampfrechts, das damit de facto Richterrecht bleibt. So sind Streiks längst keine Ultima Ratio mehr, sondern es liegt faktisch im Ermessen der Gewerkschaft, die Angemessenheit zu definieren. Dass Gerichte sogar Sympathiestreiks bei nicht von einer Tarifauseinandersetzung betroffenen Arbeitgebern für zulässig erklären, setzt dem die Krone auf. Ganz abgesehen von der bemerkenswerten Eigenart der IG Metall, bei rechtspolitischen Windänderungen – etwa zu Nacht- oder Mehrarbeitszuschlägen – Klagen gegen Tarifregelungen zu unterstützen, die sie zuvor selbst unterschrieben hat.
Warum sich noch in Verbänden engagieren?
Was soll ein Unternehmer davon halten, der sich in einem Arbeitgeberverband engagieren möchte? Der Abschluss eines Branchentarifs bietet ihm weder Gewähr dafür, dass die so festgelegten Entgeltgitter vor der Regelungshybris eines Gesetzgebers Bestand haben, noch bietet die unter Mitwirkung des Betriebsrats vorgenommene Zuordnung zu Gehaltsstufen Garantie, dass die Vergütung den Einstufungsvorstellungen eines praxisfernen Gesetzgebers entspricht und insofern zulässig ist. Er muss das marktferne Heraufschrauben der Mindestlöhne hinnehmen, ohne die Kostensteigerungen an seine Kunden weitergeben zu können. Er muss sich mit Nachwuchslücken herumschlagen, welche der demographische Wandel, eine ineffiziente Einwanderungspolitik, ein unzureichendes Schulsystem, eine Sozialpolitik voller Fehlanreize und eine von Datenmissbrauchsängsten gefesselte Digitalisierung verursachen und verstärken. Er merkt, dass Parlamente immer mehr Zuständigkeiten der Sozialpartner an sich reißen und die Regelungshoheit seiner Verbände aushöhlen. Und er lernt, dass nicht einmal die Unterschrift der IG Metall auf einem Tarifvertrag noch Gewähr bietet, dass diese die mit den Arbeitgebern verabredeten Regeln dauerhaft respektiert und verteidigt.
Warum also soll er sich noch in Verbänden engagieren? Warum soll er sich an Tarifverträge binden, die ein Muster ohne Wert zu werden drohen? Warum soll er sich auf Verhandlungen mit der IG Metall einlassen, wenn diese keine Verlässlichkeit garantieren kann? Richtig ist, dass Arbeitgeberverbände mehr sind als bloße Tarifabschlussmaschinen. Sie bieten ein breites Leistungsportfolio von arbeitswissenschaftlicher und arbeitsrechtlicher Beratung über Arbeitsmarktprojekte, Bildungsarbeit und Nachwuchsförderung bis zu Medientrainings und Lobbyarbeit. Das alles bietet die Mitgliedschaft in einem Verband ohne Tarifbindung – die daher seit Jahren enormen Zulauf verzeichnet. Genau diese „OT“-Mitglieder aber, die auch der neue Gesamtmetall-Präsident repräsentiert, sind Politikern und Gewerkschaftern ein Dorn im Auge, die selbst maßgeblich zu deren Erstarken beigetragen haben und beitragen. Das ist absurd. Wer die Tarifbindung fördern will, muss die Arbeit der Sozialpartner wertschätzen und darf sich nicht selbst als Tarifzensor und besserer Sozialpartner aufspielen.
Nico Fickinger ist Hauptgeschäftsführer der Arbeitgeberverbände Nordmetall und AGV Nord in Hamburg.