Gefahr z. Hd. schließfächer: Angriff aufwärts die Tresor-Republik

Die Bilder haben über die Feiertage das Land erschüttert. Mit welcher Seelenruhe sich die Täter in Gelsenkirchen-Buer mit einem Kernbohrer in den Schließfachraum der Sparkasse durchgebohrt haben müssen und anschließend in der Tiefgarage vor laufender Überwachungskamera ihr Parkticket bezahlten, das fanden viele unglaublich. „Jeder Lidl- oder Netto-Markt hat Bewegungsmelder. Warum der Tresorraum dieser Sparkasse nicht?“, schimpfte einer der aufgebrachten Sparkassenkunden, die in Scharen zu dem Institut strömten. Rund 95 Prozent der 3250 Kunden-Schließfächer des Institut sind wohl aufgebrochen worden. Der Schaden wird auf mindestens 30 Millionen Euro geschätzt. Auch am Freitag waren die Täter noch nicht gefasst.
Weitere Fälle in Bonn und Halle
Unabhängig von Gelsenkirchen wurden weitere Fälle bekannt, in denen Schließfachkunden um ihre Wertgegenstände gebracht wurden, vor allem wohl Gold. In einer Filiale der Sparkasse in Bonn steht ein Mitarbeiter im Verdacht, sich Zugang zu zwei Schließfächern verschafft und den Inhalt gestohlen zu haben. Und aus Halle in Westfalen wurde der Aufbruch von vier Schließfächern während der Geschäftszeiten gemeldet. Die Serie erinnert fast schon an die Geldautomaten-Sprengungen.
Die Schließfach-Attacken finden in einer besonderen Zeit statt. Die weltpolitische Unsicherheit hat im zurückliegenden Jahr die Nachfrage nach Gold beflügelt und den Goldpreis in die Höhe getrieben. Insbesondere in Deutschland setzten auch viele private Anleger auf Edelmetall statt etwa Aktien. Die Nachfrage nach Barren und Münzen verdreifachte sich auf Jahressicht fast, wie die Zahlen der Branchenorganisation World Gold Council für das dritte Quartal zeigen. Auch in der Weihnachtszeit waren vor manchen Goldläden Schlangen zu sehen.
Mit der Goldbegeisterung entdeckten viele Deutsche das Schließfach für sich. Schon einmal früher, in der Negativzinszeit, hatte das verschließbare kleine Banktresorfach eine besondere Rolle gespielt. Damals bewahrten manche Leute dort größere Mengen Bargeld auf. Davon raten Banken allerdings immer ab. Bis zuletzt aber galt das Bankfach für die private Goldlagerung als vergleichsweise sicherer Ort. Jetzt dürften sich mehr Menschen als früher damit beschäftigen, was in dem Fall passiert, dass Gold aus einem Schließfach verlustig geht. Gerade Goldanleger sind schließlich oftmals eher sicherheitsbewusste Menschen.
Es gibt zwar auch Goldfans, die aus einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber Banken heraus ihre Barren und Münzen daheim aufbewahren. Das ist aber vermutlich noch gefährlicher als in der Sparkasse. Unvergessen das Beispiel einer älteren Dame aus Wien, der Einbrecher in ihrer Abwesenheit die Wände ihrer Wohnung aufstemmten, um ihre versteckten Goldbarren zu finden. In Deutschland gab es zudem Fälle, in denen Rentner von Tätern mit Gewalt gezwungen wurden, den heimischen Tresor zu öffnen und ihnen das Gold auszuhändigen. Auch das stellt man sich nicht angenehm vor.
Eigentlich gilt: Banken, Sparkassen, Goldhändler und andere private Anbieter verfügen in aller Regel über Tresore, die im Vergleich zur Lagerung daheim mehr Sicherheit bieten. Frankfurter Banken werben gern damit, ihre Tresore hätten sogar den Zweiten Weltkrieg weitgehend unbeschadet überstanden. Gleichwohl gab es immer wieder Fälle, in denen Schließfächer in Kreditinstituten von Kriminellen geleert wurden.
Deutsche Bank in Lübeck betroffen
In Lübeck etwa wurden vor rund einem Jahr die Schließfächer einer Filiale der Deutschen Bank ausgeräumt. Die Bank zahlte seither rund sieben Millionen Euro an Entschädigung. Lange juristische Auseinandersetzungen gab es um einen Einbruch in einer Filiale der Hamburger Sparkasse in Norderstedt. Noch immer wird vor dem Oberlandesgericht Hamburg um Entschädigungen gerungen. In dem Fall waren Täter im August 2021 mit schwerem Gerät von der über dem Tresorraum liegenden Wohnung aus in den Schließfachraum eingedrungen und hatten 650 Fächer geplündert. Im Nachgang solcher Aufbrüche wird immer gestritten, ob die Sicherheitsmaßnahmen ausreichend waren – oder ob das Institut die Kunden auch über die festgelegte Versicherungshöchstgrenze hinaus entschädigen muss.
Mit der Versicherung für Schließfächer ist das nämlich so eine Sache. Gerade in Zeiten eines stark steigenden Goldpreises sind Bankkunden schnell unterversichert, wenn sie nicht aufpassen. Nicht nur die Mieten für Schließfächer sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, wie Hannes Zipfel vom Informationsdienst Gold.de sagt. Die Stiftung Warentest kam vor einiger Zeit in einem Vergleich auf Mieten für kleine Fächer zwischen 35 und 119 Euro im Jahr und für größere zwischen mehreren Hundert und mehr als 1000 Euro im Jahr. Darin eingeschlossen ist aber nur eine Versicherung bis zu einer bestimmten Obergrenze. Diese liegt je nach Institut zwischen 0 und 50.000 Euro; in Gelsenkirchen betrug sie 10.300 Euro. Wer einen höheren Versicherungsschutz will, kann den beispielsweise über die SV Sparkassenversicherung mit Sitz in Stuttgart abschließen. Weil aber das Gold immer teurer geworden ist, wurde auch diese Versicherung, wenn man nicht unterversichert sein wollte, immer teurer.
Der Anwalt Thomas Storch von der Berliner Kanzlei Dr. Storch & Kollegen, der sich mit solchen Fällen beschäftigt, berichtet: „Wir beobachten seit etwa zehn Jahren eine Häufung von Einbrüchen in Sparkassen.“ Die Inhalte der Schließfächer seien „in der Regel nicht vernünftig versichert“. In vielen Sparkassen betrage der mit der Schließfachmiete verbundene Versicherungsschutz lediglich 5000 Euro. „Der Rest müsste selbst versichert werden“, sagt Storch. „Wobei dies meistens nicht geschieht, weil kein Laie mit einem solchen Einbruch rechnet.“ Die Sparkassen wiederum wiegelten im Nachhinein eine höhere Erstattung meistens damit ab, dass der Kunde durch die niedrige Versicherung hätte erkennen müssen, dass nur Wertgegenstände bis 5000 Euro hätten eingelagert werden dürfen. Manchmal helfe die Hausratversicherung zum Teil weiter.
Die Sparkasse oder Bank hafte über die Versicherungssumme hinaus, wenn man nachweise, dass sie gegen Sicherheitsvorschriften bei der Bewachung der Schließfachanlage verstoßen habe, sagt Anwalt Storch. „Beispielsweise, wenn die Tresorwände nicht speziell gegen Eindringen mittels Kernbohrer geschützt waren oder wenn vorhandene Bewegungsmelder ausgeschaltet waren.“ Das lasse sich aber nicht verallgemeinern, hebt der Anwalt hervor. Für eine Haftung des Instituts sei zudem erforderlich, dass der Kunde die Herkunft der Gegenstände nachweise, etwa durch Kaufbelege, und irgendwie belege, dass sie sich zum Zeitpunkt des Einbruchs tatsächlich im Schließfach befanden. Auch das müsse man immer im Einzelfall betrachten.
Die Empfehlungen des Anwalts: Er würde eher ein Schließfach bei einer privaten Bank mieten als bei einer Sparkasse, sagt Storch. Herkunft und Einlagerung der Gegenstände sollten Schließfach-Kunden immer beweisen können, sei es durch Quittungen, Zeugen oder Fotos der Gegenstände im Schließfachraum selbst. Die Schließfächer solle man zusätzlich versichern, was nicht ganz billig sei, sich aber am Ende lohne. Die Versicherungssumme gelte es immer an die Wertentwicklung etwa vom Gold anzupassen. Und für den Fall der Fälle sei eine Rechtsschutzversicherung für eine Klage gegen die Bank hilfreich.
Source: faz.net