Erbschaftsrechner: Das passiert mit Ihrem Vermögen, wenn Sie kein Testament nach sich ziehen

Man könnte es die Standardeinstellung für den Vermögensübergang nennen: Wenn ein Mensch stirbt und vorher nicht in einem Testament aufgeschrieben hat, wer welches seiner Besitztümer bekommt, greift die gesetzliche Erbfolge. Wie es mit den Standardeinstellungen aber so ist, sind sie vor allem für den Standardfall sinnvoll. Aber welche Familie würde sich schon als Standard bezeichnen? 

„Die gesetzliche Erbfolge passt aus meiner Sicht fast nie“, sagt Dietrich Ostertun, Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg. Die Tochter soll mehr bekommen als der Sohn, ein Teil des Vermögens soll für einen guten Zweck gespendet werden, ein Stiefkind soll seinen Teil bekommen – es gibt viele Fälle, in denen die gesetzliche Erbfolge zu Ergebnissen führt, die weder emotional noch finanziell wünschenswert sind.