EU-Erweiterung: Die nächste ungarische Blockade

Seit März dieses Jahres gibt es im Europäischen Rat keine gemeinsamen Schlussfolgerungen zur Ukraine mehr. Weil Ungarn ausscherte, konnten die vorbereiteten Weisungen bei jedem Treffen nur als Erklärung des Ratspräsidenten veröffentlicht werden, der sich dann 26 Staats- und Regierungschefs anschlossen. So wird es auch wieder sein, wenn die Chefs an diesem Donnerstag in Brüssel zusammenkommen. Neu ist: Erstmals gibt es nun auch keine gemeinsamen Schlussfolgerungen der Mitgliedstaaten zu den neun Beitrittskandidaten mehr. Ungarn hat das 37 Seiten lange Dokument am Dienstag im Rat der Europaminister blockiert – vor allem wegen der Passagen zur Ukraine.

Der ungarische Europaminister János Bóka begründete das Veto seines Landes damit, dass die Erweiterungspolitik „völlig unausgewogen“ geworden sei. „Dieser Text zeichnet ein ungerechtfertigt negatives Bild der Ereignisse in Georgien und auf dem Westbalkan und basiert in Bezug auf die Ukraine auf einer falschen Einschätzung der Lage und unrealistischen politischen Zielen“, sagte er. Etliche Staaten wiesen das zurück. „Das ungarische Verhalten ist zunehmend destruktiv“, monierte Gunther Krichbaum (CDU), der Staatsminister für Europa. Sein französischer Kollege Benjamin Haddad nannte es „nicht akzeptabel, dass Konflikte im Rat, insbesondere in der Frage der Erweiterung, aus politischen Gründen von einem Staat blockiert werden, angeblich aufgrund bilateraler Meinungsverschiedenheiten“.

Der Abschnitt zur Ukraine war ambivalent

Zu Georgien hieß es im Entwurf der Schlussfolgerungen, dass das Land „gravierende Rückschritte in den Bereichen Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit“ gemacht habe, darunter repressive Gesetze, die die Grundrechte einschränken, die politische Instrumentalisierung der Justiz, die Verfolgung von Oppositionsführern, willkürliche Verhaftungen von Demonstranten und Journalisten sowie die Einschränkung des zivilgesellschaftlichen Raums. Ungarn ist das einzige EU-Land, das daran keinen Anstoß nimmt.

Zur Ukraine war der Text durchaus ambivalent, wie auch schon die Einschätzung der EU-Kommission Anfang November. Einerseits wurde das Land für sein „starkes Engagement und die beharrliche Arbeit an den Beitrittsreformen“ gelobt. Andererseits wurde Kiew eindringlich ermahnt, die Unabhängigkeit der Behörden für die Korruptionsbekämpfung zu wahren. Der Text enthielt eine klare Warnung an Präsident Wolodymyr Selenskyj, der im Juli versucht hatte, sich die Behörden zu unterstellen: „Der Rat wird diese Angelegenheit weiterhin aufmerksam verfolgen und betont, dass künftig sichergestellt werden muss, dass keine rechtlichen oder politischen Einmischungen die Arbeit dieser Institutionen beeinträchtigen.“

Die EU-Kommission hat das sogenannte Screening der Ukraine für drei von sechs Themencluster der Beitrittsverhandlungen abgeschlossen. Dabei wird überprüft, welche Gesetze geändert werden müssen, um sie dem Rechtsbestand der EU anzupassen. Auf dieser Grundlage könnten die Verhandlungen eröffnet werden. Das scheitert jedoch schon seit Monaten am ungarischen Widerstand, der meistens mit einer angeblichen Diskriminierung der ungarischen Minderheit in der Ukraine begründet wird – im Gegensatz zur Einschätzung von EU-Kommission und Europarat.

Ungarn ist eigentlich Erweiterungsbefürworter

Gleichwohl bemüht sich die Kommission, auf technischer Ebene Reformen in der Ukraine voranzutreiben. Als sich vorige Woche die Europaminister informell in Lemberg trafen, unterstützten 26 Staaten diesen Ansatz. „Der Erweiterungsprozess mit der Ukraine steht nicht still“, sagte die dänische Europaministerin Marie Bjerre. „Wir ziehen die technischen Arbeiten vor.“ Die Idee dahinter: Wenn Ungarn eines Tages seine Blockade aufgibt – etwa nach einem Regierungswechsel im nächsten Jahr –, könnten die Cluster ebenso rasch geöffnet wie geschlossen werden.

Für Ungarn ist die Blockade durchaus heikel, weil das Land – von der Ukraine abgesehen – ein großer Befürworter der Erweiterung ist und sich als Anwalt des Westbalkans sieht, insbesondere Serbiens. Allerdings konnte es sich hier ebenfalls in den Verhandlungen nicht durchsetzen. Während Budapest seit langem fordert, dass das Themencluster zu Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit mit Belgrad geöffnet wird, verwies der Entwurf der Schlussfolgerungen, wie schon im Vorjahr, darauf, dass zunächst „substantieller Fortschritt bei der Rechtsstaatlichkeit und der Normalisierung der Beziehungen zu Kosovo“ nötig sei. Das entsprach auch der Einschätzung der Bundesregierung.

Mit Montenegro, dem am weitesten fortgeschrittenen Kandidaten, fand am Dienstag eine Regierungskonferenz statt. Dabei wurden fünf weitere Kapitel geschlossen und eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nun den Beitrittsvertrag für das Land entwerfen soll.

Source: faz.net