Immobilien: Bundesfinanzhof bestätigt neue Grundsteuer denn verfassungskonform

Der Bundesfinanzhof in München hat die neue Grundsteuer als nicht verfassungswidrig bewertet. Das sogenannte Bundesmodell wird seit Januar in 11 der 16 Bundesländern genutzt. Der besteuerte Wert einer Immobilie richtet sich dabei vorrangig nach
dem Bodenwert und den fiktiv erzielbaren Mieteinnahmen.

Die Kläger rügen unter anderem eine zu ungenaue und damit zu Ungerechtigkeiten führende Datengrundlage. Zuvor war die Grundsteuer
nach völlig überholten Einheitswerten berechnet worden. Das
Bundesverfassungsgericht hatte daher 2018 eine Neuregelung gefordert.
Sollte der BFH auch die Neuregelung für verfassungswidrig halten, muss
er diese ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

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