Tödliche Attacke gen Kinder: Messermörder von Aschaffenburg muss in Psychiatrie

Rund neun Monate nach einer tödlichen Attacke auf Kinder in einem Park in Aschaffenburg muss der Täter dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus. Das entschied das Landgericht in der bayerischen Stadt am Donnerstag. Gegen den heute 28 Jahre alten Angreifer wurde in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt, da er wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig gilt. Das Urteil wurde bereits rechtskräftig.

Die Folgen der Tat für die Hinterbliebenen und andere Betroffene seien „verheerend“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs in seiner Urteilsbegründung. Diese Konsequenzen seien auch durch den Prozess nicht wieder gutzumachen. Das Gericht habe getan, was es tun konnte und den „hochgefährlichen Beschuldigten“ durch eine dauerhafte Unterbringung aus dem Verkehr gezogen. Es gebe kein Motiv für dessen Tat, diese sei Folge einer akut psychotischen Phase bei Schizophrenie.

Vor zwei Jahren scheiterte Abschiebung

Der Täter hatte am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie einen 41 Jahre alten Mann erstochen, der den Kindern helfen wollte. Drei weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.

Die Tat löste breites Entsetzen und politische Debatten im Wahlkampf zur Bundestagswahl aus. Der aus Afghanistan stammende Täter sollte schon 2023 abgeschoben werden, was jedoch scheiterte. Woran dies letztlich scheiterte, habe im Prozess nicht abschließend geklärt werden können, sagte Krebs. Es kämen Versäumnisse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Betracht.

Krebs betonte, es sei für Opfer und Hinterbliebene „unerträglich“, dass der Täter während der Verhandlung keine Betroffenheit gezeigt habe. Auch fehle ihm jede Einsicht in seinen Zustand, was bei seiner Krankheit oft zur Problematik gehört. Getötete und Verletzte seien Zufallsopfer gewesen. Positiv haften bleibe, dass es zahlreiche Menschen gegeben habe, die den Opfern unter Einsatz ihres Lebens halfen.

Keine Entlassung in absehbarer Zeit

Seit seiner Einreise nach Deutschland sei der Täter mehrfach wegen Gewaltdelikten aufgefallen und mehrfach in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Aus diesem sei er aber nach wenigen Stunden wieder entlassen worden. „Um es zusammenzufassen, gab es einen ganzen Strauß an Warnsignalen“, sagte der Vorsitzende Richter.

Vieles sei aus medizinischer Sicht nicht so gelaufen, wie es geboten gewesen wäre. Den 28 Jahre alten Mann bezeichnete Krebs als „tickende Zeitbombe“. Es sei unter keinen Umständen zu verantworten, ihn in absehbarer Zeit zu entlassen.

Das Urteil entsprach den Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung. Diese hatten sich in ihren Plädoyers direkt vor der Gerichtsentscheidung am Donnerstag übereinstimmend dafür ausgesprochen, den Achtundzwanzigjährigen in eine Psychiatrie einzuweisen.

Source: faz.net