Sturmtief „Joshua“: Welche Versicherung schützt für Schäden an Auto oder Haus?

Wichtigste Voraussetzung für einen Sturmschaden ist die Windstärke. Sie muss mindestens bei „Stärke“ acht liegen. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometern in der Stunde. Kommt es zu Schäden am Haus greifen zwei unterschiedliche Versicherungen. Das Haus selbst ist über die Wohngebäudeversicherung versichert. Sie deckt Schäden, etwa wenn der Sturm Schornsteine zerstört oder Bäume auf das Gebäude stürzen lässt. Sie umfasst auch sturmbedingte Folgeschäden wie Wasserschäden an Wänden und Böden, die durch ein beschädigtes Dach oder zerbrochene Fenster eindringen. Werden dadurch allerdings Möbel beschädigt, muss dieser Schaden über eine Hausratver­sicherung reguliert werden.

„Auf keinen Fall sollte man sein Leben gefährden“

Dabei haben die Bewohner eine Schadenminderungspflicht. Sie müssen Notmaßnahmen ergreifen, um eine Vergrößerung des Schadens und weitere Schäden abzuwenden. So müssen zum Bei­spiel zerbrochene Fenster abgedichtet werden. Bei der Schadenminderungspflicht gibt es indes Grenzen, sagt Bianca Boss, Vorstandsmitglied beim Bund der Versicherten: „Die eigene Sicherheit hat dabei immer Vorrang. Auf keinen Fall sollte man sein Leben gefährden, indem man versucht, ein Loch im Dach bei Windstärke neun zu schließen.“

Auch gilt es Schäden unmittelbar der Versicherung zu melden, schriftlich und telefonisch. Eine Dokumentation durch Fotos oder auch Zeugenaussagen, etwa von Nachbarn, helfen für die Schaden­regulierung. Gleichwohl dürften die entstandenen Schäden nicht beseitigt werden, bevor die Versicherung einen Gutachter geschickt habe, warnt der Bund der Versicherten.

Ist dies unvermeidlich, etwa weil sonst das Haus unbewohnbar wäre, muss dies zwingend mit der Ver­sicherung abgesprochen werden. Die behobenen Schäden müssen ebenfalls dokumentiert und die entsprechenden Rechnungen von Handwerkern aufbewahrt werden.

Werden Autos, etwa durch umgestürzte Bäume, beschädigt, sind diese nur in einer Voll- oder Teilkaskoversicherung geschützt. Eine einfache Haftpflichtver­sicherung deckt Sturmschäden nicht ab, sagt der Verband.

Source: faz.net