Sterbehilfe: Uruguay erlaubt aktive Sterbehilfe
Uruguay hat die aktive Sterbehilfe legalisiert. Der Senat verabschiedete das Gesetz zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe am Mittwoch und reiht das Land damit in eine kleine Gruppe von Staaten ein, in denen schwerkranke Patienten legal Hilfe beim Sterben erhalten können. Das Gesetz, das in den vergangenen fünf Jahren nur schleppend vorangekommen war, überwand nun seine letzte Hürde: 20 von 31 Senatoren stimmten dafür.
Im überwiegend katholischen Lateinamerika ist Uruguay nun das erste Land, das aktive Sterbehilfe per Gesetz erlaubt. In Kolumbien und Ecuador ist die Praxis nach Urteilen der obersten Gerichte zumindest entkriminalisiert. In Chile hat Präsident Gabriel Boric kürzlich einen neuen Vorstoß unternommen, um ein seit Langem im Senat blockiertes Sterbehilfegesetz voranzubringen.
In den vergangenen Jahren haben Debatten und Proteste das Thema in der Region zunehmend in den Fokus gerückt. Der stärkste Widerstand gegen die Sterbehilfe kam vonseiten der katholischen Kirche. Die Verabschiedung des Gesetzes festigt den Ruf Uruguays als eines der sozial liberalsten Länder der Region.
Auch in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Spanien, Kanada und in fast allen Gebieten Australiens ist aktive Sterbehilfe legal, meist unter strengen Auflagen. Der Unterschied zum assistierten Suizid, der in Deutschland seit 2020 erlaubt ist, besteht in der Durchführung. Bei der aktiven Sterbehilfe verabreicht eine Person dem oder der Sterbewilligen beispielsweise eine tödliche Substanz, beim assistierten Suizid nimmt sie diese selbst ein.