Urteil des Bundesgerichtshofs: VW-Vergleich im Dieselskandal muss neu verhandelt werden
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) muss der Autohersteller Volkswagen noch einmal die Zustimmung seiner Aktionäre im Vergleich zum Dieselskandal einholen. Bei der Hauptversammlung im Jahr 2021 habe der Konzern die Anwesenden in der Tagesordnung nicht ausreichend darüber aufgeklärt, dass damit
ein Verzicht auf Ansprüche gegenüber allen anderen Vorständen
verbunden sei, entschied der II. Zivilsenat des BGH. Der Beschluss sei damit nichtig.
Die
Aktionäre von Volkswagen müssen nach dem Urteil noch einmal über einen 270
Millionen Euro schweren Vergleich mit den
Managerhaftpflicht-Versicherern der damaligen Manager um
Vorstandschef Martin Winterkorn abstimmen. Mit diesen „Directors-and-Officers“-Versicherungen können Unternehmen ihre
Führungskräfte vor Haftungsansprüchen
schützen.
Die Gesamtsumme belief sich auf gut 288 Millionen Euro. Winterkorn
selbst zahlte 11,2 Millionen Euro, Ex-Audi-Chef Stadler 4,1 Millionen
Euro. Beide müssen nun doch mit einer weitergehenden privaten Haftung für den VW-Dieselskandal rechnen.
Zwei Aktionärsvereinigungen waren gegen die Hauptversammlungs-Beschlüsse gerichtlich vorgegangen, da sie darin eine Verletzung des Aktiengesetzes sahen. Nach zweimaligem Scheitern der Klage gab das BGH den Klägern in der Revision schließlich in wesentlichen Punkten recht.
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