Berliner Landgericht: AfD muss Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen

Die AfD muss ihre Bundesgeschäftsstelle in Berlin im kommenden Jahr räumen. Das hat das Berliner Landgericht entschieden. Mit einer Wahlparty im Innenhof des Bürogebäudes habe die Partei gegen
Vorgaben verstoßen, entschied das Landgericht Berlin nun. Eine fristlose
Kündigung rechtfertige dies allerdings nicht, sagte Richter Burkhard
Niebisch. Eine Klage des Vermieters auf eine noch frühere Räumung wies das Gericht ab. 

Damit hat sich die AfD teils erfolgreich gegen eine
entsprechende Räumungsklage gewehrt. Die außerordentlichen Kündigungen
des Klägers seien unwirksam, weil dieser die Partei zuvor nicht
abgemahnt hatte, hieß es vom Gericht.

Die Eigentümergesellschaft der Immobilie im Bezirk Reinickendorf hatte
der AfD wegen einer Wahlparty nach der Bundestagswahl im Februar
fristlos gekündigt. Eine Abmahnung hatte es vorher nicht gegeben. Da die
Partei den Auszug verweigerte, reichte der Vermieter eine Räumungsklage
ein. Die Mietverträge laufen eigentlich noch bis Ende 2027, es
sind aber jeweils Sonderkündigungsrechte vorgesehen.

Güteverhandlung war gescheitert

Vergangene Woche war eine Güteverhandlung zwischen dem Vermieter und Vertretern der AfD gescheitert. In der Verhandlung bot die AfD an, zum 30. Oktober 2026 auszuziehen und bis dahin die Miete um sechs Prozent zu erhöhen. Der Kläger lehnte das Angebot ab. 

Gegen das Urteil kann Berufung beim Berliner Kammergericht eingelegt werden. Der Kläger ließ zunächst offen, ob er das Urteil akzeptiert.

Die AfD hat das Gebäude im Stadtteil Wittenau seit 2022 angemietet. Für die
Immobilie gibt es insgesamt drei Mietverträge, die ursprünglich bis Ende
September, Ende November beziehungsweise Ende Dezember 2027 laufen
sollten. Nach dem Urteil muss die AfD den Großteil ihrer Räume zum 30. September 2026 räumen. Den restlichen Bereich muss sie spätestens zum 31. Dezember 2026 verlassen haben.