Bundesverfassungsgericht: Wer sind die Nominierten z. Hd. Karlsruhe?
An diesem Donnerstag stimmt der Bundestag über die Besetzung von drei Richterämtern des Bundesverfassungsgerichts ab. Die Wahl ist keine Routineangelegenheit: Vor der Sommerpause war sie geplatzt, da etliche Abgeordnete der Union die damalige SPD-Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf nicht wählen wollten. Nach deren Rückzug schlägt die SPD die bisherige Bundesverwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger für Karlsruhe vor.
Zur Wahl stehen außerdem die von der SPD nominierte Münchener Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold und der von der CDU/CSU vorgeschlagene Günter Spinner, Richter am Bundesarbeitsgericht. Beide waren bereits im Juli als neue Verfassungsrichter vorgesehen. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Abgeordneten erforderlich. Nehmen alle Parlamentarier an der geheimen Abstimmung teil, was selten vorkommt, brauchen die Kandidaten neben den Stimmen von Union, SPD und Grünen die Zustimmung von mindestens sieben weiteren Abgeordneten.
Alle drei Juristen haben gute Chancen, diese Mehrheit zu erreichen. Sie haben gemeinsam, dass sie sowohl von sehr konservativen als auch weit links stehenden Abgeordneten unterstützt werden. Sie sind fachlich hoch qualifiziert, gelten als dialogorientiert und bieten entweder wenig oder gar keine Angriffsfläche aufgrund bisheriger Äußerungen. Anders als im Juli gibt es diesmal keine Unionsabgeordneten, die öffentlich angekündigt haben, eine der SPD-Kandidatinnen nicht zu wählen.
AfD gegen Kaufhold
Daran dürfte auch ein Appell der AfD nichts ändern. Deren Parlamentarischer Geschäftsführer Bernd Baumann warnte zu Beginn der Woche vor Kaufholds Wahl, weil diese eine „Aktivistin“ sei. Diese Einschätzung wird aus den Reihen der Partei bereits seit Wochen vorgetragen und vor allem mit Äußerungen Kaufholds zum Klimaschutz begründet. Auch der bekannte Strafverteidiger Gerhard Strate warf Kaufhold im Juli in einem Gastbeitrag auf der Internetseite der Zeitschrift „Cicero“ vor, in Klimafragen eine „Agenda“ zu verfolgen. Er begründete dies mit einer Grundrechtskommentierung Kaufholds, in der sie die Diskussion über die Rechtsfähigkeit von Naturgütern begrüßt.
Dass diese Vorwürfe in der Union nicht zu einer ähnlichen Debatte wie bei Brosius-Gersdorf führten, dürfte unter anderem daran liegen, dass sich Kaufhold nicht als Kritikerin der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts exponiert hat. Während Brosius-Gersdorfs Positionen zur Menschenwürde von Ungeborenen und zum Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen von vielen Unionsabgeordneten als Kampfansagen an bisherige Karlsruher Urteile verstanden wurden, hat sich Kaufhold beim Klimaschutz nicht jenseits der bisherigen Rechtsprechung positioniert.

Im Gegenteil: Ihre Überlegungen, dem Klimaschutz vor Gericht mehr Gewicht zu verleihen, dürfte auch manch Konservativer als schlüssige Konsequenz des Karlsruher Klimabeschlusses aus dem Jahr 2021 werten. Der ist unter Unionsabgeordneten zwar nicht beliebt, wird aber von kaum einem Parlamentarier grundsätzlich infrage gestellt. Auch Verfassungsrichter, die auf Vorschlag von Union und FDP ins Amt kamen, haben ihn mitgetragen. Aus Kaufholds Publikationen zum Klimaschutz ergibt sich nicht zwingend, dass sie als Verfassungsrichterin dafür eintreten würde, die Karlsruher Rechtsprechung zu verschärfen. Sie hat zudem klar gemacht, dass sie die Rolle des Verfassungsgerichts in der Gewaltenteilung genau kennt und keine Urteile anstrebt, die auf massiven Widerstand der Bevölkerung treffen oder parlamentarische Kernkompetenzen missachten.
Noch ein weiteres Detail im Lebenslauf der Münchener Professorin sorgte in den vergangenen Wochen für Debatten in sozialen Netzwerken: Das Internetportal „Nius“ hatte bereits im Juli Kaufholds Mitwirkung in der Berliner Senatskommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ zum Anlass genommen, sie als Wegbereiterin für „Massenenteignungen wie in der DDR“ darzustellen.
Zwei Schülerinnen Voßkuhles
Diese Zuspitzung ist schon aus historischen Gründen höchst fragwürdig. Sie lässt zudem außer Acht, dass die Senatskommission unter Vorsitz der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vor allem dazu diente, nach dem enteignungsfreundlichen Ergebnis des Volksentscheids im Jahr 2021 Zeit zu gewinnen. Innerhalb des damaligen rot-grün-roten Senats gab es unterschiedliche Ansichten, wie mit dem Ergebnis umzugehen sei.
Kaufhold gehörte nicht zu jenen drei Kommissionsmitgliedern, die von den Initiatoren des Volksentscheids benannt wurden und besonders vehement für Enteignungen eintraten. Ihre Mitarbeit in dem Gremium als Aktivismus auszulegen, ist daher überzogen. Es ging ihr wohl eher darum, ein Rechtsgebiet auszuleuchten, das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bisher kaum eine Rolle gespielt hat. Der für „Vergesellschaftungen“ maßgebliche Grundgesetzartikel galt jahrzehntelang als für die Praxis bedeutungslos.
Die heutige Staatsrechtslehrerin promovierte und habilitierte beim früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in Freiburg. Ihre Doktorarbeit schrieb Kaufhold über das Grundrecht der Lehrfreiheit, das im verfassungsrechtlichen Diskurs lange vernachlässigt wurde. In ihrer Habilitation beschäftigte sie sich mit den Folgen der Finanzkrise für die Arbeit von Aufsichtsorganen. Im Vorwort der Arbeit schreibt Kaufhold, als „Leser und Diskussionspartner“ habe Martin Eifert sie beim Abfassen der Arbeit „unterstützt und beraten“. Eifert ist mittlerweile ebenfalls Bundesverfassungsrichter – allerdings im Ersten Senat. Kaufhold soll im Zweiten Senat tätig sein, sogar in herausgehobener Funktion: Der Bundesrat wird sie – sofern bei der Bundestagsabstimmung nichts schief geht – bereits am Freitag zur Vizepräsidentin des Gerichts wählen. In dieser Funktion würde sie die Senatssitzungen leiten.

Für den Zweiten Senat ist auch Sigrid Emmenegger vorgesehen. Die 48 Jahre alte Juristin ist ebenfalls eine akademische Schülerin Voßkuhles. Ihre rechtshistorisch ausgerichtete Doktorarbeit schrieb sie über „Gesetzgebungskunst“ und beschäftigte sich dabei vor allem mit den Ansichten von Rechtswissenschaftlern, die um das Jahr 1900 darum rangen, die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern. Drei Jahre nach ihrer Promotion arbeitete Emmenegger für vier Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin für Voßkuhle am Bundesverfassungsgericht. Danach folgte eine zügige Karriere in der rheinland-pfälzischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Seit 2020 ist Emmenegger Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ihr Senat ist vor allem für das Energierecht zuständig, etwa wenn über Bauprojekte in diesem Bereich gestritten wird.
Die mit dem Tübinger Staatsrechtslehrer Johannes Saurer verheiratete Mutter von zwei Kindern bietet inhaltlich keine Angriffsfläche: Ihre Publikationen beschäftigen sich mit energierechtlichen Fachfragen und eignen sich nicht für polarisierte Debatten. Selbst AfD-Fraktionsgeschäftsführer Baumann wollte Emmenegger öffentlich nicht kritisieren: Sie sei „nicht durch öffentliche Äußerungen hervorgetreten, dass man da kritisch einhaken“ müsse, sagte er. Der konservative Hamburger CDU-Abgeordnete Christoph Ploß kündigte im „Handelsblatt“ an, Emmenegger zu wählen. Im Juli gehörte er zu jenen Abgeordneten, an denen die Wahl Brosius-Gersdorfs gescheitert war.

Der dritte Richterkandidat Günter Spinner dürfte ebenfalls eine breite Mehrheit im Parlament erreichen. Er ist der einzige Kandidat, der für den Ersten Senat vorgesehen ist und dessen Name nicht von Parteiunterhändlern, sondern vom Bundesverfassungsgericht selbst ins Spiel gebracht wurde. Dazu kam es, weil der ursprünglich vorgesehene Unionskandidat Robert Seegmüller vor der Bundestagswahl in den informellen Fraktionsabsprachen nicht die Zustimmung der Grünen fand. Kritiker warfen ihm vor, als Vorsitzender des Bundes der Verwaltungsrichter zu migrationskritische Positionen vertreten zu haben. Da die Amtszeit des bisherigen Bundesverfassungsrichters Josef Christ bereits mehr als zwei Monate abgelaufen war, konnten die Richter des Verfassungsgerichts selbst Vorschläge für die Nachfolge machen. Spinner stand an der Spitze des Personalvorschlags. Er erhielt die Stimmen aller anwesenden Mitglieder des Richterplenums – erst danach nominierte ihn die Union.
Der 53-Jährige gilt daher nicht als „Parteisoldat“. Es ist damit zu rechnen, dass er auch Stimmen von Abgeordneten der Linken erhält. In seiner arbeitsrechtlichen Doktorarbeit verglich er Vereinbarungen zur Organisation der Betriebsverfassung. Anschließend arbeitete er kurze Zeit als Staatsanwalt in Baden-Württemberg, bevor er in der dortigen Arbeitsgerichtsbarkeit Karriere machte. Seit 2011 ist Spinner Richter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dort wirkt er seit zwei Jahren als Vorsitzender Richter des Senats, der sich unter anderem mit Entschädigungen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz befasst. Seine Publikationen beschäftigen sich mit arbeitsrechtlichen Fachfragen, seit 2018 ist er Honorarprofessor an der Freiburger Universität.
Pluralistisches Denken gefragt
Der Vergleich der drei Kandidaten scheint zunächst den Befund früherer Jahre zu bestätigen, dass Richter der obersten Bundesgerichte oft weniger Angriffsfläche bieten als Professoren. Daraus zu schlussfolgern, dass sie es in Zeiten unübersichtlicher Mehrheitsverhältnisse generell einfacher haben, die notwendige Zweidrittelmehrheit zu erreichen, dürfte aber voreilig sein. Das Scheitern Seegmüllers zeigt, dass auch ein Bundesrichter auf parlamentarische Vorbehalte stoßen kann. Andererseits ist es Ann-Katrin Kaufhold gelungen, als Professorin mit progressiven Positionen auch konservative Abgeordnete zu überzeugen. Die Zuspitzungen von „Nius“ fanden in der Unionsfraktion kaum Beachtung. Der Einfluss des Internetportals wurde in der Richterwahldebatte oft überschätzt.
Fast alle Professoren, deren Weg nach Karlsruhe führte, haben bereits während ihrer wissenschaftlichen Arbeit darauf geachtet, Brücken zu weltanschaulich anders Denkenden zu bauen. Auch bei Kaufhold ist dies erkennbar: Zuletzt arbeitete sie in der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ mit. Dieses Gremium, das unter Schirmherrschaft des Bundespräsidenten Reformvorschläge zur Staatsorganisation ausarbeitete, war so zusammengesetzt, dass Fachleute entgegengesetzter politischer Lager darin mitwirken konnten. Neben Kaufholds Ziehvater Voßkuhle gehören die früheren Bundesminister Thomas de Maiziere (CDU) und Peer Steinbrück (SPD) zu den Initiatoren.
Mit dieser pluralistischen Ausrichtung unterschied sich das Gremium von der Reformkommission zum Schwangerschaftsabbruch, durch die Brosius-Gersdorf vielen Unionsabgeordneten bekannt wurde. In die von der Ampelkoalition eingesetzte Kommission wurden alle Mitglieder auf Vorschlag der Regierung berufen. Die damalige CDU/CSU-Opposition durfte keine Fachleute benennen. In Karlsruhe kommt es darauf an, mit Juristen unterschiedlicher weltanschaulicher Prägung konstruktiv zusammenarbeiten zu können.
Source: faz.net