Entscheidung des OLG Stuttgart: Lidl-App: Gericht weist Klage von Verbraucherschützern zurück

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen stört sich daran, dass der Discounter seine App als kostenlos anpreist und dabei verschweigt, dass die Kunden mit ihren Daten bezahlen. Die Richter sehen das anders.
Millionen Verbraucher nutzen die Lidl Plus-App. Verbraucherschützer klagten, weil die Nutzung ihrer Meinung nach nicht kostenlos ist. Die Klage wurde abgewiesen. Muss nun der Bundesgerichtshof ran?
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Der Verbraucherrechtssenat des Oberlandesgerichts Stuttgart wies die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen als unbegründet ab. Er ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Hintergrund der Klage
Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Laut Mitteilung des Oberlandesgerichts begründeten sie diese damit, dass die Nutzung der App – anders als in den Teilnahmebedingungen angegeben – nicht kostenlos sei.
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Nach Ansicht des Verbraucherrechtssenats ist es jedoch nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt. Das deutsche Gesetz und zugrundeliegende europäische Normen verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung, hieß es laut Mitteilung des Oberlandesgerichts. Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet.
Revision vor dem Bundesgerichtshof möglich
Die Verbraucherzentrale zieht eigenen Angaben zufolge wohl vor den Bundesgerichtshof: „Die Verbraucherzentrale wird aller Voraussicht nach in Revision gehen und die Frage zum Bezahlen mit Daten höchstrichterlich klären lassen“, sagte die Vorständin des Verbraucherverbands, Ramona Popp, laut Mitteilung im Anschluss an die Entscheidung des Oberlandesgerichts. Popp vertritt weiterhin die Meinung, dass Bonus-Apps keineswegs kostenlos sind. „Verbraucherinnen und Verbraucher bezahlen Rabatte mit der Preisgabe persönlicher Daten“, betont Popp.
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Auswirkungen für Nutzer der App
Für die Nutzerinnen und Nutzer der App dürfte sich durch die Entscheidung des Oberlandesgerichts zunächst einmal nichts ändern. Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Mio. Kunden weltweit die Lidl Plus-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren.
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