Lidl-App: Verbraucherzentrale scheitert mit Unterlassungsklage gegen Lidl
Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) ist mit einer Klage gegen den Discounter Lidl wegen dessen App vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gescheitert. Der Verbraucherrechtssenat wies die Klage ab, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Im April hatten die Verbraucherschützer eine Unterlassungsklage eingereicht. Der Vorwurf lautete, dass die Nutzung der App nicht wie angegeben kostenlos ist, wie aus einer Mitteilung des OSG hervorging. Zwar müssten Verbraucher kein Geld zahlen, jedoch bezahlten sie mit ihren Daten. Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei.
Zudem gab es die Forderung, Lidl müsse einen Gesamtpreis angeben. Das wies der Verbraucherrechtssenat zurück. Das deutsche Gesetz verstünde einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als sonstige Gegenleistung. Es sei laut Mitteilung des OSG auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet. Auch die Angabe eines Gesamtpreises sei demnach nicht notwendig.