Tariftreuegesetz: Faire Löhne statt ruinöser Wettbewerb
Die Bundesregierung plant ein historisches Investitionsprogramm: Hunderte Milliarden Euro sollen in die Infrastruktur und Verteidigung fließen, dazu werden deutsche Konzerne über 600 Milliarden Euro in den Standort Deutschland investieren. Der Staat selbst tritt dabei, wie es Bundeskanzler Friedrich Merz sagt, „ein Stück weit in Vorleistung mit öffentlichen Investitionen“, indem er Projekte anschiebt und Infrastruktur bereitstellt. In dieser Phase wirtschaftlicher Transformation ist es höchste Zeit, dass der Staat seine Rolle als Auftraggeber neu definiert – sozial, fair und zukunftsorientiert.
Das Bundestariftreuegesetz, das am Dienstag in die Ressortabstimmung gegangen ist, ist dafür ein wichtiges Element. Es ist ein entscheidender Hebel, um gute Arbeit, fairen Wettbewerb, eine höhere Tarifbindung und damit eine funktionierende Sozialpartnerschaft in Deutschland zu stärken.
Bislang gilt: Wer bei öffentlichen Ausschreibungen des Bundes den günstigsten Preis bietet, erhält den Zuschlag. Das klingt nach Effizienz, fördert aber in Wahrheit Lohndumping. Unternehmen, die sich an Tarifverträge halten und ihren Beschäftigten faire Löhne zahlen, werden dadurch strukturell benachteiligt. Sie verlieren gegen Anbieter, die mit niedrigen Löhnen kalkulieren – oft auf Kosten der Beschäftigten und der Qualität. Gewerkschaften kritisieren schon seit Jahren, dass der Staat bei seiner Vergabepraxis indirekt die Erosion tariflicher Standards fördert und die Tarifautonomie untergräbt, die er laut Grundgesetz eigentlich schützen soll.
Das Bundestariftreuegesetz setzt hier an: Künftig sollen Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, tarifliche Mindestarbeitsbedingungen einhalten – unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Das betrifft nicht nur Löhne, sondern auch Zulagen, Urlaub, Arbeitszeiten, Pausen und alle Regeln zum Gesundheitsschutz. Damit wird Lohndumping als Geschäftsmodell unattraktiv. Der Staat geht mit gutem Beispiel voran und stärkt die Tarifbindung. Das ist auch ein Gebot der ökonomischen Vernunft.
Tariftreue wirkt auf Länderebene
Kritikerinnen der Tariftreue sagen, dass sie praxisfern oder wirtschaftsfeindlich sei. Doch das hat sich in der Realität nicht bestätigt. Dass Tariftreuegesetze funktionieren, zeigen die Erfahrungen auf Landesebene. In Berlin, Bremen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gelten seit Jahren Tariftreuevorgaben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Evaluierungen belegen, dass die Regelungen dort zu einer höheren Tarifbindung geführt haben, ohne die Vergabepraxis nennenswert zu verkomplizieren. Das bestätigen auch wissenschaftliche Studien. Besonders im Baugewerbe und im Nahverkehr konnten faire Löhne durchgesetzt und Wettbewerbsverzerrungen reduziert werden.
Auch international gibt es Vorbilder: In den USA hat Präsident Joe Biden im Rahmen des Inflation Reduction Act Mindestlohn- und Ausbildungsanforderungen für staatlich geförderte Projekte eingeführt. Wer Fördermittel erhalten will, muss Beschäftigte nach Tarif bezahlen oder zumindest einen prevailing wage zahlen – also den ortsüblichen Tariflohn. Erste Auswertungen belegen, dass die Regelung nicht nur zu besseren Löhnen geführt, sondern auch die Qualität der Projekte erhöht und die Akzeptanz staatlicher Investitionen gestärkt hat.
Kleinen Firmen profitieren
Hierzulande wird dagegen oft argumentiert, das Gesetz benachteilige kleine Betriebe und den Mittelstand im Handwerk. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Gerade tarifgebundene Mittelständler, die bislang aus Preisgründen bei Ausschreibungen unterlagen, erhalten nun faire Chancen. So argumentiert auch Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD): „Unternehmen, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen, dürfen keinen Nachteil haben. Mit dem Bundestariftreuegesetz lösen wir ein gesellschaftliches Versprechen ein: Wer im Auftrag des Bundes arbeitet, soll auch ordentlich bezahlt werden.“ Das Gesetz wird daher faire Betriebe vor ruinösem Wettbewerb schützen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Das geplante Bundestariftreuegesetz ist zudem praktikabel. Seine Umsetzung ist ausdrücklich unbürokratisch konzipiert: Unternehmen müssen keine formale Tarifbindung nachweisen, sondern lediglich zusichern, dass sie die tariflichen Standards einhalten. Die Nachweispflichten sind schlank gehalten, können durch Zertifikate ersetzt werden und werden von einer neu geschaffenen Prüfstelle kontrolliert. Laut Referentenentwurf belaufen sich die Bürokratiekosten auf gerade einmal 400.000 Euro jährlich – ein überschaubarer Aufwand, gemessen an den möglichen volkswirtschaftlichen Effekten. Denn allein die zusätzlichen Lohnsummen dürften sich Schätzungen zufolge auf mehrere Hundert Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Und diese Effekte sind dringend nötig. Seit den 1990er-Jahren ist die Tarifbindung in Deutschland drastisch zurückgegangen. In Westdeutschland sank sie von 76 auf 51 Prozent, in Ostdeutschland von 63 auf 44 Prozent. Diese Entwicklung hat spürbare Folgen: Beschäftigte ohne Tarifvertrag verdienen im Durchschnitt weniger, arbeiten unter schlechteren Bedingungen und genießen deutlich weniger Sicherheit. Besonders deutlich zeigt sich das bei Frauen: Laut Statistischem Bundesamt liegt der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen in tarifgebundenen Betrieben rund 22 Prozent über dem in nicht tarifgebundenen Unternehmen, bei den Männern sind es immerhin noch sieben Prozent. Tarifbindung ist also auch eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit.
Wettbewerb braucht auch soziale Regeln
Hinzu kommt: Deutschland steht international unter Druck. Die Europäische Union verpflichtet alle Mitgliedsstaaten mit weniger als 80 Prozent Tarifbindung zu konkreten Maßnahmen zur Stärkung der Tarifverhandlungen. Das Bundestariftreuegesetz ist eine Antwort auf diese Vorgabe – und mehr noch: Es ist ein Beitrag zu den globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Denn wer menschenwürdige Arbeit und faire Produktionsbedingungen ernst nimmt, muss auch dafür sorgen, dass öffentliche Aufträge nicht an Lohndumping und Tarifflucht gekoppelt sind.
Wettbewerb ohne soziale Leitplanken ist kein fairer Wettbewerb, sondern ein Wettlauf nach unten. Tarifverträge sind keine Luxusregelungen, sondern Ausdruck funktionierender Sozialpartnerschaft. Sie schaffen Planungssicherheit, Verlässlichkeit und schützen vor Willkür.
Das Argument der negativen Koalitionsfreiheit – also das Recht, keiner Gewerkschaft anzugehören – bleibt unberührt. Das Gesetz verpflichtet nicht zur Tarifbindung, sondern zur Einhaltung tariflicher Mindeststandards bei öffentlichen Aufträgen. Wer sich daran nicht halten will, muss nicht bieten, aber darf auch nicht auf Kosten anderer profitieren. Mit dem Bundestariftreuegesetz steht der Staat zu seiner Verantwortung als Auftraggeber. In Zeiten riesiger öffentlicher Investitionen ist das nicht nur richtig, sondern notwendig.