Ladenschlussgesetz: Einzelhandel fordert Aufweichung des Sonntagsschutzes
Der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE), Alexander von Preen, hat mehr Spielraum für Unternehmen bei Sonntagsöffnungen gefordert. Kommunen und Händler sollten frei entscheiden können, an welchen Sonntagen sie öffnen wollen, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Diese Flexibilität wünsche ich mir. Vor allem brauchen wir aber endlich mehr Rechtssicherheit für mögliche Sonntagsöffnungen in unseren Städten“, fügte er hinzu.
Das bundesweite Ladenschlussgesetz sieht vor, dass Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Verkaufsoffene Sonntage sind je nach Bundesland aber unterschiedlich geregelt. In der Regel ist eine Höchstzahl an verkaufsoffenen Sonntagen festgelegt. In einzelnen Bundesländern sind bis zu zwölf davon erlaubt, die an einen Anlass geknüpft sein müssen. Vor allem die Gewerkschaft ver.di zog immer wieder gegen die von den Kommunen festgelegten Sonntagsöffnungen vor Gericht.
„Wir machen jetzt mal auf“
Von Preen forderte nun, den Anlassbezug bundesweit abzuschaffen: „Unternehmer brauchen diesen Freiraum, entscheiden zu können, wir machen jetzt mal auf.“ Unternehmen könnten Sonntagsöffnungen ohnehin nicht
gegen die eigene Belegschaft durchsetzen, sagte HDE-Präsident: „Aber wenn alle gemeinsam sich
dafür entscheiden, dass beispielsweise die Läden am Sonntag öffnen,
dafür aber am Montag geschlossen bleiben, warum denn nicht? So viel
Flexibilität sollte möglich sein.“
Auch eine Festlegung auf eine Obergrenze von verkaufsoffenen Sonntagen lehnt von Preen ab. Eine Diskussion um die Anzahl der Tage führe nicht weiter, argumentierte er: „Man sollte die Unternehmen einfach eigenständig entscheiden lassen unter Berücksichtigung, was an dem jeweiligen Standort richtig und möglich ist.“ Er verwies auch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass den möglichen Rahmen dafür längst gegeben habe.