Außenhandel: EU-Kommission vereinbart Freihandelsabkommen mit Mercosur-Staaten

Die EU-Kommission hat ungeachtet anhaltender Bedenken von Ländern wie Frankreich, Italien und Polen die Verhandlungen über eine Freihandelszone mit dem südamerikanischen Staatenbündnis Mercosur abgeschlossen. Das teilte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach einer finalen Gesprächsrunde mit Spitzenvertretern der Mercosur-Staaten Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay mit. 

„Wir haben die Verhandlungen über das EU-Mercosur-Abkommen abgeschlossen“, schrieb von der Leyen nach dem Treffen in Uruguay auf der Plattform X. Nun wolle sie es „mit EU-Staaten diskutieren“. Das Abkommen werde „für Menschen und Unternehmen arbeiten“, schrieb die CDU-Politikerin: „Mehr Jobs. Mehr Auswahl. Geteilter Wohlstand.“

Das Abkommen würde zwischen der EU
und der Staatengruppe Mercosur, zu der Brasilien, Argentinien, Paraguay
und Uruguay gehören, eine der weltweit größten Freihandelszonen
schaffen. Sie würde ein Zehntel der Weltbevölkerung, fast ein Fünftel
der Weltwirtschaft und knapp ein Drittel der globalen Warenexporte
abdecken.

Entfall milliardenschwerer Zölle geplant

Von der Leyen bezeichnete das Abkommen nicht nur als eine „wirtschaftliche Chance“, sondern „eine politische Notwendigkeit“ angesichts von handelspolitischer „Isolation und Fragmentierung“ in der Welt. Ökonomen erwarten, dass unter anderem Zölle von vier Milliarden Euro jährlich entfallen. Aufseiten der EU sollen Exporte von Autos und Industriegütern profitieren, aufseiten der Mercosur-Staaten landwirtschaftliche Exporte.

Kurz vor dem Besuch der Kommissionschefin in Uruguay hatten Frankreich und Italien ihren Widerstand gegen das Abkommen erklärt. Beide Länder fürchten um ihren jeweiligen Agrarsektor, vor allem in Frankreich ist der Widerstand der Landwirte gegen das Abkommen groß.

Die Bundesregierung fordert hingegen seit Jahren die Umsetzung des Abkommens. Kurz vor der durch von der Leyen verkündeten Einigung teilte die Regierung mit, sie würde auch einem sogenannten „EU-only“-Abkommen zustimmen. Verfahren auf diesem Weg erfordern nicht die Zustimmung aller EU-Staaten. Die zentralen Handelsfragen wären damit auch gegen den Widerstand Frankreichs und Italiens verabschiedet, weitere Aspekte würden eine separate Zustimmung erfordern.

EU-Kommission braucht Zustimmung aus 15 EU-Ländern

Bei der nun verkündeten Einigung dürfte es sich somit um eine „EU-only“-Regelung handeln. So sagte die französische Handelsministerin Sophie Primas: „Was heute in Uruguay verkündet wurde, betrifft nur die Europäische Kommission, nicht die EU-Mitgliedsländer“. Es handle sich lediglich um einen politischen Abschluss der Verhandlungen, der für die EU-Länder nicht bindend sei.

Für „EU-only“-Abkommen wird neben einer einfachen Mehrheit im EU-Parlament auch die Zustimmung von 15 Mitgliedsländern mit 65 Prozent der EU-Bevölkerung benötigt. Frankreich und Italien stellen weniger als die für eine Blockade notwendigen 35 Prozent der Bevölkerung, könnten aber Unterstützung aus Polen, Österreich und den Niederlanden erhalten, wo es ebenfalls Vorbehalte gegen das Abkommen gibt.