Zeit solange bis 30.Dezember 2025: EU verschiebt „Entwaldungsverordnung“, nimmt nichtsdestoweniger Handel nicht aus

Weil insbesondere Bayern als sehr waldreich gilt, könnte Deutschland als Land ohne Entwaldungsrisiko von der EU-Verordnung zum Schutz der Bäume ausgenommen werden.

Das Europäische Parlament hat heute die lange diskutierte Verschiebung der europäischen „Entwaldungsverordnung“ (EUDR) beschlossen. Großunternehmen haben damit bis 30. Dezember 2025 Zeit, die Anforderungen umzusetzen. Kleinere Unternehmen sind erst ab 30. Juni 2026 betroffen. Auch andere von den Fraktionen vorgeschlagene Änderungen wurden angenommen, nicht aber die von den Branchenverbänden geforderte Ausnahme für den Handel. Dennoch könnte Deutschland insgesamt ausgenommen werden.

„Bedauerlicherweise konnten sich die Vorschläge nicht durchsetzen, den Handel insgesamt aus dem Pflichtenkreis der EUDR zu nehmen. Der Mittels

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